Weitere Entscheidung unten: KG, 06.10.2020

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19   

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https://dejure.org/2019,39413
OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2019,39413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.2019 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2019,39413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2019,39413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 312b Abs 1 S 1 BGB, § 355 BGB, § 474 BGB, § 648 BGB, § 649 Abs 2 BGB vom 23.10.2008
    Widerrufs eines auf Messe geschlossenen Vertrages über Lieferung und Montage eines Kaminofens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag; Vergütungsanspruch; Kündigung; ersparte Aufwendungen; Widerrufsrecht; Verbrauchermesse; Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge; Außergeschäftsraumvertrag; beweglicher Gewerberaum; Verkaufsmesse

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Ansprüche aus einem Vertrag über die Montage eines Heizkamins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein auf einer Messe geschlossener Bauvertrag widerrufen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein auf einer Messe geschlossener Bauvertrag widerrufen werden? (IBR 2020, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 244/16

    Rechtsstreit um den Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Zur Anwendbarkeit des § 649 BGB a.F. (jetzt § 648 BGB) auf einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16).

    Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers, der an einem Messestand einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens geschlossen hat (Anschluss EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17 und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16).

    Dem steht auch die Entscheidung des BGH vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16 - (Rn. 17, 18, juris) nicht entgegen, in der ein Vertrag über die Lieferung eines Kamins als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung eingeordnet wurde.

    19 Die gesetzliche Bestimmung des § 312b Abs. 2 Satz 1 BGB dient der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) und ist richtlinienkonform auszulegen (hierzu auch BGH Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16).

    Insbesondere hat der Beklagte (als für das Vorliegen eines Widerrufsrechts darlegungs- und beweisbelastete Partei) keine Umstände dargetan, die den Messestand der Klägerin - entgegen dem offenkundigen Verkaufscharakter der "Landauer Wirtschaftswoche 2017" - aus der Sicht eines angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers als einen Ort erscheinen lassen, an dem der Beklagte nicht mit einer Ansprache durch Mitarbeiter der Klägerin zum Zweck eines auf der Messe zu schließenden Vertrags rechnen musste (vgl. EuGH, Urteil vom 07. August 2018 - C-485/17 -, juris und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16 -, Rn. 22 - 32, juris).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-485/17

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers, der an einem Messestand einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens geschlossen hat (Anschluss EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-485/17 und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16).

    Zudem sei ein Widerruf nicht möglich, da bei richtlinienkonformer Auslegung des § 312b BGB (vgl. EUGH, Urteil vom 07. August 2018 - C-485/17 -, juris) kein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliege.

    Der EUGH hat hierzu ausgeführt, dass ein Messestand, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, unter den Begriff "Geschäftsräume" im Sinne des Art. 2 Nr. 9 dieser Richtlinie fällt, " wenn in Anbetracht aller tatsächlichen Umstände rund um diese Tätigkeiten und insbesondere des Erscheinungsbilds des Messestandes sowie der vor Ort auf der Messe selbst verbreiteten Informationen ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass der betreffende Unternehmer dort seine Tätigkeiten ausübt und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen, was vom nationalen Gericht zu prüfen ist " (EuGH, Urteil vom 07. August 2018 - C-485/17 -, juris).

    Insbesondere hat der Beklagte (als für das Vorliegen eines Widerrufsrechts darlegungs- und beweisbelastete Partei) keine Umstände dargetan, die den Messestand der Klägerin - entgegen dem offenkundigen Verkaufscharakter der "Landauer Wirtschaftswoche 2017" - aus der Sicht eines angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers als einen Ort erscheinen lassen, an dem der Beklagte nicht mit einer Ansprache durch Mitarbeiter der Klägerin zum Zweck eines auf der Messe zu schließenden Vertrags rechnen musste (vgl. EuGH, Urteil vom 07. August 2018 - C-485/17 -, juris und BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16 -, Rn. 22 - 32, juris).

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10

    Kündigung eines Internet-System-Vertrags II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 111/10 -, Rn. 12, juris).

    Der Beklagte hingegen verkennt die Rechtslage: Nachdem die Klägerin ausreichend zu ihren Ersparnissen vorgetragen hat, ist er selbst für etwaige höhere Ersparnisse der Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 111/10, juris).

