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   OLG Köln, 18.08.2010 - I-5 U 44/10   

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OLG Köln, 18.08.2010 - I-5 U 44/10 (https://dejure.org/2010,4028)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2010 - I-5 U 44/10 (https://dejure.org/2010,4028)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2010 - I-5 U 44/10 (https://dejure.org/2010,4028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen

  • captain-huk.de

    Zur Anwendung der Schwacke-Liste in Abgrenzung zur Fraunhofer Tabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 249
    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287 ; BGB § 249
    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mietwagen: Reichen Screenshots als Nachweis einer günstigeren Anmietmöglichkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 614
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Die Klägerin hat in ausreichendem Maße für die geltend gemachten einzelnen Anmietungsfälle allgemeine unfallspezifische Kostenfaktoren, wie etwa die Vorfinanzierung u.a. vorgetragen, die den Aufschlag rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - OLG Köln NZV 2007, 199 ff.), ohne dass die Beklagte dem noch entgegengetreten wäre.

    Aus diesem Grunde sind auch die Zustell- und Abholkosten erstattungsfähig (vgl. auch OLG Köln NZV 2007, 199 ff.).

    Darüber hinaus hat das Landgericht zwar auch im Ansatz gesehen, dass Nebenkosten zu erstatten sind, soweit sie tatsächlich angefallen und in Rechnung gestellt worden sind (vgl. OLG Köln NZV 2007, 199 ff.; OLG Köln NZV 2009, 447 ff.).

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Zweifel ergeben sich nicht schon aus den von der Beklagten vorgetragenen gerichtlichen Sachverständigengutachten über die Höhe ortsüblicher Mietwagenkosten in diversen sonstigen Regionen Deutschlands aus dort geführten Rechtsstreitigkeiten, weil diese mangels räumlichen und - zumindest teilweise - zeitlichen Bezugs ohne Aussagekraft für die im Streitfall zu treffende Entscheidung sind (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

    Damit aber steht schon im Ausgangspunkt das Gutachten von Prof. Dr. L. vom 10.05.2007 (Bl. 148 ff. GA) einer Heranziehung des Schwacke-Automietpreisspiegel nicht entgegen, weil dieses sich allein mit dessen allgemeinen Erhebungs- und Auswertungsmethoden kritisch auseinandersetzt, ohne zugleich Anhaltspunkte für deren fehlende Eignung in den vorliegenden Einzelfällen zu bieten (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

    Ohne dass aus den von der Beklagten vorgelegten Auszügen die Methodik dieser Erhebung erkennbar wäre, sind die dort erfolgten Preisabfragen nämlich nur auf ein äußerst kurzes Zeitintervall bezogen und ist die räumliche Erfassung infolge der Einteilung Deutschlands in nur in fünf Großräume sehr grobmaschig, so dass die ermittelten Daten für den einschlägigen "Großraum West" nicht ohne weiteres für die hier berührten Gebiete aussagekräftig sind (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Es ist auch nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen (vgl. etwa BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    In diesen Fällen ist nur ausnahmsweise nach § 254 BGB ein niedrigerer Schadensersatz zu leisten, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich war (vgl. BGH NJW 2008, 2910 ff.).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    c) Auf die ebenfalls in nicht zu beanstandender Weise durch Tarifkombination (Wochen- Dreitages- und Tagestarifen) ermittelten Mietwagenkosten hat das Landgericht ferner in den Fällen, in denen es zu einer sofortigen Anmietung des Fahrzeugs nach dem Unfall kam, zu Recht einen pauschalen Aufschlag von 20 % zugebilligt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - m.w.N.).

    Die Klägerin hat in ausreichendem Maße für die geltend gemachten einzelnen Anmietungsfälle allgemeine unfallspezifische Kostenfaktoren, wie etwa die Vorfinanzierung u.a. vorgetragen, die den Aufschlag rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - OLG Köln NZV 2007, 199 ff.), ohne dass die Beklagte dem noch entgegengetreten wäre.

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass - wie hier - der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO der "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann (vgl. nur BGH VersR 2010, 683 m.w.N.; BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08 -).

