Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Surfen ohne Zeitlimit" - Enthält eine Werbung mehrere Äußerungen, so ist eine isolierte Betrachtung einer einzelnen Angabe nur dann zulässig und geboten, wenn sie vom Verkehr ohne Zusammenhang mit den übrigen wahrgenommen und verwendet wird.
- aufrecht.de
Einzelne Werbeaussagen, die in einem einheitlichen Zusammenhang eingebunden sind, werden wettbewerbsrechtlich nicht einzeln betrachtet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit einer Beispielrechnung im Rahmen einer Werbung von Online-Dienstanbietern; Irreführung des potenziellen Kunden durch Nichtaufklärung über die tatsächlich anfallenden Kosten; Spielraum einer gerichtlichen Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 2
Wettbewerbsrechtliche Prüfung einzelner Werbeaussagen, die in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind - Surfen ohne Zeitlimit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Surfen ohne Zeitlimit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.04.2006 - 407 O 77/05
- OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
- OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
- MIR 2007, Dok. 215
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Ihre Beurteilung erfordert vielmehr eine Gesamtbetrachtung (BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66
Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Ein Erfahrungssatz, wonach z.B. ein Etikettenaufdruck mit längerem Text von dem Verbraucher nicht gelesen wird, existiert nicht (BGH GRUR 69, 277, 279 - Whisky). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Gleiches gilt, soweit die Klägerin sich auf das Senatsurteil vom 11.10.06 in der Sache 5 U 1/06 bezieht. - BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93
Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II). - BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65
Favorit II
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind (BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98
Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Selbst wenn im Rahmen eines einheitlichen Textes in größeren Abständen einzelne Worte bei gleicher Größe der Lettern durch Fettdruck herausgehoben sind, ist die Annahme erfahrungswidrig, der durchschnittlich informierte und verständige Leser werde den normal gesetzten Zwischentext mit dem Auge überspringen und ausschließlich die herausgehobenen Textbestandteile wahrnehmen (BGH GRUR 00, 1106, 1107 - Möbel-Umtauschrecht). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Zwar ist gleichermaßen anerkannten, dass ein aufklärender Hinweis, der nur von denjenigen Interessenten zur Kenntnis genommen, die sich durch die - unrichtige - blickfangartige Herausstellung des Angebots mit den näheren Einzelheiten befassen und (erst am Ende der Produktinformationen) auf eine klein gedruckte klarstellende Angabe stoßen, nicht geeignet ist, die durch die herausgehobene (bildliche) Darstellung geschaffene Irreführung zu beseitigen (BGH WRP 03, 379, 380 - Preis ohne Monitor). - OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 193/04
"Produkt des Jahres"
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.04.2006 - 407 O 77/05
- OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
- OLG Hamburg, 07.03.2007 - 5 U 75/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind ( BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden ( BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ( BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind ( BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog).Ihre Beurteilung erfordert vielmehr eine Gesamtbetrachtung ( BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden ( BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich einheitlichen) Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder ob dies nicht der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ( BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte).
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Zwar ist gleichermaßen anerkannten, dass ein aufklärender Hinweis, der nur von denjenigen Interessenten zur Kenntnis genommen, die sich durch die - unrichtige - blickfangartige Herausstellung des Angebots mit den näheren Einzelheiten befassen und (erst am Ende der Produktinformationen) auf eine klein gedruckte klarstellende Angabe stoßen, nicht geeignet ist, die durch die herausgehobene (bildliche) Darstellung geschaffene Irreführung zu beseitigen ( BGH WRP 03, 379, 380 - Preis ohne Monitor). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Gleiches gilt, soweit die Klägerin sich auf das Senatsurteil vom 11.10.06 in der Sache 5 U 1/06 bezieht. - BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66
Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Ein Erfahrungssatz, wonach z.B. ein Etikettenaufdruck mit längerem Text von dem Verbraucher nicht gelesen wird, existiert nicht ( BGH GRUR 69, 277, 279 - Whisky). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98
Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Selbst wenn im Rahmen eines einheitlichen Textes in größeren Abständen einzelne Worte bei gleicher Größe der Lettern durch Fettdruck herausgehoben sind, ist die Annahme erfahrungswidrig, der durchschnittlich informierte und verständige Leser werde den normal gesetzten Zwischentext mit dem Auge überspringen und ausschließlich die herausgehobenen Textbestandteile wahrnehmen ( BGH GRUR 00, 1106, 1107 - Möbel-Umtauschrecht). - OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 193/04
"Produkt des Jahres"
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Das Senatsurteil in dem Rechtsstreit 5 U 193/04, auf welches die Klägerin in der Senatssitzung hingewiesen hatte, betraf die Werbung mit einer "Auszeichnung" (" 1. Platz - Produkt des Jahres"). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Das kann auch der Fall sein, wenn sich einzelne Angaben in einer einheitlichen Werbeschrift (z.B. einem Werbekatalog) befinden, aber weder sachlich noch äußerlich erkennbar miteinander verbunden sind ( BGH GRUR 05, 438, 440 - Epson-Tinte; BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatatalog). - BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65
Favorit II
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 75/06
Stehen einzelne Angaben hingegen in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden ( BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II). - BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93
Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung
Rechtsprechung
SG Augsburg, 05.11.2007 - S 5 U 75/06 |
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 05.11.2007 - S 5 U 75/06
- LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08
- LSG Bayern, 13.01.2010 - L 2 U 450/07
- BSG, 22.06.2010 - B 2 U 58/10 B