Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4171
OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,4171)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,4171)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,4171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den Aktienerwerb mit der - aktienrechtlich unzutreffenden - Behauptung einer Kündigungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehen des Grundsatzes der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung gegen Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber einer Aktiengesellschaft (AG); Vorrang des Verbraucherschutzes bei einem Aktienerwerb aufgrund unzutreffender Angaben; Haftung der AG auf ...

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Grundregel der Anknüpfung an den Erfolgsort - Haftung für Unterlassen - Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO bei "offensichtlich engerer Verbindung" zu einem anderen Staat - Grundsatz

  • Judicialis

    EGBGB Art. 40; ; EGBGB Art. 41; ; AktG § 57; ; BGB § 826; ; BGB § 852

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis des Grundsatzes der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung zum Verbraucherschutz - Schadensersatz für unzutreffende Angaben beim Aktienerwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang des Verbraucherschutzes gegenüber dem Grundsatz der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung; Haftung einer AG gegenüber dem Anleger auf Rückzahlung des Anlagekapitals; Verjährung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1368
  • NZG 2008, 951
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 546/05

    Haftung eines Forenbetreibers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Die Parteien haben darüber hinaus einer Verwertung der Aussagen des Zeugen Ö. ... aus den Verfahren beim Landgericht Stuttgart 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174) zugestimmt (Kopien dieser Protokolle Bl. 167 ff.).

    in seinen Vernehmungen in den Verfahren 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174), wonach er Anlegern ein solches Kündigungsrecht nach einjähriger Anlagedauer zugesichert habe.

    erklärte in seinen Vernehmungen in den Verfahren 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174) eindeutig, Anlegern ein Kündigungsrecht nach einjähriger Anlagedauer zugesichert zu haben.

    In den Verfahren 12 O 78/07, 12 O 460/05 und 12 O 546/05 teilte der Zeuge mit, dass er die Möglichkeit einer Kündigung von K. ... ......-Verantwortlichen mitgeteilt bekommen habe.

    Im Verfahren 12 O 546/05 gab er an, zurückgegebene Aktien teilweise an die Beklagte geschickt zu haben.

  • OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

    An die Aufklärung hierzu sind strenge Anforderungen zu stellen (KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

  • OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03

    Pflichten eines Anlageberaters bei Erwerb von nicht börslich gehandelten Aktien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

    Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass es eine ordnungemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt (OLG Hamburg OLGR 2005, 109) und eine Reaktion auf einen Kursverfall auch deshalb nicht möglich ist (Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht).

  • KG, 20.12.2004 - 8 U 126/04

    Haftung aus Anlageberatung: Umfang der Beratungspflichten bei Vermittlung nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

    An die Aufklärung hierzu sind strenge Anforderungen zu stellen (KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Für den subjektiven Tatbestand des § 826 BGB reicht bedingter Vorsatz, ja sogar leichtfertiges oder gewissenloses Verhalten kann genügen (BGH NJW 1990, 389; NJW 1986, 180; OLG Hamburg NZG 2000, 1083).

    Positive Kenntnis, dass die dem Anleger erteilte Information unzutreffend ist, erfordert die Haftung nach § 826 BGB nicht (BGH NJW 1986, 180).

  • OLG Jena, 22.02.2005 - 8 U 547/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass es eine ordnungemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt (OLG Hamburg OLGR 2005, 109) und eine Reaktion auf einen Kursverfall auch deshalb nicht möglich ist (Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erfordernis des Kausalitätsnachweises für den Kaufentschluss des Anlegers bei der Haftung für falsche ad-hoc-Mitteilungen (BGH ZIP 2007, 1560; NJW 2004, 2664).

    Eine Ad-hoc-Mitteilung ist in der Regel weder dazu bestimmt noch geeignet, über alle anlagerelevanten Umstände des Unternehmens vollständig zu informieren (BGH NJW 2004, 2664).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Die Beklagte, die den Kläger über die Beteiligung unzureichend informiert hat, müsste darlegen und beweisen, dass der Kläger die Anlage auch dann gewählt hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (BGH NJW 1994, 512; NJW 1973, 1688).

