Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 29.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08   

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https://dejure.org/2009,9802
OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 249; BGB § 253; BGB § 823; ZPO § 531
    Das Aufklärungsgespräch mit dem Arzt kann nicht durch Aushändigung eines "Perimed"-Bogens ersetzt werden

  • gesr.de PDF

    Einwand hypothetischer Einwilligung erstmals im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung eines Perimed-Bogens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Wird der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im zweiten Rechtszug erhoben, so handelt es sich grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO (BGH-Urteil vom 18.11.2008, VersR 2009, 257; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).

    Eine Partei muss schon im ersten Rechtszug die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande war (BGH VersR 2009, 257).

    Demgegenüber ist eine Zulassung ausgeschlossen, wenn in der ersten Instanz aufgrund gerichtlicher Anordnungen (z.B. Beweisbeschluss) in Betracht zu ziehen ist, dass eine Verurteilung auf eine unzureichende oder nicht erfolgte Aufklärung gestützt wird (BGH VersR 2009, 257).

    Das Landgericht hat mit dem Beweisbeschluss vom 13.06.2007 deutlich gemacht, dass die Frage der Aufklärung über das Risiko des künstlichen Darmausgangs entscheidungserheblich sein könnte und dass der Beklagte daher nicht davon ausgehen konnte, dass das Landgericht seinem Vorbringen zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung folgen würde (vgl. BGH VersR 2009, 257).

  • OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06

    Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer zerebralen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Das Gericht darf dieser Frage vielmehr erst nachgehen, wenn sich die Behandlungsseite darauf beruft (BGH NJW 1994, 2414, 2415; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).

    Wird der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im zweiten Rechtszug erhoben, so handelt es sich grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO (BGH-Urteil vom 18.11.2008, VersR 2009, 257; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).

  • OLG Köln, 09.01.2002 - 5 U 91/01

    Schmerzensgeldhöhe bei begrenzter Leidenszeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln VersR 2003, 602, 603), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (OLG Bremen VersR 2003, 779).
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Ein Geschädigter ist zur Duldung einer Operation nur verpflichtet, wenn sie gefahrlos und nicht mit besonderen Risiken oder Schmerzen verbunden ist und eine sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (BGH NJW 1994, 1592, 1593; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Auflage, § 254 Rn. 39).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln VersR 2003, 602, 603), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (OLG Bremen VersR 2003, 779).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Das Gericht darf dieser Frage vielmehr erst nachgehen, wenn sich die Behandlungsseite darauf beruft (BGH NJW 1994, 2414, 2415; Senat, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 106/06).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Der Einwand der Behandlungsseite, der Patient hätte sich dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiko unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich (BGH VersR 2007, 999, 1000).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Dabei steht der Entschädigungs- und Ausgleichsgedanke im Vordergrund (KG NJW-RR 2003, 24, 26; Heinrichs in Palandt, BGB, 68. Auflage, § 253 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    Die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern oder Aufklärungsbögen ersetzt jedoch nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient, sondern ist lediglich ein Indiz dafür, dass die Aufklärung nach Maßgabe der schriftlichen Bestätigung stattgefunden hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Auflage, Rn. 208; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, Kap.C Rn. 88).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08
    2.) Eine Haftung des Beklagten für die Folgen des mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrigen Eingriffs scheidet aus, wenn sich der Aufklärungsmangel im Ergebnis nicht ausgewirkt hat, weil der Patient sich auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für den Eingriff entschieden hätte (BGH VersR 1992, 960, 962; BGH VersR 1994, 682, 684).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 26 U 81/14

