Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.05.2016 - 5 U 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39248
OLG Rostock, 27.05.2016 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2016,39248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.05.2016 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2016,39248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2016,39248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 82 Abs 1 VGG, § 82 Abs 2 VGG, § 83 Abs 1 VVG, § 90 VVG, § 286 ZPO
    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers bei berührungslosem Wildschaden

  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Versicherungsnehmers bei berührungslosem Wildschaden - Rettungskosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Keine Beweiserleichterungen beim Versicherungsfall "vermiedener Tierschaden" L

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wildwechsel - und der Rettungskostenersatz der Teilkaskoversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Beweiserleichterungen beim Versicherungsfall "vermiedener Tierschaden"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 91
  • VersR 2017, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2016 - 5 U 45/14
    Beweiserleichterungen kommen dem Kläger nicht zugute, die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung des Versicherungsfalls "Diebstahl" sind auf den Versicherungsfall "vermiedener Tierschaden" nicht übertragbar (Anschluss an OLG Saarbrücken, Urt. v. 26. Januar 2011, 5 U 356/10, ZfSch 2011, 331).

    Grundsätzlich kommen hierfür auch - wie vorliegend geltend gemacht - Vermögensminderungen wegen der Beschädigung von Sachen in Betracht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011 - 5 U 356/10 -, juris).

    Insbesondere sind die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung des Versicherungsfalles "Diebstahl" auf den Versicherungsfall "vermiedener Tierschaden" nicht übertragbar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011 - 5 U 356/10 -, juris).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2016 - 5 U 45/14
    b) Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des erkennenden Richters von der Wahrheit der behaupteten Tatsache erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit von der Wahrheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, aber einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67 - juris).
  • AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16

    Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden

    Im Falle der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs aufgrund eines Tieres (wie hier einer Biene) hat der Geschädigte somit nach § 286 ZPO zu beweisen, dass tatsächlich eine Biene des in Anspruch genommenen Imkers ihn gestochen hat (vgl. analog zur Beweislast bei der Kasko-Versicherung zur Frage, ob ein Unfall durch " Haar -Wild" oder etwas anderes verursacht wurde: OLG Rostock , Urteil vom 27.05.2016, Az.: 5 U 45/14, u.a. in: NZV 2017, Seite 91; OLG Saarbrücken , Urteil vom 26.01.2011, Az.: 5 U 356/10-57, u.a. in: r + s 2011, Seiten 380 f.; OLG Hamm , Urteil vom 20.02.2008, Az.: 20 U 134/07, u.a. in: NZV 2008, Seiten 579 f.; LG Berlin , Urteil vom 28.04.2009, Az.: 42 O 31/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 09347 ).

    Ein Schaden ist im Sinne des BGB § 833 aber nur dann "durch" eine vom Beklagten als Imker gehaltene Biene verursacht, wenn dieser Schaden gerade durch eine seiner Honigbienen und nicht durch andere (Wild- oder Honig-) Biene verursacht wurde (vgl. hierzu auch: OLG München , Urteil vom 23.07.1999, Az.: 21 U 6185/98, u.a. in: MDR 2000, Seite 393; sowie analog: OLG Rostock , Urteil vom 27.05.2016, Az.: 5 U 45/14, u.a. in: NZV 2017, Seite 91; OLG Saarbrücken , Urteil vom 26.01.2011, Az.: 5 U 356/10-57, u.a. in: r + s 2011, Seiten 380 f.; OLG Hamm , Urteil vom 20.02.2008, Az.: 20 U 134/07, u.a. in: NZV 2008, Seiten 579 f.; LG Berlin , Urteil vom 28.04.2009, Az.: 42 O 31/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 09347 ).

    Insbesondere kann das Gericht hier nicht positiv feststellen, dass sich der Kläger seine Verletzungen aufgrund eines Stichs einer vom Beklagten gehaltenen Honigbiene zugezogen hat ( OLG Brandenburg , Urteil vom 14.12.2011, Az.: 4 U 19/10, u.a. in: r + s 2012, Seiten 98 f.; OLG München , Urteil vom 23.07.1999, Az.: 21 U 6185/98, u.a. in: MDR 2000, Seite 393; sowie analog: OLG Rostock , Urteil vom 27.05.2016, Az.: 5 U 45/14, u.a. in: NZV 2017, Seite 91; OLG Saarbrücken , Urteil vom 26.01.2011, Az.: 5 U 356/10-57, u.a. in: r + s 2011, Seiten 380 f.; OLG Hamm , Urteil vom 20.02.2008, Az.: 20 U 134/07, u.a. in: NZV 2008, Seiten 579 f.; LG Berlin , Urteil vom 28.04.2009, Az.: 42 O 31/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 09347 ), so dass der Kläger seine Ansprüche hier auch nicht auf eine Tierhalter-Gefährdungshaftung des Beklagten stützen kann, weil er nicht hat nachweisen können, dass überhaupt eine vom Beklagten als Imker gehaltene Biene bei dem Ereignis vom 08.04.2016 mit beteiligt war, die Schädigung des Klägers also in einem für die Haftung erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der Tierhalterhaftung des Beklagten steht.

