Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,20491
OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.03.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. März 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 839 BGB; Art. 34 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Haftung des sog. Durchgangsarztes der Berufsgenossenschaft für fehlerhaftes ärztliches Handeln; Nachschautermine zur Überprüfung der allgemeinen Heilbehandlung als öffentlich-rechtliche Pflicht des Durchgangsarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftung des Durchgangsarztes der Berufsgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 02.03.2007 - 4 U 22/06

    Haftung für Behandlungsfehler des Durchgangsarztes: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Der Senat folgt insofern der vom OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 02.03.2007 (NJW-RR 2008, 41) vertretenen Auffassung, dass auch die Überwachung des Heilerfolgs zum durchgangsärztlichen Bereich zählt.
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 277/07

    Entscheidungsmöglichkeit eines berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungsarztes

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2008 (Az. VI ZR 277/07) zum Bestehen von Amtshaftungsansprüchen wegen der Tätigkeit von Durchgangsärzten unter Verweis auf seine langjährige Rechtsprechung betont, dass sich auch durch inzwischen eingetretene gesetzliche Neuregelungen nichts daran geändert habe, dass der Durchgangsarzt bei der Entscheidung, ob im Einzelfall ein Verletzter in die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung übernommen werden soll, eine der Berufsgenossenschaft obliegende Pflicht übernehme und daher in Ausübung eines öffentlichen Amtes handele.
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Es fehlte schon an der Angabe, zu welchem genauen Zeitpunkt die Klägerin welche Tatsachen von wem konkret mitgeteilt worden sein sollen (vgl. BGH, NJW 1995, 776 sowie NJW 2007, 217).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Es fehlte schon an der Angabe, zu welchem genauen Zeitpunkt die Klägerin welche Tatsachen von wem konkret mitgeteilt worden sein sollen (vgl. BGH, NJW 1995, 776 sowie NJW 2007, 217).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 131/09

    Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in GesR 2009, 500 abgedruckt ist, hat eine persönliche Haftung des Beklagten verneint, weil dieser als von der Berufsgenossenschaft bestellter Durchgangsarzt tätig geworden sei.
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 8 U 129/14

    Haftung des Durchgangsarztes

    Durchgangsärzte handeln bei ihrer Entscheidung, ob und in welcher Weise ein Verletzter in die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung übernommen werden soll, d.h. ob und welche notwendigen Heilmaßnahmen durchgeführt werden sollen, öffentlich-rechtlich i. S.d. Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, Rdnr. A 486 und die dortigen Hinweise auf BGH, Urt. v. 9.12.2008 - VI ZR 277/07, NJW 2009, 993; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.11.2007 - 7 U 101/06, OLGR 2008, 90, 92; OLG Schleswig, Urt. v. 2.3.2007 - 4 U 22/06, OLGR 2007, 469, 470; OLG Bremen, Urt. v. 27.3.2009 - 5 U 70/08, OLGR 2009, 550, 551).
  • OLG Bremen, 29.10.2009 - 5 U 12/09

    Haftung des Durchgangsarztes - Fehler bei Eingangsuntersuchung bzw. -diagnose,

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 27.3.2009 (GesR 2009, 500), da sich dort die Tätigkeit des Durchgangsarztes lediglich auf die Überwachung des Heilerfolges der Behandlung seitens eines anderen Arztes beschränkte und er gerade nicht selbst die Behandlung übernommen hatte.
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   OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,13804
OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13804)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13804)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegerecht; Überfahrrecht; Zuwegung; Entgeltanspruch; Mitbenutzung; Eigentümereinverständnis; Grunddienstbarkeit

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - I-5 U 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37558
OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - I-5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,37558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2009 - I-5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,37558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I-5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,37558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Mangel trotz Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 5 U 70/08
    Im Hinblick auf DIN-Normen, die eine Quelle der kodifizierten anerkannten Regeln der Technik darstellen (neben z. B. den ETB [Einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik, den Richtlinien des VDI), ist festzuhalten, dass es sich bei diesen nicht um Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06, NZBau 2007, 574, 576 Rz. 32; Urteil vom 14.05.2998, VII ZR 184/97, NJW 1998, 2814, 2815 unter 3.).