    "Nur" 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 26 U 80/13

    Dünndarmverschluss zu spät behandelt - 90.000 Euro Schmerzensgeld

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Soweit sich dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsrechtszug der Einwand der hypothetischen Einwilligung überhaupt noch hinreichend entnehmen lässt, handelt es sich hierbei grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel i. S. d. § 531 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 21 ff., Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff.; juris Tz. 6; OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221 ff., juris Tz. 39; OLG Dresden, a.a.O., juris Tz. 19/20; OLG Köln, OLGR 2003, 81 f., juris Tz. 10 f.).
  • LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
    OLG Hamm VersR 2011, 625; OLG Hamm Beschlüsse vom 29.04.2008 - Az. 26 U 32/08 - und vom 06.02.2009 - Az. 26 U140/08 und vom 03.04.2009 - Az. 26 31/09 - und vom 07.01.2014 - Az. 26 U 160/13 sowie Urteil vom 19.06.2012 - Az. 26 U 188/11, OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05- und MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221 ; OLG Bremen, VersR 2003, 779 ; OLG Köln, VersR 2003, 602 , zitiert nach OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2014 , Aktenzeichen 26 U 81/14 , zitiert nach juris, Randziffer 34).
  • LG Bochum, 25.07.2012 - 6 O 47/10

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Operationen an Augen

    Allein die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern, Aufklärungsbögen und Informationsblättern ersetzt also nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch und eine diesbezügliche mündliche Aufklärung zwischen Arzt und Patient (vgl. dazu OLG Oldenburg MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08   

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https://dejure.org/2009,4787
OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,4787)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,4787)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,4787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; §§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 3, 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln mit versteckten Einwilligungen in den Empfang von Werbe-E-Mails und zur Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbeeinwilligung bei Gewinnspielen - Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung?

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer Marketing-Maßnahme nach dem Unterlassungsklagegesetz; Setzen eines Häkchens auf einer besuchten Website als ausdrückliche Erteilung eines Einverständnisses; Definitionen des Begriffs "Einwilligung der betroffenen Person"; ...

  • kanzlei.biz

    Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle einer formularmäßig vorformulierten Einverständniserklärung in die Zusendung von Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 30 (Zusammenfassung)

    Unzulässige formularmäßige Einwilligungserklärung im Sinne von § 7 UWG bei Newsletterabonnements

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Einwilligung in Werbung bei Gewinnspielen umfasst nicht weitere Werbemails

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwendung der Mail-Adresse bei Gewinnspielen für weitere Werbezwecke unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Einmalige Einwilligung in Weiterverwendung der Emailadresse berechtigt nicht zur fortlaufenden Weiterverwendung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils sind mit Rücksicht auf den Schutzzweck des AGB-Gesetzes dessen Vorschriften anzuwenden, sofern sie nur im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen, ohne deren rechtlicher Bestandteil zu sein (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Kunde die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen hat (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI).

    Entscheidend ist, dass der Verwender bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils sind mit Rücksicht auf den Schutzzweck des AGB-Gesetzes dessen Vorschriften anzuwenden, sofern sie nur im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen, ohne deren rechtlicher Bestandteil zu sein (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).

    Entscheidend ist, dass der Verwender bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Ein auf die Verurteilung zur Unterlassung gerichteter Unterlassungsantrag, der sich darauf beschränkt, die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes, auf das er sich stützt, wieder zu geben, ist allerdings grundsätzlich unbestimmt (BGH GRUR 00, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in die Antragsfassung übernommenen Tatbestandsmerkmale bei ihrer Anwendung auf konkrete Fälle in vieler Hinsicht der Auslegung bedürfen werden und deshalb als Bestandteil eines Unterlassungsantrags den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots, das angestrebte Verbot klar zu umreißen, nicht genügen können (BGH GRUR 00, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08

    Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Ein derartiges Ansinnen ist jedenfalls im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zivilrechtlich unwirksam und verstößt in entsprechender Weise gegen Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.04.09, 6 U 218/08).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 234/03

    Warnhinweis II

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2006, 953 - Warnhinweis II; BGHZ 175, 238 - ODDSET).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Soweit der Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2006, 953 - Warnhinweis II; BGHZ 175, 238 - ODDSET).
  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 79/06

    Unlauterer Wettbewerb: Anspruch auf Unterlassung unerwünschter eMail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
    Diese Rechtsgrundsätze entsprechen ständiger Rechtsprechung des Senats (Senat WRP 07, 1246 - Ausreißer).
  • OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 226/08

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast

    Insoweit verweist der Senat ergänzend auf die zwischen den Parteien schwebende Parallelsache 5 U 43/08.
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