  • OLG Hamm, 07.10.2020 - 20 U 128/20

    Aufwendungsersatz nach einer unfallbedingten Beschädigung eines

    Beweiserleichterungen kommen ihm nicht zugute (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 27.05.2016 - 5 U 45/14, Schaden-Praxis 2016, 312).
  • LG Kleve, 30.08.2018 - 6 O 97/16

    Rettungskostenersatz, Wildunfall, Teilkaskoversicherung

    Hierzu zählen Reparaturkosten (vgl. OLG Rostock, Urt. vom 27.05.2016, Az. 5 U 45/14 - zit. nach JURIS).
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Rechtsprechung
   KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36328
KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
KG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2015,36328)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Sitzplatzreservierung

    Art 23 Abs 1 S 4 EGV 1008/2008, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 5 Abs 3 Nr 1 UWG, § 5 Abs 3 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in einem elektronischen Buchungssystem für Flugreisen; Irreführung bei Nennung fakultativer Zusatzkosten nach der Endpreisangabe

  • webshoprecht.de

    Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in einem elektronischen Buchungssystem für Flugreisen (Sitzplatzreservierung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Verbrauchers hinsichtlich Zusatzkosten für fakultative Leistungen eines Luftfahrtunternehmens bei der Buchung einer Flugreise; Pflicht zur Mitteilung von zusätzlichen Kosten "am Beginn jedes Buchungsvorganges" i.S. von Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) Nr. ...

  • online-und-recht.de

    Preisangabe für Sitzplatzreservierung bei Online-Buchungen von Flugreisen

  • kanzlei.biz

    Angabe der Sitzplatzreservierungsgebühr bei Online-Buchung von Flügen

  • reise-recht-wiki.de

    Gebühren für Sitzplatzreservierung im elektronischen Buchungssystem für Flugreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung des Verbrauchers hinsichtlich Zusatzkosten für fakultative Leistungen eines Luftfahrtunternehmens bei der Buchung einer Flugreise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung im Buchungssystem für Flugreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu welchem Zeitpunkt Reservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen angezeigt werden müssen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu welchem Zeitpunkt Reservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen angezeigt werden müssen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 44
  • GRUR-RR 2016, 77
  • MMR 2016, 249
  • K&R 2016, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe des Endpreises - bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe - soll dem Verbraucher sobald als möglich einen Vergleich und die Auswahl des jeweiligen Flugdienstes (insbesondere des preiswürdigsten innerhalb der Angebote des Flugdienstleisters und innerhalb der Angebote anderer Flugdienstleister) erleichtern (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 32, 34 - Air Berlin; BGH, GRUR 2013, 1247 TZ 17, 22 - Buchungssystem).

    Die rechtzeitige Angabe fakultativer Zusatzkosten hingegen soll den Verbraucher vor einer Überrumpelung schützen, so dass er nicht Leistungen in Anspruch nimmt, die er nicht freiwillig ausgewählt hätte, jedenfalls nicht zu den genannten zusätzlichen Kosten (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 - Air Berlin; NJW 2012, 2867 TZ 15 - ebockers.com).

    Der Ausdruck "am Beginn jedes Buchungsvorganges" in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 impliziert, dass die fakultativen Zusatzkosten am Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs anzuzeigen sind, damit der Kunde entscheiden kann, ob er die betreffende Zusatzleistung tatsächlich in Anspruch nehmen möchte (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem).

    Darüber hinaus ist vorliegend zu berücksichtigen, dass gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nur einmal über fakultative Zusatzkosten informiert werden muss (anders als über den Endpreis des Flugdienstes, der gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 "stets" auszuweisen ist, also bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe und dies auch vor Beginn eines Buchungsvorganges, EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 26, 30, 35 - Air Berlin).

