Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05   

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https://dejure.org/2006,7559
OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webhosting-und-recht.de

    Strato-Server-Werbung rechtswidrig

  • Judicialis

    UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für Provider-Dienstleistungen - "Gratis-Hardware"; "ab-"Preise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Hieran ändert auch die von der Beklagten in der Berufung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Internetwerbung (BGH GRUR 05, 438 - Epson-Tinte) nichts.
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72

    Sweepstake

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Die von der Beklagten zutreffend zitierten Grundsätze höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der BGH-Entscheidung "Dauer-Tiefpreise" (BGH GRUR 04, 605, 607 - Dauer-Tiefpreise) rechtfertigen ebenfalls kein abweichendes Ergebnis.
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 142/05

    Irreführende Werbung: Bundesweite Werbung für Homezone bei eingeschränkter

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn ein Werbetreibender in einer Printwerbung die besonders günstigen Preise eines bestimmten Angebots in den Vordergrund stellt, die Leistungsmerkmale unterschiedlicher "Pakete" von Telekommunikationsdienstleistungen dort aber nicht unmittelbar nennt, sondern Endverbraucher insoweit auf seinen Internet-Auftritt verweist (Senat, 5 U 56/05, Urteil vom 26.04.06 - STRATO-Server).
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