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   OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05 - 8   

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https://dejure.org/2005,2058
OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05 - 8 (https://dejure.org/2005,2058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.11.2005 - 5 U 70/05 - 8 (https://dejure.org/2005,2058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. November 2005 - 5 U 70/05 - 8 (https://dejure.org/2005,2058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus wichtigem Grund bei Auftragsannahme trotz Arbeitsunfähigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung einer Krankentagegeldversicherung aus wichtigem Grund bei Annahme eines Auftrags eines angeblich arbeitsunfähigen selbstständigen Malermeisters; Vorliegen eines "wichtigen Grundes" für die Kündigung durch einen Versicherer; Verwertung von ...

  • Judicialis

    AVB § 1 Ziffer 3; ; AVB § 1 I Abs. 3; ; MB/KT 94 § 1 Abs. 3; ; MB/KT 94 § 15 Buchst. a; ; MB/KT 94 § 15 Buchst. b; ; MB/KT 94 § 14 Abs. 2; ; BGB § ... 242; ; BGB § 249; ; BGB § 314; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 263 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; BGB § 314
    Berechtigte fristlose Kündigung einer Krankentagegeldversicherung wegen Erschleichens von Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung eines angeblich arbeitsunfähigen selbständigen Malermeisters, der zur Erstellung eines Angebots einen Außentermin mit Aufmaßen wahrnimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 465
  • VersR 2006, 644
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    (BGH, Urt. vom 25.11.1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, S. 297 ff; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 2. Aufl., MB/KT § 1, Rdnr. 13, 20, m.w.N.).

    Da der Kläger seine bisherige Berufstätigkeit tatsächlich nicht auszuüben hat - sei es wegen einer ihn treffenden Obliegenheit, § 9 Abs. 4 MB/KT (BGH, VersR 1993, S. 297 ff, m.w.N.), eines in § 1 Abs. 3 MB/KT statuierten "primären" (Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT 94, Rdnr. 10, 11 m.w.N.) oder "sekundären" Risikoausschlusses (OLG Hamm, VersR 1987, S. 42; Bach/Moser/Wilmes, aaO, Rdnr. 19) -, und die Krankentagegeldversicherung nur dem Versicherungsnehmer zugute kommen soll, der krankheitsbedingt kein Einkommen durch Ausübung einer Tätigkeit erzielt, vermag ihn die auf freier Willensentscheidung beruhende Berufausübung um den Preis der Verschlimmerung der Krankheit nicht zu entlasten.

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Da die Beklagte von dem Kläger aus den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Gründen gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB, 263 Abs. 1, 22, 23 StGB die Erstattung der aufgewendeten Ermittlungskosten beanspruchen kann (BAG, Urteil vom 17.9.1998, 8 AZR 5/97, NJW 1999, 308; vgl. auch BGH, NJW 1990, S. 2060, 2061), war sie zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Klägers aus der Krankheitskostenversicherung (Abrechnung vom 30.8.2004, Bl. 99 d.A.) berechtigt, so dass dem Kläger auch hieraus weder weitere Leistungsansprüche erwachsen sind noch sein Feststellungsbegehren begründet ist.
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Für den Feststellungsantrag zu 2 a. war der Streitwert mit dem 3 1/2-fachen der Jahresprämie (3.167,02 EUR) zuzüglich 50 % der geltend gemachten oder zumindest angekündigten Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Höhe von 2863, 28 EUR (gemäß dem Hilfsantrag zu 2 b. 50 % von 5.726,56 EUR) festzusetzen (BGH, Beschl. vom 10.10.2001, IV ZR 171/01, NversZ 2002, 21).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Da die Beklagte von dem Kläger aus den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Gründen gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB, 263 Abs. 1, 22, 23 StGB die Erstattung der aufgewendeten Ermittlungskosten beanspruchen kann (BAG, Urteil vom 17.9.1998, 8 AZR 5/97, NJW 1999, 308; vgl. auch BGH, NJW 1990, S. 2060, 2061), war sie zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Klägers aus der Krankheitskostenversicherung (Abrechnung vom 30.8.2004, Bl. 99 d.A.) berechtigt, so dass dem Kläger auch hieraus weder weitere Leistungsansprüche erwachsen sind noch sein Feststellungsbegehren begründet ist.
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Hiervon könnte in Anlehnung an die in wettbewerbsrechtlichen Verfahren entwickelten Grundsätze nur dann ausgegangen werden, wenn der von der Beklagten eingeschaltete Ermittler es in erster Linie darauf abgesehen hätte, den Kläger hereinzulegen, oder wenn er in den Bereich der Strafbarkeit reichende oder sonstige besonders verwerfliche Mittel, zum Beispiel besondere Verführungskünste, angewandt hätte, um diesen zu einem Tätigwerden zu verleiten, weil hiermit die Grenze der an sich zulässigen und nicht zu beanstandenden Überprüfung überschritten wäre (BGH, Urt. vom 9.11.1988 - I ZR 230/86 - NJW-RR 1989, 426-427).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen wäre (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, VersR 2003, S. 761 ff; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 163 ff).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01

    Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen wäre (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, VersR 2003, S. 761 ff; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 163 ff).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Ein solcher wichtiger Grund zur Kündigung liegt für einen Versicherer vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintanstellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 3.10.1984, IVa ZR 76/83, VersR 1985, S. 54; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, S. 1119 ff).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Ein solcher wichtiger Grund zur Kündigung liegt für einen Versicherer vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintanstellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 3.10.1984, IVa ZR 76/83, VersR 1985, S. 54; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, S. 1119 ff).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1986 - 17 U 330/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
    Da der Kläger seine bisherige Berufstätigkeit tatsächlich nicht auszuüben hat - sei es wegen einer ihn treffenden Obliegenheit, § 9 Abs. 4 MB/KT (BGH, VersR 1993, S. 297 ff, m.w.N.), eines in § 1 Abs. 3 MB/KT statuierten "primären" (Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT 94, Rdnr. 10, 11 m.w.N.) oder "sekundären" Risikoausschlusses (OLG Hamm, VersR 1987, S. 42; Bach/Moser/Wilmes, aaO, Rdnr. 19) -, und die Krankentagegeldversicherung nur dem Versicherungsnehmer zugute kommen soll, der krankheitsbedingt kein Einkommen durch Ausübung einer Tätigkeit erzielt, vermag ihn die auf freier Willensentscheidung beruhende Berufausübung um den Preis der Verschlimmerung der Krankheit nicht zu entlasten.
  • OLG Saarbrücken, 11.05.1994 - 5 U 965/93

    Versicherungsvertrag; Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119; OLG Saarbrücken VersR 2006, 644 f.; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035; Wriede in Bruck/Möller/Wriede, Bd. VI Krankenversicherung 8. Aufl. Anm. D 44; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 8 Rdn. 27).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Entscheidend ist insoweit, ob ihm - wenn auch in geringem Umfang - eine wertschöpfende Betätigung möglich ist (OLG Karlsruhe r + s 2003, 373, 374; vgl. auch OLG Saarbrücken r + s 2006, 117).
  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03

    Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung

    Da der Anspruch auf Krankentagegeld voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf tatsächlich nicht ausübt, liegt ein Erschleichen in diesem Sinne vor, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich seiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 465).

    Zu einer früheren Kündigung quasi "auf Verdacht" war der Beklagte nicht verpflichtet (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 465).

    Auf der Grundlage des sich darstellenden Sach- und Streitstandes kann weder festgestellt werden, dass der Kläger nur widerstrebend und erst infolge intensiven Drängens der Ermittler tätig geworden ist, noch liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass diese verwerfliche Mittel eingesetzt haben (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 465).

  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

    Die Grenzziehung zwischen einer Ausübung beruflicher Tätigkeit, die auf den Anspruch ohne Einfluss verbleibt, gegenüber einem den Anspruch ausschließenden Umfang der Tätigkeit ist nach der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs danach zu ziehen, ob diese Tätigkeit derart geringfügig oder unbedeutend ist, dass es einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde, wenn sich der Versicherer hierauf beruft (neuestens: OLG Saarbrücken, RuS 2006, 117, 118).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05

    Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den

    Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.; ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 5 U 22/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Beweis einer zur

    Daraus hat das Landgericht zu Recht den Schluss gezogen, dass der Beklagten die Fortsetzung des gegenseitiges Vertrauen erfordernden Vertragsverhältnisses insgesamt nicht zumutbar ist (siehe dazu bereits: Senat, Urt. v. 06.02.2013 - 5 U 106/10-18 - VersR 2014, 1491; Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 9 U 226/11
    Hiergegen hat der Kläger am 11.1.2005 Klage zum Sozialgericht (SG) Konstanz (S 5 U 70/05) erhoben, mit der er wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 6.5.2003 die Gewährung einer Rente nach einer MdE um 30 v.H. bzw. zumindest 20 v.H. begehrt hat.

    Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die Akten der Beklagten, die Akten der BG für Transport und Verkehrswirtschaft, des SG (S 5 U 70/05 bzw. S 11 U 496/10, S 11 U 366/08) und des Senats (L 9 U 226/11 und L 9 U 5387/09) Bezug genommen.

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Würde man dies anders sehen, so hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, den Versicherer in erheblicher Weise zu täuschen (Senat, VersR 2006, 644; OLG Hamm, VersR 2007, 236).
  • LG Dortmund, 23.03.2011 - 2 O 398/07

    Kündigung aus wichtigem Grund ist bei Einreichen von gefälschten

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