Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.09.2017

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15   

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https://dejure.org/2016,54295
OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Eltern geschlagen und beleidigt: Pflichtteilsentziehung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die Pflichtteilsentziehung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Eltern geschlagen und beleidigt: Pflichtteilsentziehung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eskalierender Familienstreit führt zur Pflichtteilsentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie entziehe ich dem Kind den Pflichtteil?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Eine Entziehung dieser Rechtsposition kann auch bei vorsätzlichen Körperverletzungen, deren Gewicht sehr unterschiedlich sein kann, nur unter konkreter Abwägung der Schwere der dem Abkömmling vorgeworfenen Vergehen gegen die familiären Bande zum Erblasser einerseits und der darauf gestützten Zerschneidung eben dieser Bande durch Quasiverstoßung andererseits gerechtfertigt werden (BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306).

    Hinzu komme, dass die Misshandlungen und Beleidigungen im Beisein weiterer Personen erfolgt seien (vgl. zu diesem erschwerenden Aspekt BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306) und dass die Klägerin ihrem Vater in besonders verabscheuungswürdiger Art und Weise den Tod herbei gewünscht habe.

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Dieses Erfordernis rechtfertigt sich damit, dass eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe kommt und dass sie deshalb ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - auch die Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Angehörigen am Vermögen des Erblassers steht in gewissem Umfang unter dem Schutz von Art. 14 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes; BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332) - nicht zu begründen ist (siehe auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1299).

    Im hiesigen Rechtsstreit geht es allein darum, ob ihr Verhalten gerade gegenüber dem Erblasser die familiären Bande in einer derart gravierenden Weise zerschnitt, dass er ihre Teilhabe an seinem Nachlass als schlechthin unzumutbar empfinden durfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332).

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Es brauchen nicht sämtliche Einzelheiten angeführt zu werden, vielmehr genügt jede substanziierte Bezeichnung, die es erlaubt, durch Auslegung festzustellen, weshalb in concreto der Pflichtteil entzogen worden ist und auf welchen Lebenssachverhalt sich der Erblasser bezieht ("Sachverhaltskern"; siehe Lange in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 2336 Rdn. 10; BGH, Urt. v. 27.02.1985 - IVa ZR 136/83 - BGHZ 94, 36).

    Danach ist in einem zweiten Schritt prüfen, ob die durch Auslegung ermittelten konkreten Entziehungsgründe in dem Testament selbst einen hinreichenden Ausdruck gefunden haben, um den gesetzlichen Zwecken der gemäß § 2336 BGB vorgeschriebenen Testamentsform genügen zu können (BGH, Urt. v. 27.02.1985 - IVa ZR 136/83 - BGHZ 94, 36).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Dieses Erfordernis rechtfertigt sich damit, dass eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe kommt und dass sie deshalb ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - auch die Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Angehörigen am Vermögen des Erblassers steht in gewissem Umfang unter dem Schutz von Art. 14 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes; BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332) - nicht zu begründen ist (siehe auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1299).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Sie hat aber - auch auf den entsprechenden Hinweis des Senats im Termin vom 07.09.2016 - selbst nicht etwa behauptet, es sei Kontakt zu der Zeugin aufgenommen und sichergestellt worden, dass diese jetzt auszusagen bereit sei (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1986 - IV AZR 99/85 - NJW-RR 1987, 445: erneute Vernehmung eines Zeugen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, in zweiter Instanz nur dann, wenn anzunehmen ist, dass er nunmehr aussagen werde).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Er ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte oder Erwägungen abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v 13.11.2011 - VII ZR 22/10 - NJW-RR 2011, 487).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Partei den Zeugen selbst benannt und keine Vorbehalte gegen seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben vorgebracht hat (vgl. Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 9. Aufl. 2008, Kap. A, Rdn. 19; siehe auch - das stillschweigende Einbeziehen gegnerischen Vorbringens in den eigenen Sachvortrag betreffend - Gerke in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 137 Rdn. 15; BGH, Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 88/93 - NJW-RR 1995, 684: nach allgemeinen Grundsätzen sei davon auszugehen, dass der Prozessgegner sich ein für ihn günstiges Vorbringen der Gegenseite zumindest hilfsweise zu Eigen mache, insbesondere wenn es nicht im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen stehe).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Hier ist nicht ersichtlich und es wurde von der Klägerin bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz auch nicht vorgetragen, was sie getan hätte, wenn das Landgericht ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, die Frage der Pietätsverletzung entgegen früherer Zweifel nach dem Ergebnis der Vernehmung des Zeugen E. nun möglicherweise doch nicht in ihrem Sinne zu beantworten, und wieso es ihr hätte gelingen sollen, durch eine entsprechende Reaktion eine Klageabweisung zu vermeiden (vgl. von Selle in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 20, 2016, § 139 Rdn. 54; BGH, Urt. v. 03.03.1998 - X ZR 14/95 - NJW-RR 1998, 1268).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63284
OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2017,63284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2017 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2017,63284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2017 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2017,63284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zum Betrieb einer Pumpstation nach Eingemeindung und Übertragung der Wasserversorgung auf eine GmbH im Wege der Umwandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG München, 22.03.2006 - 32 Wx 45/06

