Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Verkauf eines geerbten Pkw - Schadensersatz
- Burhoff online
Unfallfreiheit, Gebrauchtwagen-Kauf, Verschuldensübergang, Erbe
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Haftung des Verkäufers eines gebrauchten Pkw mit repariertem Unfallschaden
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Entwarnung für den Erben - kein Verschuldensübergang…
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkauf eines geerbten Wagens und die Vorschäden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Erbe haftet bei Verkauf eines PKW, der zum Nachlass gehörte, nicht für Verschulden des Erblassers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte
- vogel.de (Kurzinformation)
Unkenntnis schließt Schadenersatz aus - Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Kfz-Verkäufers kann ausgeschlossen sein, wenn er als Erbe keine Kenntnis vom Unfallschaden hatte
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.03.2014 - 1 O 431/13
- OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1199
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 408/14
Von daher ist die Rechtsverteidigung des Beklagten nicht entkräftet (§ 138 Abs. 3 ZPO , vgl. BGH NJW 1987, 1201 ).
- BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21
Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!
Soweit es in diesem Zusammenhang gemeint hat, die Klägerin treffe eine "sekundäre Behauptungslast (Substantiierungslast)" dahingehend, dass es für die Beklagte als Verkäuferin bei Gefahrübergang bestimmte Verdachtsmomente für die Mangelhaftigkeit des Schotters gegeben habe (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 5 U 408/14, juris Rn. 11), begegnet dies zwar - wie die Revision mit Recht rügt - rechtlichen Bedenken.