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Zur Begründung hat es ausgeführt, die Klägerin habe ihren Anspruch der Höhe nach schlüssig und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Entscheidung vom 07.11.1996, Az. VII ZR 82/95) vorgetragen.

    Das Erstgericht ist in diesem Zusammenhang zutreffend davon ausgegangen, dass der Unternehmer zur Begründung dieses Anspruchs vortragen muss, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen muss, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, juris).

  • OLG Hamm, 16.05.2019 - 5 U 19/18

    Widerruf eines Darlehens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Denn aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass gerade der individuelle Erfolg, nämlich der Einbau eines an die räumlichen Gegebenheiten individuell angepassten, funktionierenden Heizkamins, geschuldet war (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18 - ZfBR 2018, 775, beck-online - Abgrenzung zu § 434 Abs. 2 BGB; Beschluss des Senats vom 20.04.2018 - 5 U 19/18 - sowie ausführlich: Beschluss des Senats vom 10.09.2018 - 5 U 60/18 - Abgrenzung zu § 474 Abs. 2 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2019 - 5 U 60/18

    Arglistiges Handeln eines Wohngebäude-Versicherungsnehmers bei Falschangabe des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Denn aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass gerade der individuelle Erfolg, nämlich der Einbau eines an die räumlichen Gegebenheiten individuell angepassten, funktionierenden Heizkamins, geschuldet war (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18 - ZfBR 2018, 775, beck-online - Abgrenzung zu § 434 Abs. 2 BGB; Beschluss des Senats vom 20.04.2018 - 5 U 19/18 - sowie ausführlich: Beschluss des Senats vom 10.09.2018 - 5 U 60/18 - Abgrenzung zu § 474 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 19/18

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Denn aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass gerade der individuelle Erfolg, nämlich der Einbau eines an die räumlichen Gegebenheiten individuell angepassten, funktionierenden Heizkamins, geschuldet war (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18 - ZfBR 2018, 775, beck-online - Abgrenzung zu § 434 Abs. 2 BGB; Beschluss des Senats vom 20.04.2018 - 5 U 19/18 - sowie ausführlich: Beschluss des Senats vom 10.09.2018 - 5 U 60/18 - Abgrenzung zu § 474 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19
    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 164/10 -, Rn. 13, juris unter Verweis auf Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil Rn. 28).
  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 4 U 81/20

    Tragrohr individuell angefertigt: Einbau von Kurventreppenlift ist Werkvertrag!

    Vielmehr stellt die Lieferung der erforderlichen Einzelteile für sich genommen aus der Sicht des Kunden nur einen, wenn auch notwendigen, gleichwohl aber untergeordneten Zwischenschritt bis zur Verwirklichung des eigentlichen Vertragszieles dar (vgl. Senat, Hinweis vom 24.07.2018 - I-4 U 63/18, Anlage K6; Hinweis vom 13.04.2017 - I-4 U 51/16 Anlage K8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 5 U 72/19 -, juris zu Herstellung und Einbau eines Kaminofens).
  • OLG Dresden, 24.02.2023 - 22 U 1499/22

    Ladenbauvertrag ist Werkvertrag!

    Seite 5 in der Eigentumsverschaffung der einzelnen Bauteile, was anhand der Vergütung für die Bauteile im Verhältnis zum Gesamtpreis bei mehr als 75 % der zu erbringenden Zahlung der Fall ist, liegt ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vor (BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 244/16 -, Rn. 17, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 5 U 72/19 -, Rn. 15, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19   

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https://dejure.org/2020,73239
KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2020,73239)
KG, Entscheidung vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2020,73239)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 5 U 72/19 (https://dejure.org/2020,73239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 GlüStVtr HE, § 4 Abs 4 GlüStVtr HE, § 5 Abs 5 S 1 GlüStVtr HE, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung von Online-Glücksspielangebot

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Lauterkeitswidrige Bewerbung kostenpflichtiger Casinospiele und Automatenspiele mit zufallsabhängiger Gewinnmöglichkeit; Erhöhte Suchtgefahr von Online-Glücksspielen

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Für die Gleichartigkeit reicht es vielmehr aus, dass beide Parteien - wie auch hier - entgeltlich Spiele anbieten, bei denen die Aussicht auf einen Gewinn jedenfalls maßgeblich vom Glück des Spielers abhängig ist (so BGH GRUR 2012, 201, Rn. 19 f. - Poker im Internet; vgl. auch BGH GRUR 2011, 411, Rn. 10 - Glücksspielverband).