    Als solche können sie die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter ihnen zurückbleiben oder wegen Weiterentwicklung der bautheoretischen und baupraktischen Ansätze überholt sein (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06, NZBau 2007, 574, 576 Rz. 32).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 5 U 70/08
    Mit Blick darauf, dass der Werkunternehmer zumindest stillschweigend die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik regelmäßig zusichert (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1998, VII ZR 184/97, 2814, 2815), ist für eine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung und einen daraus herzuleitenden Vorrang gegenüber den anerkannten Regeln der Technik zu verlangen, dass der Unternehmer den Auftraggeber auf das mit der Nichteinhaltung verbundene Risiko hinweist, es sei denn, dieses Risiko sei diesem bekannt oder ergebe sich ohne weiteres aus den sonstigen Umständen des Streitfalles (vgl. Kniffka, a.a.O; ebenso Voit in Beck´scher Online Kommentar, BGB, Stand Oktober 2007, Rz. 12 ).

    Im Hinblick auf DIN-Normen, die eine Quelle der kodifizierten anerkannten Regeln der Technik darstellen (neben z. B. den ETB [Einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik, den Richtlinien des VDI), ist festzuhalten, dass es sich bei diesen nicht um Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007, VII ZR 45/06, NZBau 2007, 574, 576 Rz. 32; Urteil vom 14.05.2998, VII ZR 184/97, NJW 1998, 2814, 2815 unter 3.).

  • OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02

    Kein Mangel, wenn keine Gebrauchsnachteile vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 5 U 70/08
    In dem genannten Beschluss hat der Senat ebenfalls auf seine Auffassung hingewiesen, dass ein Mangel trotz eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik nicht bejaht werden kann, wenn mit diesem Verstoß keine nachweisbaren Risiken verbunden, also irgendwelche Gebrauchsnachteile erkennbar sind (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002, 13 U 979/02, NJW-RR 2002, 1538 m.w.N.; Ganten, a.a.O. Rz 80 zu § 13 Nr. 1).
  • OLG Koblenz, 16.01.2013 - 5 U 748/12

    Umfang der Gewährleistung eines Fliesenlegers in einem VOB -Vertrag

    Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist nämlich unbeachtlich, wenn mit diesem Verstoß keine nachweisbaren Risiken verbunden sind, also irgendwelche Gebrauchsnachteile nicht erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 70/08; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1538 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.01.2011 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2011,64505
OLG Hamburg, 19.01.2011 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2011,64505)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2011 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2011,64505)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2011,64505)
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Rechtsprechung
   KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,13340
KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
KG, Entscheidung vom 25.09.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
KG, Entscheidung vom 25. September 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,13340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

  • duessellegal.de

    Unzulässigkeit der Werbung mit "Original Notfall Produkte nach Dr. Bach” für Bonbons und Badezusatz

  • rechtsportal.de

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 11 Abs. 1 Nr. 2, 27 LFGB
    Werbung für "Notfall Bonbons” ist irreführend, wenn diese nicht in gesundheitlichen Notfällen helfen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Einstufung von "Notfalltropfen mit

    Auszug aus KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08
    Hinsichtlich der Arzneimitteleigenschaft wird auf die Ausführungen des OLG Hamburg zu den "Notfalltropfen mit Blütenessenzen nach der Original-Methode von Dr. Bach" Bezug genommen (LMuR 2008, 128, RdNr. 40 ff in juris), denen sich der Senat anschließt.

    Die von der Antragsgegnerin angeführte und bereits oben zitierte Entscheidung des OLG Hamburg (LMUR 2008, 128 ff) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

  • OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11

    reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen - Wettbewerbsverstoß:

    Das KG (25.09.2009 - 5 U 70/08) und das OLG Zweibrücken (02.07.2010 - 4 U 184/09) bezeichnen jeweils den Art. 10 insgesamt als gesetzliche Vorschrift iSd § 4 Nr. 11 UWG.
  • KG, 04.07.2012 - 24 U 30/11
    c) Das Landgericht hat ­ wie zuvor der 5.Zivilsenat des Kammergerichts im vorangegangenen Verfügungsverfahren (LG Berlin 16.O.726/07 = KG 5 U 70/08) ­ die Täuschungseignung der beanstandeten Werbeangabe "Original Notfall Produkte nach Dr.Bach" für die genannten Produkte mit Recht bejaht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,97736
OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,97736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,97736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,97736)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02

    Kein Mangel, wenn keine Gebrauchsnachteile vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 70/08
    Denn nach Auffassung des Senats kann ein Mangel trotz eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik nicht bejaht werden, wenn mit diesem Verstoß keine nachweisbaren Risiko verbunden, also irgendwelche Gebrauchsnachteile erkennbar sind (vgl. OLG Nürnberg vom 25.07.2002, NJW-RR 2002, 1538; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, Rz. 80 zu § 13 Nr. 1) .
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   SG Augsburg, 06.05.2009 - S 5 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,53762
SG Augsburg, 06.05.2009 - S 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,53762)
SG Augsburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - S 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,53762)
SG Augsburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - S 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,53762)
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