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   OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07   

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OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2008,7809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2008 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2008,7809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2008,7809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 912; EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 5, Art. 233 § 2 Abs. 1; ZGB-DDR § 292
    Duldungspflicht für Überbau gilt unabhängig davon, warum sofortiger Widerspruch unterlassen wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe sowie Räumung eines mit einem Gebäude bebauten Grundstücks im Falle des Überbaus dieses Gebäudes durch einen Grundstücksbesitzer; Voraussetzungen einer Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG); Bemessung des Streitwerts ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Duldungsanspruch aus § 912 BGB

  • Judicialis

    BGB § 93; ; BGB § ... 94 Abs. 1; ; BGB § 94 Abs. 2; ; BGB § 95 Abs. 1 S. 2; ; BGB §§ 903 ff.; ; BGB § 912; ; BGB § 912 Abs. 1; ; BGB § 946; ; BGB § 985; ; EGBGB Art. 233 § 2; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 1; ; EGBGB Art. 231 § 5; ; EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 5 Satz 2; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 Abs. 1 Nr. 1; ; ZGB/DDR § 292; ; ZGB/DDR § 292 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff des Überbaus i.S.d. § 912 BGB i.V.m. Art. 231 § 5 Abs. 5 EGBGB - Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Ein Grenzüberbau kann auch dort vorliegen, wo - wie hier - ohne vollständigen Neubau unter Verwendung bereits vorhandener Wände oder Gebäudedecken eine Gebäudeerweiterung über die Grenze hinaus stattgefunden hat (vgl. BGHZ 110, 298 m.w.N.).

    Dies ergibt sich aber nach dem Willen des Gesetzgebers als mittelbare Folge der Vorschrift (vgl. BGHZ 110, 298 unter Bezug auf Mot. BGB III, S. 287 unter Ziff. VII).

  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Bei einem negativen Feststellungsantrag ist der Streitwert mit dem vollen Wert der entsprechenden umgekehrten Leistungsklage gleichzusetzen, weil ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Prozessgegners entgegensteht (vgl. BGHZ 2, 276; BGH NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Der Senat, der für die Feststellung der Beschwer nicht an die Beurteilung durch die I. Instanz gebunden ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 837; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 511 Rn. 20 a), setzt im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 511 ZPO den Wert des Beschwerdegegenstandes nach eigenem freien Ermessen mit 700, 00 EUR fest.
  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudeteils ist, regelt § 912 BGB zwar nicht unmittelbar (vgl. BGHZ 64, 333, 336).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2005 - L 5 U 20/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Die genannte Regelung verweist danach ausdrücklich nur hinsichtlich der Rechtsfolgen, nicht aber auch hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen auf die §§ 912 ff. BGB, so dass es - wie auch vom Landgericht angenommen - nicht darauf ankommt, ob und inwieweit dem Gebäudeeigentümer ein Verschulden an der grenzüberschreitenden Bebauung anzulasten ist (vgl. dazu Senat, Urteil v. 18. August 2005 - 5 U 20/05 - Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., Art. 231 § 5 EGBGB Rn. 8; MüKo-Holch/Grothe, 3. Aufl., Art. 231 § 5 EGBGB Rn. 35; Bamberger/Roth-Kühnholz, Art. 231 § 5 Rn. 25).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 147/70

    Widerspruch gegen Überbau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Die Duldungspflicht tritt von selbst und unwiderruflich ein, unabhängig davon, aus welchem Grund der Nachbar zu widersprechen verabsäumt hat, sei es, weil er dauerhaft ortsabwesend war, sei es, dass der konkrete Grundstücksverlauf damals nicht bekannt war (BGHZ 59, 191 ff., BGHZ 97, 292 ff.).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaues durch den Nachbarn besteht, unterliegt der darüber hinüber gebaute Gebäudeteil nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, sondern es tritt entsprechend § 95 Abs. 1 S. 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde (BGHZ 62, 141, 145).
  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Die Duldungspflicht tritt von selbst und unwiderruflich ein, unabhängig davon, aus welchem Grund der Nachbar zu widersprechen verabsäumt hat, sei es, weil er dauerhaft ortsabwesend war, sei es, dass der konkrete Grundstücksverlauf damals nicht bekannt war (BGHZ 59, 191 ff., BGHZ 97, 292 ff.).
  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Bei einem negativen Feststellungsantrag ist der Streitwert mit dem vollen Wert der entsprechenden umgekehrten Leistungsklage gleichzusetzen, weil ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Prozessgegners entgegensteht (vgl. BGHZ 2, 276; BGH NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787).
  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 189/86

    Überbau - Eigentum - Grundstücksgrenze - Einheitliche Konstriktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 5 U 58/07
    Daraus ergibt sich, dass §§ 93, 94 Abs. 2, § 95 Abs. 1 S. 2 BGB für das Eigentum am Überbau nur dann eingreifen, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze hinaus gebaut ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 458).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks;

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 1 EGBGB auch für vor dem 3. Oktober 1990 errichtete Überbauten (OLG Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - 5 U 58/07, juris, Rn. 46, Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 24 Anm. V, S. 39; juris; Staudinger/Roth, BGB [2009], § 912 Rn. 82).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 4 U 65/10

    Erwerb selbstständigen Gebäudeeigentums durch eine Produktionsgenossenschaft

    Rechte und Pflichten sowie Eigentumsbeschränkungen, wie z. B. eine Duldungspflicht wegen eines Überbaus, sind auch dann gegeben, wenn die sie begründenden Tatsachen bereits vor dem 3. Oktober 1990 geschaffen wurden, zumal auch das Zivilgesetzbuch der DDR (§ 320 ZGB/DDR) eine Überbau-Vorschrift kannte (Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 22.05.2008 - 5 U 58/07).
  • OLG Dresden, 09.02.2018 - 10 U 837/17
    Rechte und Pflichten sowie Eigentumsbeschränkungen, wie z.B. eine Duldungspflicht wegen eines Überbaus, sind auch dann gegeben, wenn die sie begründenden Tatsachen - wie im vorliegenden Fall - bereits vor dem 3. Oktober 1990 geschaffen wurden (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22.05.2008 - Az.: 5 U 58/07 - Rn. 46, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.2007 - 5 U 58/07   

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https://dejure.org/2007,47064
OLG Schleswig, 27.09.2007 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2007,47064)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2007 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2007,47064)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2007 - 5 U 58/07 (https://dejure.org/2007,47064)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Im wesentlichen trifft die Begründung der Verurteilung des Beklagten zu 2. durch das rechtskräftige Senatsurteil vom 25.10.2007 - 5 U 52/07 (ebenso das rechtskräftige Senatsurteil vom 31.1.2008 - 5 U 112/07 - sowie die beiden nicht rechtskräftigen, nämlich in der Revision anhängigen Urteile vom 27.9.2007 - 5 U 58/07 - und vom 10.1.2008 - 5 U 97/07 -) auch im vorliegenden Fall und auch für den Beklagten zu 1. zu.
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