    Klargestellt hat der Bundesgerichtshof indessen auch, dass eine Schätzung aufgrund anderer Listen und/oder Tabellen, wie etwa dem Mietpreisspiegel des Fraunhofer Instituts oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Listen, ebenfalls nicht rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08 -).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Für den Ersatz von Mietwagenkosten bedeutet dies, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur die Erstattung des günstigeren Mietpreises als zur Herstellung objektiv erforderlich verlangen kann (st. Rspr; vgl. nur BGH NJW 2009, 58 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Darüber hinaus hat das Landgericht zwar auch im Ansatz gesehen, dass Nebenkosten zu erstatten sind, soweit sie tatsächlich angefallen und in Rechnung gestellt worden sind (vgl. OLG Köln NZV 2007, 199 ff.; OLG Köln NZV 2009, 447 ff.).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 15 U 98/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Zahlungsansprüche gegen Versicherungen (13. Erwägungsgrund der Zahlungsverzugsrichtlinie) sind hierin nicht einbezogen, auch Schadensersatzforderungen gehören nicht hierzu (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Auflage 2010, § 286 Rn. 27 m. w. N.; OLG Köln NZV 2010, 144 ff.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass - wie hier - der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO der "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann (vgl. nur BGH VersR 2010, 683 m.w.N.; BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08 -).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Listen teils der Anwendung der Schwacke-Liste (vgl. etwa OLG Dresden, SP 2010, 17; OLG Karlsruhe, NZV 2010, 472 f.; OLG Köln (5. ZS), NZV 2010, 614, 615; OLG Köln (24. ZS), NZV 2009, 447, 448; OLG Köln (15. ZS), NZV 2010, 144 ff.; OLG Köln (2. ZS), Mietwagen Rechtswissen 2010, Nr. 1, 15 f.; OLG Köln (13. ZS), Beschluss vom 20. April 2009 - 13 U 6/09, juris; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1681 f.) und teils dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel (vgl. etwa OLG Köln (6. ZS), SVR 2008, 469, 470 und NZV 2009, 600; OLG Bamberg, SP 2009, 330; OLG München, DAR 2009, 36, 37; HansOLG Hamburg, NZV 2009, 394, 395; OLG Frankfurt, SP 2010, 401; KG, aaO, 642 f.) der Vorzug eingeräumt.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auf den Modus stellen beispielsweise ab: OLG Köln (5. und 19. Zivilsenat, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 9 und NZV 2011, 450 juris-Rdnr. 8) sowie das OLG Karlsruhe (NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 48).

    Hingegen folgt der Senat nicht der von einigen Gerichten vertretenen Ansicht, bei tatsächlich aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen niedrigeren Kosten für die betreffende Nebenleistung seien auch bei der Normalpreisermittlung nur diese niedrigeren Kosten maßgeblich (so aber z. B. OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnrn. 12 bis 15 und LG Karlsruhe, VVR 2010, 346 juris-Rdnr. 17).

    Die Kosten für das Überbringen und spätere wieder Abholen des Mietwagens sind grundsätzlich erstattungsfähige Nebenleistungen (so auch OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 11, das zutreffend darauf hinweist, ein pauschaler Vortrag der Beklagtenseite, die Geschädigten seien auf ein Bringen und Abholen nicht angewiesen, reiche nicht aus).

    Für die Erstattungsfähigkeit reicht grundsätzlich aus, dass die Klagpartei vorträgt, in den Fällen, in denen die Kosten in Rechnung gestellt worden seien, sei das beschädigte Fahrzeug durch den zweiten Fahrer genutzt worden, der im Mietvertrag auch entsprechend aufgeführt ist (vgl. so auch OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rdnr. 11).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein auf Basis der "Schwacke-Liste" (z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 4 U 106/11; OLG Köln, Urteil vom 26.02.2013, Az. 3 U 141/12; OLG Köln, Urteil vom 18.08.2010, Az. 5 U 44/10; OLG Dresden, Urteil vom 18.12.2013, Az. 7 U 831/13 - jeweils zitiert nach juris) und teilweise eine Schätzung allein auf Basis des Fraunhofer-Marktpreisspiegels (z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2009, Az. 14 U 175/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2010, Az. 16 U 14/10; OLG Köln, Urteil vom 21.08.2009, Az. 6 U 6/09; OLG München, Urteil vom 25.07.2008, Az. 10 U 2539/08; OLG Jena, Urteil vom 27.11.2008, Az. 1 U 555/07 - jeweils zitiert nach juris) vorgenommen.
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   OLG Bamberg, 29.05.2012 - 5 U 44/10   

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OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.05.2012 - 5 U 44/10 (https://dejure.org/2012,51509)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 5 U 44/10 (https://dejure.org/2012,51509)
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   OLG Schleswig, 24.08.2010 - 5 U 44/10   

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Besprechungen u.ä.

  • xing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eine kritische Analyse zum Bonitätsrisiko von Lehman Brothers Inc.

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