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   OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08 - 93   

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OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08 - 93 (https://dejure.org/2009,10320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2009 - 5 U 510/08 - 93 (https://dejure.org/2009,10320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2009 - 5 U 510/08 - 93 (https://dejure.org/2009,10320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verwertbarkeit von Gesundheitsdaten bei zeitlich begrenzter Schweigepflichtentbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der Schweigepflicht erhobenen Gesundheitsdaten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; BGB § 123; VVG § 213; VVG a. F. § 22
    Bei Arglist des VN sind Gesundheitsdaten auch ohne Schweigepflichtentbindung verwertbar

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der Schweigepflicht erhobenen Gesundheitsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei Arglist liegt kein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verwertbarkeit von Gesundheitsdaten bei zeitlich begrenzter Schweigepflichtentbindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1478
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    (a) Die in der Zivilprozessordnung nicht geregelte Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise und Beweismittel im Zivilprozess ist bislang in Rechtsprechung und Literatur nicht dogmatisch geklärt (hierzu BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04, NJW 2006, 1657 ).

    Später hat der BGH erneut auf das Erfordernis einer Güterabwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Interessen der Allgemeinheit oder Rechten Dritter hingewiesen (Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 310/69, NJW 1991, 1180 ) und diese Sichtweise zivilprozessualer Verwertungsverbote mit Urteil vom 01.03.2006 (- XII ZR 210/04, NJW 2006, 1657 ) bestätigt.

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    (b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Versicherungsnehmers ist durch die Verwertung ärztlicher Informationen über den Suizid deshalb betroffen, weil es die Befugnis umfasst, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Daten preisgegeben und verwendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006, VersR 2006, 1669 ).

    (3) Der Verwertung der Erkenntnisse zum Suizidversuch des Versicherungsnehmers stehen die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2005 (- 1 BvR 2027/02, VersR 2006, 1669 ) aufgestellten Grundsätze nicht entgegen.

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Es endet nicht mit dem Tod, ist dann allerdings in seinem Gehalt beschränkt auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art, 1 Abs. 1 GG (siehe BGH, Urteil vom- 05.10.2006 - I ZR 277/03, NJW 2007, 684 ), so dass auch die dem Persönlichkeitsrecht Rechnung tragenden beruflichen Schweigepflichten grundsätzlich fortbestehen (vgl. § 203 Abs. 4 StGB ; BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; Spickhoff, NJW 2005, 1982).

    Es geht nicht auf Erben oder Angehörige über (BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004 - 4 W 43/04, VersR 2005, 817 ; Knappmann, NVersZ 1999, 511).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Da es sich bei der Arglist um eine innere Tatsache handelt, ist der Beweis in der Praxis meist nur aufgrund von Indizien zu führen (zu denkbaren Indizien vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    Vielmehr wurde durch das Benennen einer neutralen Informationsquelle sogar der Schein verstärkt, der Versicherer könne sich auf die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers verlassen (siehe Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 62/05, VersR 2006, 824).

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass es keinen Automatismus gibt, wonach ein auf rechtswidrigem Weg erlangtes Beweismittel im Zivilverfahren nicht verwendet werden dürfte (siehe - im Zusammenhang mit § 213 VVG n.F. - Eberhard in MünchKomm/VVG, 2009, § 213 Rdn. 81; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 14 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

    Die beeinträchtigten materiellen Rechtspositionen des Betroffenen sind den sonstigen involvierten Interessen, zu denen auch solche der Allgemeinheit zählen können, gegenüber zu stellen (Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 67; Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 40; zur Güterabwägung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 10 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichem Sinne mit Urteil vom 24.11.1981 (- VI ZR 164/79, NJW 1982, 277) ausgeführt, eine heimliche Tonbandaufnahme könne im Zivilprozess dann verwertet werden, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen sowie mit Rücksicht auf die generelle Bedeutung der betroffenen Schutzgüter die Rechtsverwirklichung, der das Beweismittel dienen solle, Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Worts haben müsse.

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der vom BGH in seiner Entscheidung vom 24.11.1981 (- VI ZR 164/79, NJW 1982, 277) geäußerten Erwägung, wonach das Persönlichkeitsrecht - in concreto: das Recht am eigenen Wort - nicht dazu diene, "vor der Verantwortung für rechtswidriges Handeln zu schützen".

  • OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 15 U 138/01

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens eines Suizidversuchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    In der Absicht, sich durch das Herbeiführen einer insulininduzierten Unterzuckerung das Leben zu nehmen, manifestiert sich die massive Fehlverarbeitung einer persönlichen Lebenskrise, die zumindest als psychische Störung zu werten ist (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2002, 1134).

    Bei wahrheitsgemäßen Angaben hätte diese den Vertrag ausweislich der von ihr vorgelegten Grundsätze der Risikoprüfung (Bl. 54 d.A.) zunächst gar nicht angenommen, sondern zurückgestellt, später (bei einem einmaligen Versuch vor bis zu fünf bis sechs Jahren) nur mit einem Prämienzuschlag angenommen (vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 2002, 1134).

