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   OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06   

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https://dejure.org/2007,13704
OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,13704)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.02.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,13704)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,13704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Wertpapierhandelsbank; Wirksamkeit einer Zustellung der Klageschrift nebst Verfügung über die Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ; Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung eines ...

  • Judicialis

    HZÜ Art. 5 f; ; ZPO § 328

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO setzt wegen seines Schutzzwecks eine selbständige Prüfung durch die deutschen Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht voraus (BGHZ 124, 237, 245).

    Der Begriff der unerlaubten Handlung ist dabei - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht nach amerikanischem Recht, sondern nach deutschem materiellen Zivilrecht zu bestimmen (Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 328 Rdnr. 108; LG Heilbronn RIW 1991, 343), wobei beide Parteien im Anerkennungsverfahren neue Tatsachen vortragen dürfen, die eine Zuständigkeit des Erststaates begründen oder entfallen lassen (BGHZ 124, 237, 245), es also nicht darauf ankommt, ob in der amerikanischen Klageschrift eine nach deutschem materiellen Recht in den Vereinigten Staaten begangene unerlaubte Handlung hinreichend dargetan ist.

    Allerdings reicht im Anerkennungsverfahren auch bei so genannten doppelrelevanten Tatsachen die bloße - schlüssige - Behauptung durch den (Anerkennungs-) Kläger nicht aus, weil es dem (Anerkennungs-) Beklagten offen stehen soll, sich vor einem international unzuständigen Gericht nicht einzulassen, ohne daraus nachteilige Folgen für die Rechtsverteidigung in Deutschland befürchten zu müssen (BGHZ 124, 237, 243).

    Fehlt es somit an einem schlüssigen Vortrag des Beklagten zu einer unerlaubten Handlung des Klägers, kommt es - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht mehr darauf an, ob nach BGHZ 124, 237, 242 ff. der volle Beweis schon im Rahmen der Zulässigkeit zu führen ist, weil es sich um eine so genannte doppelrelevante Tatsache handelt.

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Die Tatsache, dass der amerikanische Rechtsstreit möglicherweise durch ein Versäumnisurteil entschieden worden ist, steht der Anerkennungsfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGHZ 141, 286, 294 ff. - Anerkennung US-amerikanischen Versäumnisurteils).

    Da es sich nach den von den Parteien eingereichten Unterlagen, insbesondere der amerikanischen Klageschrift und der gerichtlichen Entscheidung, um ein US-Bundesgericht ("United States District Court") handelte, kommt es nicht darauf an, ob nach spiegelbildlicher Anwendung deutscher Zuständigkeitsvorschriften ein Gerichtsstand im Staate Illinois oder in der Stadt Chicago gegeben ist, sondern nur darauf, ob irgendein Gericht innerhalb der gesamten USA zuständig ist (vgl. BGHZ 141, 286, 289).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Im Ansatz zutreffend geht er zwar zunächst davon aus, dass im Falle eines Anspruchs wegen vorsätzlichen Betruges gemäß §§ 823 Abs. 2, 263 StGB der Begehungsort der deliktischen Handlung auch dort ist, wo in das geschützte Rechtsgut - hier das wohl in den Vereinigten Staaten belegene Vermögen des Beklagten - eingegriffen wurde (BGHZ 132, 105, 110 f).
  • OLG Hamm, 08.11.1993 - 8 U 37/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Nach gefestigter Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum ist die anderweitige Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes im Ausland für das innerstaatliche Verfahren nur beachtlich, wenn mit der Anerkennung der vom ausländischen Gericht zu treffenden Entscheidung zu rechnen ist, das heißt eine so genannte positive Anerkennungsprognose getroffen werden kann (BGH NJW 1986, 2195; EWiR 1985, 1015; FamRZ 1992, 1058; FamRZ 1994, 434; OLG Hamm NJW-RR 1995, 510; OLG Frankfurt MDR 1981, 237; Zöller-Geimer, 25. Aufl., IZPR Rdnr. 96; Geimer, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 2688; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 748; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 215).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 25/91

