Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26312
OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14 (https://dejure.org/2014,26312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2014 - 5 U 408/14 (https://dejure.org/2014,26312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 5 U 408/14 (https://dejure.org/2014,26312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entwarnung für den Erben - kein Verschuldensübergang…

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkauf eines geerbten Wagens und die Vorschäden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbe haftet bei Verkauf eines PKW, der zum Nachlass gehörte, nicht für Verschulden des Erblassers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Unkenntnis schließt Schadenersatz aus - Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14
    Von daher ist die Rechtsverteidigung des Beklagten nicht entkräftet (§ 138 Abs. 3 ZPO , vgl. BGH NJW 1987, 1201 ).
  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

    Soweit es in diesem Zusammenhang gemeint hat, die Klägerin treffe eine "sekundäre Behauptungslast (Substantiierungslast)" dahingehend, dass es für die Beklagte als Verkäuferin bei Gefahrübergang bestimmte Verdachtsmomente für die Mangelhaftigkeit des Schotters gegeben habe (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 5 U 408/14, juris Rn. 11), begegnet dies zwar - wie die Revision mit Recht rügt - rechtlichen Bedenken.
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