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   OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-5 U 6/05   

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OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-5 U 6/05 (https://dejure.org/2005,3878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.2005 - I-5 U 6/05 (https://dejure.org/2005,3878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 2005 - I-5 U 6/05 (https://dejure.org/2005,3878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz für die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an Hohlraumstriche und Doppelböden gemäß der Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW); Voraussetzungen für einen Mangel des Architektenwerkes

  • Judicialis

    BauO NW § 17; ; ZPO § 494 a; ; ZPO § 494 a Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; BGB § 635; ; HOAI § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfen der branschutztechnische Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 571
  • NZBau 2006, 521
  • BauR 2006, 862
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 09.12.1997 - 14 U 435/97

    Verhältnis von materiellem und prozessualem Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Das Oberlandesgericht Dresden (NJW 1998, 1872) vertritt den Standpunkt, die Rechtskraft der Entscheidung über die prozessuale Kostentragungspflicht könne der Zulässigkeit einer Klage auf materiell-rechtliche Kostenerstattung nur dann im Wege stehen, wenn die Rechtskraft der Hauptsache selbst den Anspruch, aufgrund dessen die materiell-rechtliche Kostenerstattung begehrt wird, ausschließt (unter Berufung auf Stein/Jonas/Bork, Vorb. § 91, 17).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Ein solcher Anspruch kann je nach Sachlage neben die prozessuale Kostenentscheidung treten, ihr sogar entgegengerichtet sein, sofern zusätzlich Umstände hinzukommen, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (BGH a.a.O. und NJW 2002, 680).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Grundsätzlich ist zwar eine solche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht mehr erforderlich, wenn sich der Mangel des Architektenwerkes bereits im Bauwerk verwirklicht hat (BGH BauR 2000, 128), denn eine Nachbesserung des Architektenwerkes kommt dann nicht mehr in Betracht.
  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH-NJW-RR 2004, 1580), auf die die Beklagte sich insoweit beruft, betrifft den Fall, dass der Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens schließlich vor Erhebung der Hauptsacheklage erfüllt hatte.
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 187/92

    Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme"; Erstattung der Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Richtig ist, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1995, 495 mit Hinweis auf die in BGHZ 45, 251 = NJW 1966, 1513 entwickelten Grundsätze) nicht angehen soll, den gleichen Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen entgegengesetzt zu beurteilen, wenn er bereits zu einer abschließenden Kostenentscheidung geführt hat.
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Richtig ist, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1995, 495 mit Hinweis auf die in BGHZ 45, 251 = NJW 1966, 1513 entwickelten Grundsätze) nicht angehen soll, den gleichen Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen entgegengesetzt zu beurteilen, wenn er bereits zu einer abschließenden Kostenentscheidung geführt hat.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
    Eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolges schuldet (vgl. BGH BauR 2004, 1640 = IBR Navigator).
  • OLG Köln, 19.10.2022 - 11 U 247/21

    Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines Gebäudes Kostenentscheidung im

    Bleibt hingegen der Sachverhalt, der zu einer abschließenden prozessualen Kostenentscheidung geführt hat, unverändert, geht es nicht an, nunmehr den gleichen Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen materiell-rechtlich entgegengesetzt zu beurteilen (BGH, NJW 2011, 2368, 2369; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 571, 572; s. auch BeckOK ZPO/Jaspersen, 45. Ed., Stand: 01.07.2022, § 91 Rn. 44, 45.6; MünchKommZPO/Schreiber, 6. Aufl. 2020, § 485 Rn. 36).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2021 - 2 U 39/20

    1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung

    Der Architekt muss nämlich grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - VII ZR 128/11, NJW 2012, 1575, 1576 Rn. 20; OLG München, Urteil vom 9. August 2016 - 9 U 4338/15, NZBau 2017, 295 Rn. 12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2005 - 5 U 6/05, NJW-RR 2006, 571, 573; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 11 Rn. 803).
  • LG München I, 08.05.2014 - 36 S 20940/12

    Umbau im Sondereigentum: Eigentümer muss Auskunft geben!

    Dabei verkennt das Berufungsgericht nicht, dass zu dieser Frage von der Klägerin von Anfang an unter Berufung auf Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 571) eine andere Meinung vertreten wurde.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen

    Dies würde die Rechte des prozessualen Kostenschuldners unzulässig einschränken, weil er die Frage, inwieweit ihm ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Ersatz dieser Prozesskosten gegenüber dem Gegner zusteht, nie in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zur Überprüfung stellen könnte (so auch OLG Dresden, Urteil vom 9. Dezember 1997, 14 U 435/97 Rn. 4 bei juris; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2009, 5 U 6/05 Rn. 34, 35 und 46).
  • OLG Köln, 26.08.2009 - 17 W 198/09

    Erstattungsfähigkeit; Rechtskraft; Kosten eines Privatgutachtens

    Die nochmalige Geltendmachung der entsprechenden Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung bleibe hingegen unbenommen (so: OLG Dresden NJW 1998, 1872; OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 571; OLG Koblenz JB 1992, 475; LAG Berlin MDR 2002, 238; Ecker-Eberhard JZ 1995, 814; Schneider MDR 1981, 353, 357; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., vor § 91 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem

    Solch eine materiellrechtliche Klage gem. §§ 631, 280 BGB auf Freistellung von der verfahrensrechtlichen Kostenerstattung gem. §§ 494 a Abs. 2 ZPO ist keine Hauptsacheklage i.S.d. § 494 Abs. 1 ZPO (OLG Braunschweig BauR 2004, 1820, 1821) und ggf. trotz einer Entscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO zulässig (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 571; Thomas/Putzo, ZPO, 228. Aufl. § 494 a Rdnr. 7).
  • AG Ahrensburg, 31.01.2017 - 45 C 1464/15
    Die Möglichkeit über einen Antrag auf Anordnung zur Klageerhebung eine Kostenentscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO zu erlangen, nimmt einer isolierten Leistungsklage auf Kostenerstattung nach materiellem Recht nicht das Rechtsschutzbedürfnis; denn ersterer ist kein einfacher und kostengünstiger Weg (vgl. Musielak - Huber, ZPO, 13. Aufl. 2016 § 494a Rn. 1 b; Beck'scher Online-Kommentar - Kratz, ZPO Stand 01.03.2016, § 494a Rn. 21; OLG Düsseldorf Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 6/05).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22130
OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05 (https://dejure.org/2008,22130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 U 6/05 (https://dejure.org/2008,22130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 U 6/05 (https://dejure.org/2008,22130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 116
    Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz umfasst nicht nur Mindesterschließung, sondern die gesamte für die grundstücksbezogene Nutzug erforderliche Erschließung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 23.10.2002 - 4 U 33/02

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks zur Sicherung der Erschließung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Diese Auffassung werde durch das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Oktober 2003 (Az.: 4 U 33/02) bestätigt, an dem die Klägerin ebenfalls beteiligt gewesen sei.

    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich etwas anderes auch nicht aus der Entscheidung des 4. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. Oktober 2002 (Az.: 4 U 33/02).

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 70/04

    Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Mitbenutzung zu Zeiten der DDR ein zumindest faktischer Schutz zukam, weil sie nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtsmäßig angesehen wurde (BGH MDR 2005, 204 = ZOV 2005, 29 f.; BGH VIZ 2003, 385).

    Ausreichend ist, wenn die Erschließung des Grundstücks auf anderem Wege als dem der Mitbenutzung des betroffenen Grundstückes unverhältnismäßig kostspielig, technisch aufwendiger oder anderweitig belästigender wäre (BGH VIZ 2003, 385, 386; ZOV 2005, 29, 30; NJ 2007, 220).

  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02

    Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Mitbenutzung zu Zeiten der DDR ein zumindest faktischer Schutz zukam, weil sie nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtsmäßig angesehen wurde (BGH MDR 2005, 204 = ZOV 2005, 29 f.; BGH VIZ 2003, 385).

    Ausreichend ist, wenn die Erschließung des Grundstücks auf anderem Wege als dem der Mitbenutzung des betroffenen Grundstückes unverhältnismäßig kostspielig, technisch aufwendiger oder anderweitig belästigender wäre (BGH VIZ 2003, 385, 386; ZOV 2005, 29, 30; NJ 2007, 220).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Über den in erster Instanz zuerkannten Umfang der Dienstbarkeit hinaus, die hinsichtlich der Kühlwasserdruck- und rücklaufleitung einen Schutzstreifen von 5 m vorsah, begehrt die Klägerin nunmehr in zweiter Instanz mit ihrem zuletzt gestellten Antrag eine Breite des Schutzstreifens von 6 m. Wie in der mündlichen Verhandlung vom 26.06.2008 erörtert, ist ein Anschluss an die Berufung der Gegenseite dann erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern will (zuletzt BGH NJW 2008, 1953, 1954).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02

    Verdrängung von Ansprüchen auf Bestellung einer Dienstbarkeit durch das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Auch in der Entscheidung vom 19. September 2003 (VIZ 2004, 30), die eine Gleisanlage auf dem Grundstück der hiesigen Klägerin betrifft, scheiterte der Anspruch auf Bestellung der Dienstbarkeit nicht schon daran, dass das Grundstück der Klägerin gewerblich genutzt wird.
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 28/03

    Ausschluss des Anspruchs auf Einräumung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Demgemäß hat auch der Bundesgerichtshof etwa in seiner Entscheidung vom 14. November 2003 (VIZ 2004, 195) ein Wegerecht für eine Schweinemastanlage durch eine Dienstbarkeit abgesichert.
  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Auch nach öffentlichem Recht ist die Erschließung grundsätzlich insgesamt vorhabenbezogen zu verstehen, d. h. es kommt darauf an, ob gerade für die beabsichtigte Nutzung eine bestimmte Erschließung erforderlich ist (BVerwG, AgrarR 1996, 163).
  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 148/06

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Versorgung mit Trinkwasser

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 6/05
    Ausreichend ist, wenn die Erschließung des Grundstücks auf anderem Wege als dem der Mitbenutzung des betroffenen Grundstückes unverhältnismäßig kostspielig, technisch aufwendiger oder anderweitig belästigender wäre (BGH VIZ 2003, 385, 386; ZOV 2005, 29, 30; NJ 2007, 220).
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