    Nach der vom EuGH (GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem) bestätigten Rechtsauffassung des BGH (GRUR 2013, 1247 TZ 17 - Buchungssystem) ist für die Mitteilung der fakultativen Zusatzkosten auf den Beginn des "eigentlichen Buchungsvorgangs" abzustellen.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe fakultativer Zusatzkosten hingegen soll den Verbraucher vor einer Überrumpelung schützen, so dass er nicht Leistungen in Anspruch nimmt, die er nicht freiwillig ausgewählt hätte, jedenfalls nicht zu den genannten zusätzlichen Kosten (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 29 - Air Berlin; NJW 2012, 2867 TZ 15 - ebockers.com).

    Das für fakultative Zusatzkosten geltende spezifische Erfordernis soll verhindern, dass der Flugkunde im Rahmen des Buchungsvorgangs für einen Flug dazu verleitet wird, Zusatzleistungen zum Flug selbst abzunehmen, die für dessen Zweck nicht unvermeidbar und unerlässlich sind, sofern er sich nicht ausdrücklich dafür entscheidet, solche Zusatzleistungen abzunehmen und die Zusatzkosten dafür zu zahlen (EuGH, NJW 2012, 2867 TZ 15 f - ebockers.com).

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die rechtzeitige Angabe des Endpreises - bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste einschließlich ihrer erstmaligen Angabe - soll dem Verbraucher sobald als möglich einen Vergleich und die Auswahl des jeweiligen Flugdienstes (insbesondere des preiswürdigsten innerhalb der Angebote des Flugdienstleisters und innerhalb der Angebote anderer Flugdienstleister) erleichtern (EuGH, GRUR 2015, 281 TZ 32, 34 - Air Berlin; BGH, GRUR 2013, 1247 TZ 17, 22 - Buchungssystem).

    Nach der vom EuGH (GRUR 2015, 281 TZ 29 f - Buchungssystem) bestätigten Rechtsauffassung des BGH (GRUR 2013, 1247 TZ 17 - Buchungssystem) ist für die Mitteilung der fakultativen Zusatzkosten auf den Beginn des "eigentlichen Buchungsvorgangs" abzustellen.

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Selbst soweit in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), soll sogar eine der Bestell-Schaltfläche nachfolgende Information genügen, wenn Bestell-Schaltfläche und Information wegen ihres unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs gleichzeitig wahrgenommen werden (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 448).

    Selbst soweit - wie erörtert - in gesetzlichen Regelungen eine unmittelbare Information "vor" einer Bestellung ausdrücklich gefordert wird (etwa in § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB), genügt es für eine insoweit regelmäßig gebotene Gleichzeitigkeit der Wahrnehmung von Informationen und Bestell-Schaltfläche, wenn beides bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig und ohne Scrollen zu sehen ist (BT-Drs. 17/7745, 10 f; OLG Köln, GRUR-RR 2015, 447, 449; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 312j Rn. 7).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Es liegt auf der Hand, dass eine zeitlich und räumlich weit früher gegebene Preisinformation eine informierte Entscheidung des Verbrauchers beeinträchtigen kann, nicht zuletzt im Hinblick auf etwaige Fehler in der Erinnerung (vergleiche etwa zu einer verfrühten Widerrufsbelehrung BGH, NJW 2010, 3503 TZ 14; NJW 2002, 3396 juris Rn. 20 f).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Es liegt auf der Hand, dass eine zeitlich und räumlich weit früher gegebene Preisinformation eine informierte Entscheidung des Verbrauchers beeinträchtigen kann, nicht zuletzt im Hinblick auf etwaige Fehler in der Erinnerung (vergleiche etwa zu einer verfrühten Widerrufsbelehrung BGH, NJW 2010, 3503 TZ 14; NJW 2002, 3396 juris Rn. 20 f).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12

    Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu

    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Unter diesen Umständen stellt vorliegend selbst ein kurzes Scrollen noch keinen wesentlichen weiteren Zwischenschritt in der Abfolge der Information dar (vergleiche auch BGH, GRUR 2014, 94 TZ 18 - Pflichtangaben im Internet).
  • LG Berlin, 20.02.2014 - 52 O 242/13
    Auszug aus KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 242/13 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