    Unklarheiten darüber, wie sich der Kläger bei richtiger Aufklärung entschieden hätte, gehen zu Lasten der Beklagten (BGH NJW 1994, 512).

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    c) Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt vor, weil Organe der Beklagten veranlasst haben, dass unzutreffend über die Anlagebedingungen informiert wurde oder zumindest bewusst nicht verhindert haben, dass bei Abschluss des Anlagevertrags mit dem Kläger Aufklärungspflichten verletzt wurden und damit ihre geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise ausgenutzt haben (vgl. BGH NJW-RR 2003, 923; NJW 2002, 2777; ZIP 2001, 2274).

    Es besteht zumindest eine tatsächliche Vermutung, dass der ordnungsgemäß aufgeklärte Anleger das Geschäft nicht geschlossen hätte (BGH NJW 2002, 2777; ZIP 1994, 1102).

  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
    Ein Mitverschulden des fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einer Haftung des Schädigers aus § 826 BGB kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 10.02.2005, II ZR 276/02).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem

  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

  • OLG Hamburg, 18.02.2000 - 11 U 213/98
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01

    Prospekthaftung: Bösliches Verschweigen; Nichterwähnung von Kapitalerhöhungen des

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

  • BGH, 16.10.2001 - XI ZR 25/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler von Börsenterminoptionsgeschäften

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

  • RG, 02.06.1916 - III 61/16

    Aktienkauf. Schadensersatzanspruch gegen die Aktiengesellschaft.

  • RG, 28.04.1909 - I 254/08

    Kann, wer durch unrichtige Angaben in dem von der Aktiengesellschaft ausgehenden

  • OLG Braunschweig, 12.01.2016 - 7 U 59/14

    Haftung der Porsche-AG für unrichtige Informationen hinsichtlich der Absicht der

    Die Aktiengesellschaft kann dafür gem. § 31 BGB in Anspruch genommen werden (BGH NJW 2005, 2450 - in Juris Rz. 15 - OLG Stuttgart WM 2008, 1368 - in Juris Rz. 28ff, 62 - Palandt/Sprau a.a.O.).

    Das ist auch abgesehen von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (WM 2008, 1368ff - in Juris Rz. 32 -), die lediglich eine Falschinformation durch den Emittenten selbst betrifft, in der Rechtsprechung nicht weiter strittig; indessen sind auch Pressemitteilungen im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände an den - wie oben ausgeführt, ausgesprochen strengen - Kriterien des § 826 BGB zu messen (BGHZ 192, 90 - in Juris Rz. 28f - OLG Stuttgart a.a.O. - in Juris Rz. 181ff - LG Stuttgart ZIP 2014, 726 - in Juris Rz. 142 -).

  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 134/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

    Ein solches Verhalten erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Anlegerschädigung (OLG Stuttgart, U. v. 28.04.2008, Az. 5 U 6/08, WM 2008, 1368 ; U. v. 31.03.2008, Az. 5 U 109/07).

    bb) Zu den für die Anlageentscheidung wesentlichen und damit aufklärungspflichtigen Umständen gehört - wie der Senat in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits früher mehrfach entschieden hat - die Information über die eingeschränkte Fungibilität der Anteile, nämlich die besonderen Risiken des Rück- oder Weiterverkaufs von Aktien nicht börsennotierter Unternehmen vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Rücknahmeverbots (OLG Stuttgart, U. v. 31.03.2008, Az. 5 U 109/07, U. v. 28.04.2008, Az. 5 U 6/08, WM 2008, 1368 , [...]Tz. 37 m.w.N. zur Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte).

    Außerdem birgt ein geschlossener Zweitmarkt für den unerfahrenen Anleger zusätzliche Risiken, weil mangels Kursbildung an der Börse der Wert eines Anteils nicht festgestellt und auf Kursschwankungen, insbesondere drohenden Wertverfall, nicht durch kurzfristigen Verkauf reagiert werden kann (vgl. Senat, Az. 5 U 6/08, a.a.O. [...]Tz. 42).