    Rechtshängigkeit eines ausländischen Verfahrens in Ehesachen - Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Nach gefestigter Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum ist die anderweitige Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes im Ausland für das innerstaatliche Verfahren nur beachtlich, wenn mit der Anerkennung der vom ausländischen Gericht zu treffenden Entscheidung zu rechnen ist, das heißt eine so genannte positive Anerkennungsprognose getroffen werden kann (BGH NJW 1986, 2195; EWiR 1985, 1015; FamRZ 1992, 1058; FamRZ 1994, 434; OLG Hamm NJW-RR 1995, 510; OLG Frankfurt MDR 1981, 237; Zöller-Geimer, 25. Aufl., IZPR Rdnr. 96; Geimer, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 2688; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 748; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 215).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Für das Verhältnis von ausländischer Leistungs- und inländischer negativer Feststellungsklage soll es nach der jedenfalls zum europäischen Rechtskreis ergangenen Rechtsprechung nicht auf die formale Identität der Anträge ankommen, sondern auf den "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (BGH ZIP 1997, 519, 521; EuGH NJW 1989, 665, 666; EuGH JZ 1995, 616, 618).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Es gilt insoweit keine Amtsermittlung (BGH NJW 1976, 149; 1989, 2064; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 11).
  • BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92

    Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Nach gefestigter Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum ist die anderweitige Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes im Ausland für das innerstaatliche Verfahren nur beachtlich, wenn mit der Anerkennung der vom ausländischen Gericht zu treffenden Entscheidung zu rechnen ist, das heißt eine so genannte positive Anerkennungsprognose getroffen werden kann (BGH NJW 1986, 2195; EWiR 1985, 1015; FamRZ 1992, 1058; FamRZ 1994, 434; OLG Hamm NJW-RR 1995, 510; OLG Frankfurt MDR 1981, 237; Zöller-Geimer, 25. Aufl., IZPR Rdnr. 96; Geimer, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 2688; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 748; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 215).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 1/83

    Anderweitige Rechtshängigkeit vor einem ausländischen Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Nach gefestigter Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum ist die anderweitige Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes im Ausland für das innerstaatliche Verfahren nur beachtlich, wenn mit der Anerkennung der vom ausländischen Gericht zu treffenden Entscheidung zu rechnen ist, das heißt eine so genannte positive Anerkennungsprognose getroffen werden kann (BGH NJW 1986, 2195; EWiR 1985, 1015; FamRZ 1992, 1058; FamRZ 1994, 434; OLG Hamm NJW-RR 1995, 510; OLG Frankfurt MDR 1981, 237; Zöller-Geimer, 25. Aufl., IZPR Rdnr. 96; Geimer, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 2688; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdnr. 748; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 215).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06
    Für das Verhältnis von ausländischer Leistungs- und inländischer negativer Feststellungsklage soll es nach der jedenfalls zum europäischen Rechtskreis ergangenen Rechtsprechung nicht auf die formale Identität der Anträge ankommen, sondern auf den "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (BGH ZIP 1997, 519, 521; EuGH NJW 1989, 665, 666; EuGH JZ 1995, 616, 618).
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

  • OLG Frankfurt, 21.10.1980 - 5 W 24/80
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06   

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https://dejure.org/2007,20784
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstücksgeschäft im Beitrittsgebiet im Jahre 1992; Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Aufgabe eines Briefs zur Post; Annahme einer verwerflichen Gesinnung bei ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § ... 138 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 278 Satz 1; ; BGB § 313; ; BGB § 346; ; BGB § 398; ; BGB §§ 459 ff.; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 462; ; BGB § 465; ; BGB § 476; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 85 Satz 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 294; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Damit lag ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, das nach der Rechtsprechung des BGH bei Grundstücksgeschäften bereits bei einer Überhöhung um knapp 100 % angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128; Palandt-Heinrichs, 66. Auflage, § 138 Rn. 67).