    Keine Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Mit der Übertragbarkeit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere die Leitungsrechte einer Vielzahl von Nutzern dienen und es für die betroffenen Grundstückseigentümer nach der objektiven Interessenlage ohne größere Bedeutung ist, welchem Unternehmen die Leitung gehört bzw. wer Inhaber der Dienstbarkeit ist (Zum Vorstehendem im Ganzen vgl. OLG München, FGPrax 2006, 102).

    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Produktanlage, wie eine Ölpipeline, oder um eine Bahnanlage handeln (OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15, beck-online).

    Anlagen zur Erzeugung der jeweiligen Güter oder Dienstleistungen fallen nach herrschender Auffassung nicht unter § 1092 Abs. 3 BGB (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2015, Az. I-15 W 97/15; OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; Ludyga in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1092 BGB, Rn. 8; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1092, Rn. 28, MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15 - beck-online).

    Zudem handelt es sich bei § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB um eine Ausnahmevorschrift, die schon aus diesem Grund eng auszulegen ist (zum Vorstehenden im Ganzen: OLG München, FGPrax 2006, 102).

  • OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 91/12

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Übertragbarkeit eines Rechts auf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Es muss sich entweder um eine Versorgungsleitung, eine Telekommunikationsanlage, eine Produktanlage, wie eine Ölpipeline, oder um eine Bahnanlage handeln (OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15, beck-online).

    Anlagen zur Erzeugung der jeweiligen Güter oder Dienstleistungen fallen nach herrschender Auffassung nicht unter § 1092 Abs. 3 BGB (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2015, Az. I-15 W 97/15; OLG München, FGPrax 2006, 102 und NJOZ 2013, 923; Ludyga in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1092 BGB, Rn. 8; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1092, Rn. 28, MüKoBGB/Mohr BGB § 1092 Rn. 15 - beck-online).

    Für die Übertragbarkeit einer die Gewinnung/Aufbereitung sichernden Dienstbarkeit hat der Gesetzgeber trotzdem keinen Bedarf gesehen; denn anders als die Fortleitung findet die Gewinnung/Erzeugung nicht typischerweise auf/über fremde(n) Grundstücken statt (so auch OLG München, NJOZ 2013, 923 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99

    Umfang eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines belastenden Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, jedoch nicht schlechthin, sondern nur "zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechtes" (OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 -, Rn. 29, juris).

    Dies erfordern schon der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz und die Wahrung der Aussagekraft des Grundbuchs (OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 -, Rn. 25, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt deshalb die Eintragung allgemeiner Bezeichnungen wie z. B. "Wegerecht, Tankstellendienstbarkeit oder Wasserleitungsrecht", während zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann (Zum Vorstehenden im Ganzen: KG, OLGZ 1975, 301, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004, 14 Wx 24/04, Rn. 15 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000, 1 U 3359/99, Rn. 25, juris; LG München II, Urteil vom 04. Mai 2006, 1 O 5456/05, Rn. 28, juris).

  • RG, 23.06.1906 - V 584/04

    1. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen wesentliche Bestandteile des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Es kommt in erster Linie darauf an, dass der Wegfall der Verbindung von vornherein beabsichtigt ist (so bereits RGZ 63, 416, 421; 87, 43, 51).

    Diese Absicht muss nicht erkennbar geäußert worden sein (anders noch RGZ 63, 416, 421), ausreichend ist ein innerer Wille zur Wiederaufhebung der Verbindung (Staudinger/Stieper (2017) BGB § 95, Rn. 6).

  • BayObLG, 06.07.1973 - BReg. 2 Z 16/73
    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    § 874 BGB schafft eine Erleichterung von dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, ist also materiellrechtlicher Natur (KG, JW 1936, 3477 Nr. 63; BayObLGZ 1958, 323, 326; 1973, 184, 186).