    Gleichzeitig musste ihnen klar sein, dass Informationen über Rücknahmemöglichkeiten im Vertrieb nur gegeben werden düfen, wenn dies juristisch geprüft ist, weil solche Informationen regelmäßig für die Anlageentscheidung entscheidend sind (vgl. BGH, U. v. 18.01.2007, Az. III ZR 44/06, a.a.O.; Senat, U. v. 31.03.2008, 5 U 109/07 und U. v. 28.04.2008 a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 179/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

    Ein solches Verhalten erfüllt nach der Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Anlegerschädigung (OLG Stuttgart, U, v. 28.04.2008, Az. 5 U 6/08, WM 2008, 1368 ; U. v. 31.03.2008, Az. 5 U 109/07).

    bb) Zu den für die Anlageentscheidung wesentlichen und damit aufklärungspflichtigen Umständen gehört - wie der Senat in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits früher mehrfach entschieden hat - die Information über die eingeschränkte Fungibilität der Anteile, nämlich die besonderen Risiken des Rück- oder Weiterverkaufs von Aktien nicht börsennotierter Unternehmen vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Rücknahmeverbots (OLG Stuttgart, U. v. 31.03.2008, Az. 5 U 109/07, U. v. 28.04.2008, Az. 5 U 6/08, WM 2008, 1368 , [...]Tz. 37 m.w.N. zur Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte).

    Außerdem birgt ein geschlossener Zweitmarkt für den unerfahrenen Anleger zusätzliche Risiken, weil mangels Kursbildung an der Börse der Wert eines Anteils nicht festgestellt und auf Kursschwankungen, insbesondere drohenden Wertverfall, nicht durch kurzfristigen Verkauf reagiert werden kann (vgl. Senat, Az. 5 U 6/08, a.a.O. [...]Tz. 42).

    Gleichzeitig musste ihnen klar sein, dass Informationen über Rücknahmemöglichkeiten im Vertrieb nur gegeben werden düfen, wenn dies juristisch geprüft ist, weil solche Informationen regelmäßig für die Anlageentscheidung entscheidend sind (vgl. BGH, U. v. 18.01.2007, Az. III ZR 44/06, a.a.O.; Senat, U. v. 31.03.2008, 5 U 109/07 und U. v. 28.04.2008 a.a.O.).

  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 294/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anwendbarkeit der Sonderverjährungsvorschrift

    Aufzuklären war ferner darüber, dass die Aktien der B.    AG, solange keine Börsennotierung vorlag, mangels eines funktionierenden (Zweit-)Markts faktisch unverkäuflich waren (vgl. OLG Stuttgart, WM 2008, 1368, 1370 f; siehe auch Senatsurteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 16 und vom 20. Juni 2013 - III ZR 293/12, BeckRS 2013, 11581 Rn. 7, 10).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 85/11

    Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren: Einspruchsfrist bei Zustellung

    Unter dem Gesichtspunkt der eingeschränkten Fungibilität hat der Senat deshalb bereits einigen Schadensersatzklagen in vergleichbaren Fällen gegen die Beklagte stattgegeben (vgl. z.B. Urteil vom 28.04.2008 - 5 U 6/08, WM 2008, 1368).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08

    Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage

    Die allgemeine Erwägung, den Organen der Beklagten habe bewusst sein müssen, dass die Einwerbung erheblicher Kapitalmittel nur möglich gewesen sei, weil die Anleger über die näheren Bedingungen ihrer Beteiligung im Unklaren gelassen worden seien (OLG Stuttgart, WM 2008, 1368; OLG Düsseldorf, 16. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2008 - I-16 U 23/08), reicht dafür allerdings nicht aus.
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 302/13

    Anweisung der Mitarbeiter einer Bank zur vollständigen Information gegenüber den

    Aufzuklären war ferner darüber, dass die Aktien der B. AG, solange keine Börsennotierung vorlag, mangels eines funktionierenden (Zweit-) Markts faktisch unverkäuflich waren (vgl. OLG Stuttgart, WM 2008, 1368, 1370 f; siehe auch Senatsurteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 16 und vom 20. Juni 2013 - III ZR 293/12, BeckRS 2013, 11581 Rn. 7, 10).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 304/13