    Dieses Ziel wird nach den oben ausgeführten Grundsätzen dadurch erreicht, dass im Endpreis grundsätzlich alles enthalten sein muss, was für die Durchführung des Fluges vorhersehbar und unvermeidbar ist, wie beispielsweise der Umstand, dass der Fluggast einchecken muss (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-28/19 -, Rn. 23, juris - Ryanair Ltd/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust) oder dass er einen Sitzplatz haben muss (vgl. KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2015 - 5 U 45/14 -, Rn. 35, juris - Sitzplatzreservierung) und auch dass er ein Handgepäck für Reiseunterlagen, Schlüssel etc. kostenfrei mit sich führen können muss.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26313
OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,26313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2014, 2357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2012 - 17 U 52/11

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen und zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Der Senat schließt sich insoweit nunmehr der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18. April 2012, Gesch.Nr.: 20 U 4535/11), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 5. September 2012, Gesch.Nr.: 3 U 225/11) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. November 2012, Gesch.Nr.: 17 U 52/11, zitiert nach juris) an, wonach der Emissionsprospekt ausreichend auf das bestehende Totalverlustrisiko hinweist, ohne diese Hinweise an anderer Stelle wieder zu entwerten.

    Aus dem Anlagevermögen wäre hiernach eine Vertriebsprovision von (nur) 11, 25 v.H. gezahlt worden, die als solche die 15 v.H. -Grenze nicht überschritten hätte und mithin nicht aufklärungspflichtig gewesen wäre (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2012 - I-17 U 52/11 -, juris).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Tritt ein Anlageinteressent an einen Anlagevertreiber oder der Anlagevertreiber an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH BKR 2008, 199).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarkts, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGH BKR 2008, 199).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Der Berater ist vor Abgabe ihrer Anlageempfehlung verpflichtet, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören, zu erfragen (BGH WM 2011, 682).

    Das Risiko, dass sich eine auf Grund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH WM 2011, 682).

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Die Beratung hat sich dementsprechend daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07, zitiert nach juris).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 34 U 110/11

    Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Lücken und Fehler eines Emissionsprospekts erlangen mittelbar auch für die Beratungs- und Aufklärungspflichten eines Anlageberaters Bedeutung, wenn sie bei obliegenheitsgemäßer Prüfung der Schlüssigkeit und Plausibilität des Anlagekonzepts erkennbar gewesen sind (OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 2013 - I-34 U 110/11, 34 U 110/11 -, juris).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • BGH, 19.01.2012 - III ZR 48/11

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des bankexternen Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung muss auch der freie Anlageberater im Rahmen der objektgerechten Beratung unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten, und etwaige irreführende oder unrichtige Angaben zu Vertriebsprovisionen zu unterlassen beziehungsweise rechtzeitig richtigstellen (BGH BKR 2012, 165).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Emissionsprospekt dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 79, 337, 344; vgl. beispielhaft Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 6/09, WM 2012, 115, Rn. 6; Urt. v. 22.03.2010 - II ZR 20/08, Rn. 13 m.w.N.; Urt. v. 14.06.2007 - III ZR 125/06, WM 2007, 1503, Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.06.2014 - 5 U 45/14
    Wie der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in dem von den Klägern in Bezug genommenen Urteil vom 9. Februar 2010 zutreffend ausgeführt hat, passt die Beteiligung an einem Filmfonds zwar nicht zu einem lediglich ertragsorientierten, sondern nur zu einem zumindest "risikobewussten" Anleger (Gesch.Nr.: 6 U 147/09).
  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 302/08

    Handelsblatt ist Pflichtlektüre des Anlageberaters

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • OLG Stuttgart, 05.09.2012 - 3 U 225/11

    Kapitalanlageberatung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

  • OLG München, 18.04.2012 - 20 U 4535/11
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • OLG Naumburg, 01.02.2012 - 5 U 187/11

    Schadensersatzanspruch wegen falscher Anlageberatung: Verharmlosende Information

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 2 U 58/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beweislast für eine

    Durch die Darstellung in dem gegenständlichen Prospekt wird auch nicht das Gesamtbild der Beteiligung bei dem Filmfonds derart verzerrt, dass das Totalverlustrisiko gegenüber dem Anleger verschleiert oder der Hinweis auf das Totalverlustrisiko durch die Darstellung an anderer Stelle entwertet wird (vgl. zur nachfolgenden Argumentation auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2014, 5 U 45/14).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.04.2014 - 5 U 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70238
OLG Rostock, 22.04.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,70238)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.04.2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,70238)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. April 2014 - 5 U 45/14 (https://dejure.org/2014,70238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nach einem Wildschaden unverzüglich handeln - Beweislage und Vertrauenswürdigkeit verschlechtern sich schnell

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