    § 138 Abs. 1 BGB erfasst auch ein wucherähnliches Geschäft, in dem Leistung und Gegenleistung in einem besonders groben Missverhältnis zu einander stehen, ohne dass es unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des benachteiligten Geschäftspartners geschlossen wurde (vgl. st. Rspr. BGH NJW 2001, 1127; NJW 2002, 3165, 3166; Palandt-Heinrichs, 66. Auflage, § 138 Rn. 34).

    Zwar gilt die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, der eine besonders grob überhöhte Gegenleistung verlangt, in verwerflicher Absicht handelt (vgl. BGH NJW 2001, 1127 f.; Palandt-Heinrichs a. a. O. Rn. 34a).

    Die an das grobe Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung anknüpfende Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Das besonders grobe Äquivalenzmissverhältnis erlaubt es, auf die verwerfliche Gesinnung als subjektives Merkmal des § 138 Abs. 1 BGB zu schließen, denn eine verwerfliche Gesinnung muss bereits dann bejaht werden, wenn sich der Begünstigte zumindest leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere Teil nur unter dem Zwang der Verhältnisse oder den in § 138 Abs. 2 BGB genannten Umständen auf den ungünstigen Vertrag einlässt (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Die beurkundete Änderungsvereinbarung hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (vgl. BGH NJW 2002, 3164 f.), d. h. dass darin sämtliche Änderungen des Kaufvertrages enthalten sind, die die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Beurkundung vereinbaren wollten.

    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit setzt voraus, dass der Geschäftsinhalt durch den Urkundentext bestimmt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 3164, 3165; NJW 2002, 1500, 1502f.).

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Er durfte sich danach auf ein zuverlässiges Arbeiten der Post verlassen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1979, 641) und war daher nicht verpflichtet, den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Ist eine solche ausdrückliche Risikoverteilung vereinbart, so ist für die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum (vgl. BGH NJW 2006, 899, 901).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vereinbarung über die Verlängerung des Rücktrittsrechts nicht der notariellen Form bedurfte, weil sie die Veräußerungs- oder Erwerbspflichten weder unmittelbar noch mittelbar verschärfte oder erweiterte (BGHZ 66, 270, 272; Brandenburgisches OLG NJW-RR 1996, 724; Palandt-Grüneberg, 66. Auflage, § 311b Rn. 42).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vereinbarung über die Verlängerung des Rücktrittsrechts nicht der notariellen Form bedurfte, weil sie die Veräußerungs- oder Erwerbspflichten weder unmittelbar noch mittelbar verschärfte oder erweiterte (BGHZ 66, 270, 272; Brandenburgisches OLG NJW-RR 1996, 724; Palandt-Grüneberg, 66. Auflage, § 311b Rn. 42).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Er durfte sich danach auf ein zuverlässiges Arbeiten der Post verlassen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1979, 641) und war daher nicht verpflichtet, den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 113/00

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist auch seiner Pflicht nachgekommen, die richtige Adressierung und die rechtzeitige Versendung der Berufungsbegründungsschrift zu kontrollieren (vgl. BGH NJW 2001, 1070; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 29.05.1968 - VIII ZR 77/66

    Deckenplattenklebstoff - § 459 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    § 476 BGB galt allerdings, ohne dass es auf arglistiges Verhalten ankam, auch für solche Eigenschaften der Kaufsache, deren Vorhandensein ausdrücklich zugesichert war im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 50, 200, 207; Palandt-Putzo, 56. Auflage, § 463 Rn. 3).
  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit setzt voraus, dass der Geschäftsinhalt durch den Urkundentext bestimmt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 3164, 3165; NJW 2002, 1500, 1502f.).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

  • OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05

    Telekom-Aktionäre haben keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10

    Grundstückskaufvertrag: Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 -, NJW 2006, 899, 901; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 -).
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