    Umfang der Verpflichtung zu einer zu einer objekt- und anlegergerechten Beratung

    Aufzuklären war ferner darüber, dass die Aktien der B. AG, solange keine Börsennotierung vorlag, mangels eines funktionierenden (Zweit-) Markts faktisch unverkäuflich waren (vgl. OLG Stuttgart, WM 2008, 1368, 1370 f; siehe auch Senatsurteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 16 und vom 20. Juni 2013 - III ZR 293/12, BeckRS 2013, 11581 Rn. 7, 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

    Die allgemeine Erwägung, den Organen der Beklagten habe bewusst sein müssen, dass die Einwerbung erheblicher Kapitalmittel nur möglich gewesen sei, weil die Anleger über die näheren Bedingungen ihrer Beteiligung im Unklaren gelassen worden seien (OLG Stuttgart, WM 2008, 1368; OLG Düsseldorf, 16. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2008 - I-16 U 23/08), reicht dafür nicht aus.
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 306/13

    Verpflichtung zur objekt- und anlegergerechten Beratung bei einem wirksamzustande

    Aufzuklären war ferner darüber, dass die Aktien der B. AG, solange keine Börsennotierung vorlag, mangels eines funktionierenden (Zweit-) Markts faktisch unverkäuflich waren (vgl. OLG Stuttgart, WM 2008, 1368, 1370 f; siehe auch Senatsurteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 16 und vom 20. Juni 2013 - III ZR 293/12, BeckRS 2013, 11581 Rn. 7, 10).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 305/13

    Verpflichtung einer Bank zur objektgerechten und anlegergerechten Beratung i.R.d.

  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 301/13

    Anweisung der Mitarbeiter einer Bank zur vollständigen Information gegenüber den

  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 303/13

    Umfang der Verpflichtung zu einer objekt- und anlegergerechten Beratung

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim

  • OLG München, 26.06.2013 - 3 U 4270/12

    Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

  • OLG München, 19.06.2013 - 3 U 555/13

    Pflicht eines Vermögensberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in nicht

  • OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 U 242/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25275
OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2020,25275)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2020 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2020,25275)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2020,25275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Siebenmedia, siebenmedia

    § 14 Abs 5 MarkenG, § 823 BGB, § 253 ZPO
    Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer Markenrechtsverletzung: Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage bei einseitiger Erledigungserklärung; Maßgeblichkeit des Verhaltens eines Insolvenzverwalters für die Begehungsgefahr; Erstattungsfähigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung: Behandlung eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung müssen aber die Zulässigkeitsvoraussetzungen im maßgeblichen Erledigungszeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BGH, NJW 2019, 2544 Rn. 7; hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit ebenso BGH, Urt. v. 07.11.2019, III ZR 16/18; zur auch hier in Frage stehenden Bestimmtheit bereits BGH, GRUR 1991, 254, 257 f. - unbestimmter Unterlassungsantrag).

    Spätere, nach dem erledigenden Ereignis liegende Entwicklungen, die an sich geeignet sind, den Zulässigkeitsmangel zu heilen, (wie ein Verweisungsantrag oder die Bestimmtheit herbeiführende Änderungen im Klageantrag) sind in der Situation der einseitigen Erledigungserklärung anders als bei einer übereinstimmenden Erledigung nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht mehr zu berücksichtigen (so BGH, NJW 2019, 2544 Rn. 7).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Demgegenüber kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des BGH und des BFH (vgl. BGH, MDR 2011, 314 m.w.N.; BFH, a.a.O.), der Rechtsstreit unter den Voraussetzungen des § 246 ZPO auch mit einem Sachurteil beendet werden, weil die prozessunfähige Partei im Hinblick auf die Fortdauer der Prozessvollmacht gem. § 86 ZPO i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO "nach Vorschrift der Gesetze" vertreten sei.
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Vielmehr genügt es, dass dies hinsichtlich eines Teils der Klagezeichen der Fall war (vgl. BGH, GRUR 2016, 1300 Rn. 66 ff. - Kinderstube).
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt:

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 760 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10

