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   OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08   

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https://dejure.org/2009,35980
OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08 (https://dejure.org/2009,35980)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2009 - 5 U 4626/08 (https://dejure.org/2009,35980)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2009 - 5 U 4626/08 (https://dejure.org/2009,35980)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Auch wenn er mit den Anlegern nicht persönlich in Kontakt treten konnte, wäre er in deren Interesse jedenfalls verpflichtet gewesen, gegenüber der Fondsgesellschaft auf eine ordnungsgemäße Errichtung des Sonderkontos hinzuwirken, erforderlichenfalls unter Androhung der Kündigung des Mittelverwendungskontrollvertrages (vgl. BGH, Urteil vom 24.7.... - III ZR 390/02, NJW-RR ..., 1342/1343).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Vielmehr sind die Gesellschafter nicht auf die Liquidierung eines sog. Durchführungsschadens beschränkt, sondern können auch den aus der Verletzung vorgelagerter (Aufklärungs-)Pflichten entstandenen Schaden (sog. Zeichnungsschaden) ersetzt verlangen (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579, 1580, und vom 09.05.2005 - II ZR 287/02, NJW 2005, 2450, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Vielmehr sind die Gesellschafter nicht auf die Liquidierung eines sog. Durchführungsschadens beschränkt, sondern können auch den aus der Verletzung vorgelagerter (Aufklärungs-)Pflichten entstandenen Schaden (sog. Zeichnungsschaden) ersetzt verlangen (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579, 1580, und vom 09.05.2005 - II ZR 287/02, NJW 2005, 2450, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Sie sind beeinflusst und begrenzt durch das Aufklärungsbedürfnis des Anlageinteressenten (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - III ZR 98/06, WM 2007, 924/926 f.).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Sie verstoßen mithin gegen § 309 Nr. 7 BGB und sind daher unwirksam (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, NJW-RR 2008, 1129, 1134).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 222/07

    Umfang des Schadensersatzes bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 21.04.2009 - 5 U 4626/08
    Der Anleger kann daher Befreiung von dem abgeschlossenen Vertrag und Ersatz seiner im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Aufwendungen, vorliegend mithin den eingezahlten Anlagebetrag von 30.000,00 Euro abzüglich der unstreitig zurückgeflossenen Zahlungen von 10.500,00 Euro und 508, 75 Euro, verlangen (BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 222/07 mit zahlr. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Auch eine derartige Informationsmöglichkeit der Beklagten zu 2) konnte nur dann auf Dauer sicher gewährleistet werden, wenn - durch Einrichtung eines sogenannten "Und-Kontos" oder in anderer Weise - eine zwingende Mitwirkung der Mittelverwendungskontrolleurin dauerhaft sichergestellt war und diese Mitwirkungsmacht insbesondere nicht durch einseitigen Willensentschluss der Fondsgesellschaft, mochte dieser auch vertragswidrig sein, entzogen werden konnte (OLG München, Urteil vom 21. April 2009 - 5 U 4626/08 -, Rn. 34, juris; nachgehend BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZR 151/09 -, juris: Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.).
  • BGH, 28.01.2010 - III ZR 151/09

    Erforderlichkeit eines Hinweises an Anleger eines Fonds i.R.d. Nichterfüllung

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 21. April 2009 - 5 U 4626/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 183/14
    Durch die damit nur für unwahrscheinliche Ausnahmefälle gefährdete, alleinige Verfügungsberechtigung des Beklagten unterscheidet sich die vorliegende Sache von denjenigen, die vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH III ZR 109/08, NJW 2010, 1279) und etwa vom Oberlandesgericht München (vgl. OLG München 03.02.2009, 5 U 2760/08; 21.04.2009, 5 U 4626/08, juris) sowie vom OLG Frankfurt/Main (28.05.2014 - 16 U 72/13 -) zu entscheiden waren, grundlegend.
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