  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Wer für sich oder einen Dritten treuwidrig und unter Verstoß gegen (vor-)vertragliche Kardinalpflichten Ansprüche zu erschleichen sucht, soll sich nicht darauf berufen können, dass der Vertragspartner sich die Kenntnis über diese Umstände seinerseits auf rechtswidrige Weise verschafft hat (in diesem Sinne Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 86, 87; Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 41; Fricke, VersR 2009, 297; Fuchs, jurisPR-VersR 5/2009, Anm. 1; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2000 - 8 U 1307/00, VersR 2002, 179).

    Diese soll vor der ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch einzelne Versicherungsnehmer geschützt werden, damit letztlich zu Lasten aller wirkende Tariferhöhungen wegen der Pflicht zur Deckung an sich nicht schutzwürdiger Risiken vermieden werden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2000 - 8 U 1307/00, VersR 2002, 179).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    (b) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 09.10.2002 (- 1 BvR 1511/96, 1 BvR 805/98, NJW 2002, 3619 ) zur Verwertung der Aussagen von Zeugen, die heimlich ein persönliches Gespräch mit angehört hatten, entschieden, hier könne das Recht am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzt sein.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03

    kinski-klaus. de

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
    Es endet nicht mit dem Tod, ist dann allerdings in seinem Gehalt beschränkt auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art, 1 Abs. 1 GG (siehe BGH, Urteil vom- 05.10.2006 - I ZR 277/03, NJW 2007, 684 ), so dass auch die dem Persönlichkeitsrecht Rechnung tragenden beruflichen Schweigepflichten grundsätzlich fortbestehen (vgl. § 203 Abs. 4 StGB ; BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; Spickhoff, NJW 2005, 1982).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Verkaufsräumen

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auf der anderen Seite ist das anerkennenswerte Interesse des Versicherers und auch der Gemeinschaft der Versicherten (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2009, 1478, 1481) zu wahren, zur Vermeidung ungerechtfertigter Versicherungsleistungen alle Tatsachen - auch Hilfstatsachen - zu erfahren, die unmittelbar oder auch erst nach der Ausübung von Gestaltungsrechten zu seiner Leistungsfreiheit führen können (vgl. Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 32).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Aus denselben Erwägungen, die zum Ausschluss eines materiellen Verwertungsverbots geführt haben, besteht kein Anlass, dem Beklagten im Prozess die Berufung auf die gewonnenen Erkenntnisse zu verwehren oder für das Gericht ein Verwertungsverbot zu begründen (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93).
  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Andererseits ist der Versicherer einer Krankheitskostenversicherung - auch im Interesse der Versichertengemeinschaft - gehalten, ungerechtfertigte Versicherungsleistungen zu vermeiden (vgl. OLG Köln VersR 1991, 411; OLG Saarbrücken VersR 2009, 1478, 1481).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner

    Andere meinen, es sei dem Betroffenen verwehrt, sich auf den Verstoß des Versicherers zu berufen, wenn er selbst in rechtswidriger Weise gegen vorvertragliche Anzeigepflichten verstoßen habe, nachdem § 213 VVG keine entsprechende Rechtsfolge normiere und der Betroffene in diesen Fällen keinen Schutz verdiene (HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 213 Rn. 87 und 90 f.; Klär in PK-VVG, 2. Aufl. § 213 Rn. 41; Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. § 213 VVG Rn. 76 f.; Fricke, VersR 2009, 297, 304 f.; vgl. auch: Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 90, 97; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370, 1388; ähnlich zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 213 VVG: OLG Saarbrücken, VersR 2009, 1478, 1481).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen immer oder nur in der Absicht geschieht, den Willen des Versicherers entsprechend zu beeinflussen, gibt es nicht (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93, VersR 2009, 1479; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11-57, VersR 2013, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen immer oder nur in der Absicht geschieht, den Willen des Versicherers entsprechend zu beeinflussen, gibt es nicht (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08 - 93, VersR 2009, 1479; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11 - 57, VersR 2013, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen immer oder nur in der Absicht geschieht, den Willen des Versicherers entsprechend zu beeinflussen, gibt es nicht (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93, VersR 2009, 1479; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11-57, VersR 2013, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Einen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Gesundheitsfragen immer oder nur in der Absicht geschieht, den Willen des Versicherers entsprechend zu beeinflussen, gibt es nicht (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 338; Senat, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93, VersR 2009, 1479; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11-57, VersR 2013, 1157).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08

    Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige

    Aus denselben Erwägungen besteht kein Anlass, dem Beklagten im Prozess die Berufung auf die gewonnenen Erkenntnisse zu verwehren oder für das Gericht ein Verwertungsverbot zu begründen (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2009 - 5 U 510/08-93).
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