    Dies steht in Einklang mit der einhelligen höchst- und obergerichtlichen, bis in die Gegenwart hineinreichenden Rechtsprechung (vgl. nur EuGH NJW 2009, 3221, Rn. 73 - Liga Portuguesa; EuGH NVwZ 2010, 1409 Rn. 116 - Markus Stoß u.a.; EuGH NVwZ 2010, 1422 Rn. 111 - Carmen Media; BVerwG NVwZ 2011, 1319; BVerwG NVwZ 2018, 895, Rn. 30-43; BGH GRUR 2012, 201, Rn. 30-72 - Poker im Internet; OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2019 - 9 U 1359/18 - juris, Rn. 79-105 [insoweit unvollständig abgedruckt in GRUR-RR 2020, 113]; OLG Dresden, Urteile v. 12.11.2019 - 14 U 799/19, S. 6 f. [= Bl. II 170 f. d.A.] u. 14 U 800/19, S. 5-7 [= Bl. II 180-182 d.A.]; jeweils m.w.N.).

    Die Annahme eines lediglich regionalen Unterlassungsanspruchs würde dann zu dem nicht praktikablen Ergebnis führen, dass der räumliche Geltungsbereich des wettbewerblichen Anspruchs für jeden als Anspruchsteller auftretenden Wettbewerber selbstständig bestimmt werden müsste (BGH GRUR 2012, 201, Rn. 19 f. - Poker im Internet).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Dies steht in Einklang mit der einhelligen höchst- und obergerichtlichen, bis in die Gegenwart hineinreichenden Rechtsprechung (vgl. nur EuGH NJW 2009, 3221, Rn. 73 - Liga Portuguesa; EuGH NVwZ 2010, 1409 Rn. 116 - Markus Stoß u.a.; EuGH NVwZ 2010, 1422 Rn. 111 - Carmen Media; BVerwG NVwZ 2011, 1319; BVerwG NVwZ 2018, 895, Rn. 30-43; BGH GRUR 2012, 201, Rn. 30-72 - Poker im Internet; OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2019 - 9 U 1359/18 - juris, Rn. 79-105 [insoweit unvollständig abgedruckt in GRUR-RR 2020, 113]; OLG Dresden, Urteile v. 12.11.2019 - 14 U 799/19, S. 6 f. [= Bl. II 170 f. d.A.] u. 14 U 800/19, S. 5-7 [= Bl. II 180-182 d.A.]; jeweils m.w.N.).

    Die - nach Auffassung der Berufung dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegende - Frage nach einer Beweispflicht der Klägerin als - wie die Berufung meint - staatlicher Repräsentantin stellt sich nicht, weil - wie sich auch aus den nachfolgenden Darlegungen noch ergeben wird - zur Überzeugung (auch) des Senats feststeht, dass alle Bedingungen zur unionsrechtlichen Konformität besagter Regelungen (auch gegenwärtig) erfüllt sind (siehe dazu insbesondere auch BVerwG NVwZ 2018, 895, Rn. 42).

    Das vergleichsweise höhere Suchtpotenzial von Online-Casino-Spielen und Online-Poker haben die Länder also (erneut) "in ihren amtlichen Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag unter Bezugnahme auf eingeholte Studien und Berichte hinreichend dargestellt" (so bereits - zum bisherigen Recht und dessen Erläuterungen - BVerwG NVwZ 2018, 895, Rn. 42).

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 BV 13.2153

    Schleichwerbung; Werbung für Glücksspiel im Fernsehen

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    So hat besagtes Gericht eine solche "mittelbare" Bewerbung zwar zunächst in einem ersten Fall verneint in BayVGH ZfWG 2015, 235, 238 (fulltiltpoker.net/fulltiltpoker.com), wohl aber - unter Herausarbeitung der Unterschiede des jeweiligen Einzelfalls - alsdann für spätere Fälle bejaht in BayVGH ZfWG 2018, 550, 552 f. und BayVGH ZfWG 2018, 567, 570 f. (beides: lottoland.gratis/lottoland.com).