    Markenverletzung: Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Die Fragen, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit beurteilt, namentlich, ob hierfür bereits ihre Unbegründetheit ausreichen würde (vgl. offenlassend auch BGH, Urt. v. 02.10.2012, I ZR 37/10, Rn. 31 m.w.N. - XVIII PLUS), und ob die hier streitgegenständliche Abmahnung rechtswidrig war, können aber dahinstehen.
  • BFH, 23.01.1985 - I B 36/83

    Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Dabei ist zwar im Ausgangspunkt zugrunde zu legen, dass eine vollbeendete GmbH nach wohl einhelliger Auffassung nicht mehr durch ihren (ehemaligen) Geschäftsführer, hier also den ehemaligen Beklagten zu 1), vertreten werden kann (vgl. BFH, NJW 1986, 2594; BFH, BeckRS 1986, 22007616; BFH, DB 2000, 1799).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Den Erfordernissen des § 533 ZPO muss die Klageänderung nicht genügen, denn sie ist nach § 264 ZPO privilegiert (vgl. nur BGH, NJW 2008, 2580 Rn. 8 m.w.N.); im Übrigen wären die Anforderungen an eine zweitinstanzliche Klageänderung aber auch erfüllt.
  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Diese dient ja gerade auch dem Interesse des Abgemahnten, weil und insoweit sie geeignet ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden (so - zum Lauterkeitsrecht - bereits HansOLG [3. ZS], NJW-RR 2003, 857, 858 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Der Senat hält es daher für angezeigt, im Fall einer Schutzrechtsverwarnung, die keine Abnehmerverwarnung ist, ein Verschulden regelmäßig zu verneinen, wenn der - anwaltlich beratene - Schutzrechtsinhaber eine Verletzung seines Rechts aus vernünftigen Überlegungen für so naheliegend halten durfte, dass die auch der Klärung etwa verbliebener Ungewissheiten dienende Abmahnung gerechtfertigt erschien (vgl. in diesem Sinn bereits HansOLG, a.a.O.; zum Patentrecht OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 211, 216 - Zentrierstifte II).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung müssen aber die Zulässigkeitsvoraussetzungen im maßgeblichen Erledigungszeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BGH, NJW 2019, 2544 Rn. 7; hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit ebenso BGH, Urt. v. 07.11.2019, III ZR 16/18; zur auch hier in Frage stehenden Bestimmtheit bereits BGH, GRUR 1991, 254, 257 f. - unbestimmter Unterlassungsantrag).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • OLG Hamm, 24.01.1973 - 20 U 192/72
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 16.07.2013 - VIII ZB 62/12

    Berufungsschriftsatz: Anforderungen an die Unterschrift des Rechtsanwalts als

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

  • BGH, 07.02.2018 - VII ZB 28/17

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits; Statthaftigkeit der

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • LG Düsseldorf, 15.02.2023 - 4b O 66/21

    Fahrdatenaufzeichnung

    Ein Verschulden ist zu verneinen, wenn - wie hier - der Abmahnende anwaltlich beraten war und er eine Verletzung des Schutzrechts aus vernünftigen Überlegungen für so naheliegend halten durfte, dass die Abmahnung auch zur Klärung etwa verbliebener Ungewissheiten gerechtfertigt erscheinen durfte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 364 - siebenmedia).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21528
OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,21528)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,21528)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2008 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2008,21528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 3 S 1 AktG, § 246 Abs 1 AktG, § 522 Abs 2 ZPO
    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Nichtigkeitsgrund wegen der Nichtmitteilung von Legitimationsbedingungen in der Einberufung

  • Wolters Kluwer

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Nichtigkeitsgrund wegen der Nichtmitteilung von Legitimationsbedingungen in der Einberufung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; AktG § 123 Abs. 3; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 1; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 3; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 4; ; AktG § 246 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08
    Zu Unrecht meint der Kläger, einer Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss stünde entgegen, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukomme, auch ergebe die beabsichtigte Zurückweisung durch Beschluss, durch den der erkennende Senat sich in Widerspruch zu seinem Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 U 27/07 setze, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung erfordere, damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes möglich werde.