    Es herrscht jedoch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass an die Inhaltsbezeichnung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, weil sonst der mit § 874 BGB verfolgte Zweck, eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, vereitelt werden würde (BGH, NJW 1961, 2157; BayObLG, NJW 1973, 2024; BayObLG, Beschluss vom 15. März 1989 - BReg 2 Z 27/89 -, juris).

  • OLG Dresden, 10.05.1995 - 8 U 188/94

    Haftung für Verbindlichkeiten aus einem in der DDR 1989 mit dem damaligen VEB

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Bei einer partiellen Gesamtrechtsfolge gehen gem. §§ 58 Abs. 2, 55 Abs. 1 UmwG a.F. nur die in der Übersicht nach § 52 Abs. 4 UmwG a.F. aufgenommenen Vermögensgegenstände im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH über (Widmann Mayer, UmwandlungsRe, Loseblattkommentar, Bd. 1, § 52, Rn. 1000; OLG Dresden VIZ 1995, 670).

    Da die Vermögensübersicht jedoch der klaren Trennung der dem Betrieb des umzuwandelnden Unternehmens dienenden Vermögensgegenstände sowie der zum Unternehmen gehörenden Verbindlichkeiten vom sonstigen Vermögensbereich des bisherigen Rechtsträgers (OLG Dresden, VIZ 1995, 670) dient, ist eine Vermögensübersicht notwendig, anhand derer die Aktiva und Passiva unschwer festgestellt werden können (LG Neuruppin, Urteil vom 20. November 2007 - 5 O 184/06 -, Rn. 41, juris; Widmann Mayer, UmwandlungsRe, Loseblattkommentar, Bd. 1, § 52, Rn. 1009).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Beschluss vom 09. Januar 2007 - VI ZR 133/06 -, Rn. 5, juris; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Aufgrund der mangels eines möglichen Schadens zugleich gegebenen Unzulässigkeit und Unbegründetheit ist der Klageantrag zu 3. als unbegründet abzuweisen (BGHZ 12, 316; BGH, NJW 78, 2031; BAG, NJW 2003, 1755, 1756; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 256 ZPO, Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt deshalb die Eintragung allgemeiner Bezeichnungen wie z. B. "Wegerecht, Tankstellendienstbarkeit oder Wasserleitungsrecht", während zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann (Zum Vorstehenden im Ganzen: KG, OLGZ 1975, 301, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004, 14 Wx 24/04, Rn. 15 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000, 1 U 3359/99, Rn. 25, juris; LG München II, Urteil vom 04. Mai 2006, 1 O 5456/05, Rn. 28, juris).
  • LG München II, 04.05.2006 - 1 O 5456/05

    "Kfz-Stellplatzrecht" umfasst Mitbenutzung der Vorplatzfläche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt deshalb die Eintragung allgemeiner Bezeichnungen wie z. B. "Wegerecht, Tankstellendienstbarkeit oder Wasserleitungsrecht", während zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann (Zum Vorstehenden im Ganzen: KG, OLGZ 1975, 301, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004, 14 Wx 24/04, Rn. 15 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000, 1 U 3359/99, Rn. 25, juris; LG München II, Urteil vom 04. Mai 2006, 1 O 5456/05, Rn. 28, juris).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 27/89
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 BV 12.1575

    Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayWG 2010 entfaltet keinen Drittschutz zugunsten des

  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

  • RG, 13.01.1937 - V 201/36

    1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine

  • LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06

    Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13

    Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 105/10

    Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag

  • RG, 01.04.1940 - V 174/39

    1. Geht ein an sich unübertragbares Vorkaufsrecht, das für zwei -- eine

  • BGH, 26.11.2021 - V ZR 273/20

    Fortleitung von Abwasser durch zum öffentlichen Leitungsnetz gehörende

    Auch im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 1092 Abs. 3 BGB, die 1996 nach dem Vorbild des § 9 GBBerG geschaffen worden ist (vgl. BT-Drucks. 13/3604 S. 7), und ebenfalls den Begriff "Fortleiten" enthält, wird davon ausgegangen, dass damit alle Anlagen gemeint sind, die dem Transport der genannten Medien dienen (OLG München, NJOZ 2013, 923, 924; OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2017 - 5 U 61/15, juris Rn. 82 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1092 Rn. 16; Staudinger/Reymann, BGB [2017], § 1092 Rn. 28).
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