    Dass ein solcher Umgehungsaspekt in der vorstehend zuerst genannten, einen Rechtsverstoß verneinenden, Entscheidung möglicherweise noch nicht hinreichend zum Tragen gekommen sein mag, indiziert nach Auffassung des Senats der folgende - auch von der Berufung zitierte - Satz aus dieser Entscheidung (BayVGH ZfWG 2015, 235, 238):.

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Dies steht in Einklang mit der einhelligen höchst- und obergerichtlichen, bis in die Gegenwart hineinreichenden Rechtsprechung (vgl. nur EuGH NJW 2009, 3221, Rn. 73 - Liga Portuguesa; EuGH NVwZ 2010, 1409 Rn. 116 - Markus Stoß u.a.; EuGH NVwZ 2010, 1422 Rn. 111 - Carmen Media; BVerwG NVwZ 2011, 1319; BVerwG NVwZ 2018, 895, Rn. 30-43; BGH GRUR 2012, 201, Rn. 30-72 - Poker im Internet; OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2019 - 9 U 1359/18 - juris, Rn. 79-105 [insoweit unvollständig abgedruckt in GRUR-RR 2020, 113]; OLG Dresden, Urteile v. 12.11.2019 - 14 U 799/19, S. 6 f. [= Bl. II 170 f. d.A.] u. 14 U 800/19, S. 5-7 [= Bl. II 180-182 d.A.]; jeweils m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist das Verbot auf ganz Deutschland zu erstrecken (vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2019 - 9 U 1359/18 - juris, Tenor zu 1 und Rn. 24-26, 68 [insoweit unvollständig abgedruckt in GRUR-RR 2020, 113]).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Das Kriterium einer ("systematischen" bzw. "planmäßigen") Wettbewerbsvorteilsverschaffung zur Annahme eines lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Rechtsbruchs ist kein Aktuelles mehr, nachdem es von der Rechtsprechung seit langem aufgegeben worden ist (andeutungsweise schon im Jahr 2000 in BGHZ 144, 255, 268 f. - Abgasemissionen; ausdrücklich dann im Jahr 2002 in BGHZ 150, 343, 350 f. - Elektroarbeiten) und der Gesetzgeber diese Neuerung im Jahr 2004 bewusst (mit § 4 Nr. 11 UWG a.F. = § 3a UWG) nachvollzogen hat (Senat WRP 2017, 460, 461 f.; Köhler a.a.O. Rn. 1.92, 1.93; vgl. auch BT-Drs. 15/1487, S. 19).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 10 CS 18.1211

    Werbung für unerlaubtes Glücksspiel mit Gratistipp - Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    So hat besagtes Gericht eine solche "mittelbare" Bewerbung zwar zunächst in einem ersten Fall verneint in BayVGH ZfWG 2015, 235, 238 (fulltiltpoker.net/fulltiltpoker.com), wohl aber - unter Herausarbeitung der Unterschiede des jeweiligen Einzelfalls - alsdann für spätere Fälle bejaht in BayVGH ZfWG 2018, 550, 552 f. und BayVGH ZfWG 2018, 567, 570 f. (beides: lottoland.gratis/lottoland.com).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist das Verhalten der Beklagten im Streitfall - anders als in BGHZ 175, 238, Rn. 28 - ODDSET - bundesweit als unlauterer Wettbewerb anzusehen.
  • KG, 14.02.2017 - 5 U 105/16

    Essensausfahrer - Wettbewerbsverstoß: Nichtabführen der gesetzlich geschuldeten

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Das Kriterium einer ("systematischen" bzw. "planmäßigen") Wettbewerbsvorteilsverschaffung zur Annahme eines lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Rechtsbruchs ist kein Aktuelles mehr, nachdem es von der Rechtsprechung seit langem aufgegeben worden ist (andeutungsweise schon im Jahr 2000 in BGHZ 144, 255, 268 f. - Abgasemissionen; ausdrücklich dann im Jahr 2002 in BGHZ 150, 343, 350 f. - Elektroarbeiten) und der Gesetzgeber diese Neuerung im Jahr 2004 bewusst (mit § 4 Nr. 11 UWG a.F. = § 3a UWG) nachvollzogen hat (Senat WRP 2017, 460, 461 f.; Köhler a.a.O. Rn. 1.92, 1.93; vgl. auch BT-Drs. 15/1487, S. 19).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91

    Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Nicht zugestimmt werden kann auch dem Argument der Berufung, im Falle fehlender behördlicher Verfolgung sei kein Raum für die Anwendung des § 3a UWG, weil dessen Zweck gerade darauf abziele, Wettbewerbern die Erlangung eines sachlich ungerechtfertigten Vorsprungs vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verbauen (Vorsprungsgedanke, vgl. zu § 1 UWG a.F. etwa BGH GRUR 1994, 222, 224 - Flaschenpfand I).
  • OLG Stuttgart, 05.07.2018 - 2 U 167/17

    Werbung auf Grabsteinen, Grabmale - Unterlassungsantrag gegen die Anbringung von

    Auszug aus KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
    Daher kann sich ein im Zusammenhang mit § 3a UWG in Anspruch genommener Unternehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, die zuständige Behörde sei gegen einen von ihr erkannten Verstoß nicht vorgegangen, sondern habe ihn geduldet (OLG Stuttgart WRP 2018, 1252, 1255; OLG Düsseldorf WRP 2019, 904, 907; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 3a Rn. 1.47 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18

    Wettbewerbswidrigkeit des gleichzeitigen Aufstellens von Glücksspiel- und

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

  • VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722

    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16

    Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • VG Schleswig, 30.06.2020 - 12 B 27/20

    Generelles Verbot von Online-Glücksspielen in Schleswig-Holstein

  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Laut dem KG Berlin (Urt. v. 06.10.2020 - 5 U 72/19) stehe dem auch weder der Evaluationsbericht des Glücksspielstaatsvertrages des Landes Hessen aus 2017 entgegen, noch ergebe sich Abweichendes aus dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages 2021.

    Auch der BGH geht in einer aktuellen Entscheidung unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des BVerwG von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. etwa BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 194/20 -, Rn.45, GRUR 2021, 1534), ebenso - soweit ersichtlich - einhellig die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung (eingehend KG Berlin, Urt. v. 06.10.2020 - 5 U 72/19 -, Anlage K6, Bl.147ff.d.A.; auch OLG München, Beschl. v. 22.11.2021 - 5 U 5491/21 -, Anlage BE19, Anlagenband II; OLG Hamm, Beschl. v. 12.11.2021 - 12 W 13/21 -, ZfWG 2022, 91); dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat an.

  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    Auch der Bundesgerichtshof geht in einer aktuellen Entscheidung unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. etwa BGH GRUR 2021, 1534 [BGH 22.07.2021 - I ZR 194/20] Rn. 45), ebenso - soweit ersichtlich - einhellig die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung (eingehend KG, Urt. v. 6. Oktober 2020 - 5 U 72/19 , juris; auch OLG München, Hinweisbeschl.

    Denn das hieße, dass die zahlreichen Rechtsbrecher ihr rechtswidriges Handeln selbst "legalisieren" könnten, indem sie in einem Ausmaß und in einer dergestalt "geschickten" Weise vorgehen, dass sich dies nicht mehr vollumfänglich und nachhaltig und - bei einer solchen Betrachtungsweise - schließlich aus Rechtsgründen sogar überhaupt nicht mehr unterbinden ließe (so auch: KG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 5 U 72/19 , juris, Rn. 46ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Mai 2022, aaO, S. 14 f.).

    Dazu hat das KG Berlin in seinem Urteil vom 6. Oktober 2020 - 5 U 72/19 - zutreffend ausgeführt:.

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 736/22

    Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze Angebot der Teilnahme an

    Ebenso beurteilen es auch das Kammergericht Berlin (vgl. das ausführlich begründete Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 -, Rn. 41 ff., juris), das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 03.07.2019 - 9 U 1359/18 -, Rn. 80, juris), das Oberlandesgericht Dresden (nicht veröffentlichte Urteile vom 12.11.2019 - 14 U 799/19 und 14 U 800/19) sowie das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 8.4.2022 - 23 U 55/21 -, Rn. 48 f., juris), auf die der Senat ebenfalls Bezug nimmt.