    Sein Hinweis darauf, der Senat habe im Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 die Vorgaben von § 123 Abs. 3 Satz 2 bis 4 AktG für maßgeblich erachtet, ist zutreffend, führt aber nicht weiter.

  • OLG München, 17.01.2008 - 7 U 2358/07

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08
    Allein die Tatsache, dass eine Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, vermag die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache noch nicht zu rechtfertigen, ebenso wenig, dass die zu entscheidende Rechtsfrage in einer Vielzahl von Fällen auftreten kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.01.2008, AG 2008, 508, Juris-Rz. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2010 - 5 O 178/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Europäischen

    Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des zuständigen Rechtsmittelgerichts (vgl. Beschluss vom 17.11.2008 - 5 U 6/08 -) wonach die streitgenössischen Nebenintervenienten - wie vorliegend - auch anteilig die außergerichtlichen Kosten des obsiegenden Gegners des Rechtsstreits zu tragen haben.

    Nicht beizutreten vermag die Kammer (vgl. auch Bischoff MDR 1999, 787) aus Rechtsgründen hier der ebenfalls in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.11.2008 - 5 U 6/08 - vertretenen Auffassung, dass der streitgenössische Streithelfer bei Unterliegen der unterstützten Partei auch anteilig die gerichtlichen Kosten zu tragen hat.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    In der diesbezüglichen Einladung, zu deren inhaltlichen Einzelheiten auf Bl. 88 bis 100 der beigezogenen Akte 5 U 6/08 verwiesen wird, war als TOP 7. (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen ...) der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgenommen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Juni 2012, frühestens jedoch mit der Eintragung der geplanten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie des Aktiensplits gemäß TOP 5 ..., einmalig oder mehrmals durch die Gesellschaft auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 5 Mio. EUR ... zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 1.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 1.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe ... zu gewähren".

    Der Antragsgegner hat gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss Anfechtungsklage erhoben, die vom Landgericht Frankfurt am Main im Verfahren 3/05 O 185/07 mit Urteil vom 14. Januar 2008 abgewiesen und gegen das zu Aktenzeichen 5 U 6/08 beim erkennenden Senat Berufung eingelegt worden ist.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 U 22/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen außenstehender Aktionäre

    Die angefochtene Entscheidung war im Kostenpunkt von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO) im Sinne einer zusammenfassenden Quotierung der Kostenlast bezüglich der gerichtlichen Kosten und auch insoweit zu ändern, als das Landgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6.12.2004 - 5 W 30/04, vom 17.03.2006 - 5 U 159/05, jeweils nicht veröffentlicht; vom 17.11.2008 - 5 U 6/08, Juris-Rz. 7; Urteil vom 14.11.2006 - 5 U 158/05, AG 2007, 592, Juris-Rz. 113; Urteil vom 22.05.2007- 5 U 33/06, AG 2008, 87, Juris-Rz. 85) davon abgesehen hat, die Streithelfer der Kläger entsprechend §§ 101 Abs. 2, 100 ZPO mit gerichtlichen Kosten zu belasten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33327
KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2009,33327)
KG, Entscheidung vom 31.03.2009 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2009,33327)
KG, Entscheidung vom 31. März 2009 - 5 U 6/08 (https://dejure.org/2009,33327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1, 355 Abs. 2, 126 b BGB; 1 Nr 10 BGB-InfoV
    Keine Berufung auf Musterbelehrung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Dies ist bei der streitgegenständlichen (nur zum Abruf vorgehaltenen bzw. im Internetauftritt eingeblendeten) Belehrung des Antragsgegners gerade nicht der Fall (vgl. Senat, NJW 2006, 3215, 3216; a.3.0 , juris Rdnr. 12; OLG Hamburg, MMR 2006, 675, 676: OLG Hamm, a.a.O., juris Rdnr. 7, OLG Naumburg, a a O., juris Rdnrn 48 ff; OLG Köln. MMR 2007 713, juris Rdnrn 18 ff.) Für eine Belehrung in Textform stand es dem Antragsgegner frei, auf dem Muster-Text zurückzugreifen.

