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   OLG Saarbrücken, 10.03.1999 - 5 U 767/98 - 66   

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OLG Saarbrücken, 10.03.1999 - 5 U 767/98 - 66 (https://dejure.org/1999,11910)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.03.1999 - 5 U 767/98 - 66 (https://dejure.org/1999,11910)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. März 1999 - 5 U 767/98 - 66 (https://dejure.org/1999,11910)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht (NVersZ 1999, 382) hat ihr bis auf einen Teil der Zinsen stattgegeben.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2010 - 5 U 492/09

    Wettkampfsport: Voraussetzung für eine deliktische Haftung bei Verletzung des

    Ein entsprechender Verschuldensvorwurf ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.2010 - IX ZB 167/09 - zitiert nach juris; Urt. v. 10.2.2009 - VI ZR 28/08 - NJW 2009, 1482 jew. m.w.N.; Senat, Urt. v. 10.3.1999 - 5 U 767/98 - ZfS 1999, 291).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 5 U 147/10

    Gebäudeversicherung - Kürzung

    Auch in subjektiver Hinsicht muss das Gewicht des Fehlverhaltens unentschuldbar erscheinen (vgl. Senat, Urt. v. 10.3.1999 - 5 U 767/98 - zfs 1999, 291; Urt. v. 20.4.1988-5 U 57/87 - VersR 1989, 397).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2010 - 5 U 127/09

    Gebäude- und Hausratsversicherung: Angehöriger mit Vorsorgevollmacht als

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Senat, Urt. v. 10.3.1999 - 5 U 767/98 - zfs 1999, 291).
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