    Die Beklagte kann sich daher gegenüber dem Kläger nicht darauf berufen, die zuständige Verwaltungsbehörde sei gegen den von ihr begangenen Gesetzesverstoß nicht vorgegangen, sondern habe ihn geduldet (BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20 -, Rn. 53, juris; KG Berlin Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, Rn. 53, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21 -, Rn. 49, juris).

    In dem von der Beklagten als Anlage BB 1 vorgelegten Umlaufbeschluss geht es darum, diese ohnehin begrenzten Kapazitäten auf eine bestimmte Gruppe von Rechtsbrechern zu konzentrieren (die absehbar auch künftige Regelungen nicht einhalten wollen) und die verbleibende Gruppe aktueller Rechtsbrecher (die - wie auch die Beklagte von sich behauptet - künftige Regeln einhalten wollen) bis zum Inkrafttreten eines geänderten Glücksspielstaatsvertrags unverfolgt zu lassen (ebenso KG Berlin, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 -, Rn. 57, juris).

  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

    Soweit die Beklagte sich an der Formulierung "Rechtsbrecher" stört, ist anzumerken, dass es sich bei der betreffenden Passage im Hinweisbeschluss (auf S. 7 = Bl. 198 d.A.) - was wohl auch die Beklagte einräumt - ersichtlich lediglich um Zitate aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, Rn. 47 bis 49) handelt; dort wird insoweit Bezug genommen auf die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021, Drucksache 20/448 der B. Bürgerschaft.

    Wie schon im Hinweisbeschluss (auf S. 3 unter Ziffer I.3) erläutert, hat der BGH erst jüngst mit Beschluss vom 22.07.2021 (Az.: I ZR 199/20) nicht nur klargestellt, dass auch er - wie das Kammergericht Berlin (Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, zitiert nach juris) - nicht von einem Verstoß gegen Unionsrecht ausgeht.

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

    Der Bestand und die Durchsetzbarkeit eines zivilrechtlichen Anspruchs (hier aus § 812 Abs. 1 BGB) hängt nicht davon ab, ob mit einer Durchsetzung öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten seitens der zuständigen Behörden zu rechnen ist, weshalb eine Berufung darauf, die zuständige Verwaltungsbehörde sei gegen einen Gesetzesverstoß nicht vorgegangen, zivilrechtlich nicht verfängt und insbesondere der Anwendung von § 134 BGB nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, Rn. 53, juris; KG Berlin Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, Rn. 53, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris, Rn. 49; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, Rn. 48 - 51, juris).

    In Bezug auf die Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf ein Sportwettenangebot im Internet im Geltungszeitraum des GlüStV 2012 weicht der Senat nicht von der Entscheidung anderer Obergerichte ab, sondern folgt der -soweit ersichtlich - bislang hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, juris, Rn. 49 ff.; KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, juris, Rn. 53 ff., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 199/20, juris).

  • LG Hamburg, 12.01.2022 - 319 O 85/21

    Rückforderung des Glücksspieleinsatzes bei einem Online-Glücksspiel

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV (vgl. KG Berlin, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 5 U 72/19, Rn. 41, zitiert nach juris).

    Zum anderen handelt es sich um eine Regelung der Exekutive, die nichts an der Beurteilung des § 4 Abs. 4 GlüStV ändert (vgl. KG Berlin, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 5 U 72/19, Rn. 52, zitiert nach juris).

    Das bedeutet aber, dass für die hier streitgegenständliche Zeit das Verbot besteht und nichts dagegen spricht, das geltende Verbot durchzusetzen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 5 U 72/19, Rn. 50, a.a.O.).

  • LG München I, 30.07.2021 - 31 O 16477/20

    Leistungen, Mitverschulden, Vertragsschluss, Anspruch, Schaden, Verbraucher,

    Der Kläger beruft sich hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung unter anderem auf folgende Entscheidungen: KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 (Anlage K n.n.), LG Mainz, Urteil vom 14.07.2021 - 9 O 65/20 (Anlage K8), LG Aachen, Urteil vom 13.07.2021 - 8 O 582/20 (Anlage K7), LG Paderborn, Urteil vom 08.07.2021 - 4 O 323/20 (Anlage K11), LG Coburg, Urteil vom 01.06.2021 - 23 O 416/20 (Anlage K18), LG Gießen, Urteil vom 25.02.2021 - 4 O 84/20 (Anlage K9), LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18 (Anlage K2).

    Aufgrund des allgemeinen Verbots von Glücksspielen im Internet liegt insofern auch die erforderliche Kohärenz vor (vgl. zu diesem Absatz u.a.: KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19).

  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22

    Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR

    Entgegen den Ausführungen der Beklagten sind die Länder demnach weiterhin - unter Bezugnahme auf eingeholte Studien und Berichte - von einem vergleichsweise höheren Suchtpotenzial von Online-Casinospielen und Online-Poker ausgegangen (vgl. auch KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, GRUR-RS 2020, 49879, Rn. 26).
  • OLG München, 04.08.2022 - 18 U 538/22

    Rückforderung von Glücksspielverlusten

    Das Landgericht hat sich im angegriffenen Urteil zudem auch ausdrücklich die betreffenden Ausführungen im Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.10.2020 (Az.: 5 U 72/19) zu eigen gemacht, denen auch der Senat beitritt.

    Anderes kann im Einzelfall zwar ausnahmsweise dann gelten, wenn ein Rechtsgeschäft gerade in der Erwartung und für den Fall geschlossen wird, dass das Verbotsgesetz aufgehoben werden wird (OLG Hamm, a.a.O., unter Verweis auf BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 150/06, WuM 2007, 440); diese Voraussetzungen sind hier aber nicht erfüllt (siehe dazu auch KG Berlin, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, Rn. 50).

    Das Kammergericht Berlin hat - was auch aus Sicht des Senats hinsichtlich der "Kanalisierungsaufgabe" gilt - mit Urteil vom 06.10.2020 (5 U 72/19, Rn. 47 bis 49) dargelegt, dass sich zwar - insbesondere, weil die Veranstaltung der unerlaubten Spiele zumeist aus dem Ausland heraus über das Internet erfolge - die Bekämpfung des Schwarzmarktes in den vergangenen Jahren als schwierig erwiesen habe.

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

    Der Bestand und die Durchsetzbarkeit eines zivilrechtlichen Anspruchs (hier aus § 812 Abs. 1 BGB) hängt nicht davon ab, ob mit einer Durchsetzung öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten seitens der zuständigen Behörden zu rechnen ist, weshalb eine Berufung darauf, die zuständige Verwaltungsbehörde sei gegen einen Gesetzesverstoß nicht vorgegangen, zivilrechtlich nicht verfängt und insbesondere der Anwendung von § 134 BGB nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20, Rn. 53, juris; KG Berlin Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, Rn. 53, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21, juris, Rn. 49; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, Rn. 48 - 51, juris; Senat, Urteil vom 17.11.2023 - 19 U 123/22, NRWE).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 256/21

    Rückzahlungsanspruch gegen Online-Casino

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22

    Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel

  • OLG Jena, 17.10.2023 - 7 U 1091/22

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession

  • LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21

    Rückzahlung von Verlusten aus der Teilnahme an Onlineglücksspielen

  • LG Köln, 30.03.2023 - 36 O 290/20

    Online-Glücksspiel ohne Lizenz bleibt auch für Sportwetten rechtswidrig

  • KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23

    Verhängung eines Ordnungsmittels

  • OLG München, 12.10.2022 - 3 U 4239/22
  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23

    Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d.

  • LG Stuttgart, 23.02.2023 - 53 O 180/22

    Anspruch auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Sportwetten

  • OLG München, 22.11.2021 - 5 U 5491/21

    Hinweisbeschluss

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2022 - 4 U 204/22

    Spielhallen - Anspruch eines Spielhallenbetreibers auf Untersagung des Betriebs

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 21 U 189/22
  • LG Oldenburg, 20.06.2022 - 16 O 1447/21

    Rückerstattung verlorener Glückspieleinsätze

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