    Das OLG Köln hatte in seiner Entscheidung vom 24. August 2007 (MMR 2007, 713, juris Rdnrn 36 ff.) eine andere Fallgestaltung zu beurteilen und wegen des dortigen Zusatzes »mit Erhalt der Ware« eine Informationspflichtverletzung und Irreführung verneint.

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Es ist - wie schon das Landgericht ausgeführt hat - unerheblich, dass die Belehrung des Antragsgegners dem Muster-Text a.F der Anlage zur BGB-InfoV folgt (Senat. MMR 2007, 185, juris Rdnr 16; OLG Hamm, MMR 2007, 377, juris Rdnr. 7; vgl. auch OLG Naumburg, WM 2008, 326, juris Rdnrn 74 ff.).
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Dies ist bei der streitgegenständlichen (nur zum Abruf vorgehaltenen bzw. im Internetauftritt eingeblendeten) Belehrung des Antragsgegners gerade nicht der Fall (vgl. Senat, NJW 2006, 3215, 3216; a.3.0 , juris Rdnr. 12; OLG Hamburg, MMR 2006, 675, 676: OLG Hamm, a.a.O., juris Rdnr. 7, OLG Naumburg, a a O., juris Rdnrn 48 ff; OLG Köln. MMR 2007 713, juris Rdnrn 18 ff.) Für eine Belehrung in Textform stand es dem Antragsgegner frei, auf dem Muster-Text zurückzugreifen.
  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Es ist - wie schon das Landgericht ausgeführt hat - unerheblich, dass die Belehrung des Antragsgegners dem Muster-Text a.F der Anlage zur BGB-InfoV folgt (Senat. MMR 2007, 185, juris Rdnr 16; OLG Hamm, MMR 2007, 377, juris Rdnr. 7; vgl. auch OLG Naumburg, WM 2008, 326, juris Rdnrn 74 ff.).
  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 14/07

    Keine Wahrung der Textform durch Speichermöglichkeit einer im Internet

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Es ist - wie schon das Landgericht ausgeführt hat - unerheblich, dass die Belehrung des Antragsgegners dem Muster-Text a.F der Anlage zur BGB-InfoV folgt (Senat. MMR 2007, 185, juris Rdnr 16; OLG Hamm, MMR 2007, 377, juris Rdnr. 7; vgl. auch OLG Naumburg, WM 2008, 326, juris Rdnrn 74 ff.).
  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    4 Wenn der Antragsteller ebenso Informationspflichten verletzt haben sollte wäre dies vorliegend unerheblich (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 432 - Grabstein auftrage I, Senat, GRUR 2000 93, 94, Köhler m. Hefermehl/Köhler/ Born kämm, UWG, 26. Aufl., § 11 Rdnr 2 39 m.w.N.) Dies nimmt dem Antragsteller nicht das Recht, gegen Verletzungen Dritter vorzugehen Insoweit liegt die Rechtsverfolgung des Antragstellers im Interesse der Allgemeinheit.
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    4 Wenn der Antragsteller ebenso Informationspflichten verletzt haben sollte wäre dies vorliegend unerheblich (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 432 - Grabstein auftrage I, Senat, GRUR 2000 93, 94, Köhler m. Hefermehl/Köhler/ Born kämm, UWG, 26. Aufl., § 11 Rdnr 2 39 m.w.N.) Dies nimmt dem Antragsteller nicht das Recht, gegen Verletzungen Dritter vorzugehen Insoweit liegt die Rechtsverfolgung des Antragstellers im Interesse der Allgemeinheit.
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08
    Dies ist bei der streitgegenständlichen (nur zum Abruf vorgehaltenen bzw. im Internetauftritt eingeblendeten) Belehrung des Antragsgegners gerade nicht der Fall (vgl. Senat, NJW 2006, 3215, 3216; a.3.0 , juris Rdnr. 12; OLG Hamburg, MMR 2006, 675, 676: OLG Hamm, a.a.O., juris Rdnr. 7, OLG Naumburg, a a O., juris Rdnrn 48 ff; OLG Köln. MMR 2007 713, juris Rdnrn 18 ff.) Für eine Belehrung in Textform stand es dem Antragsgegner frei, auf dem Muster-Text zurückzugreifen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht