Rechtsprechung
OLG Naumburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrages; Anforderungen an die Qualifizierung als Mitdarlehensnehmer; Fehlen eines unmittelbaren eigenen Interesses an der Darlehensgewährung; Nichtigkeit einer Mithaftungserklärung wegen Sittenwidrigkeit; Krasse finanzielle ...
- Judicialis
AGBG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3
Begriff der "krassen finanziellen Überforderung" beim pfändbaren Vermögen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 19.05.2003 - 4 O 45/03
- OLG Naumburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03
Derartige Vorteile reichen nicht aus, um die Klägerin als Mitdarlehensnehmerin zu qualifizieren (BGH NJW 2001, 815).Die Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung eines dem Hauptschuldner emotional verbundenen Mithaftenden wird bei dessen krasser finanzieller Überforderung widerleglich vermutet (BGH NJW 2002, 2705 f.; NJW 2001, 815, jeweils m. w. N.).
Der Erwerb bloßer mittelbarer Vorteile aus dem Darlehen, etwa ein höherer Lebensstandard infolge der gewinnbringenden Nutzung der Investition des Darlehensbetrages, ist nicht geeignet, die tatsächliche Vermutung einer unzulässigen Willensbeeinflussung zu widerlegen (BGH NJW 2001, 815).
- BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85
Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03
Auch die von der Klägerin in den Grundschuldbestellungsurkunden erklärten persönlichen Haftungsübernahmen, die abstrakte Schuldanerkenntnisse darstellen (BGHZ 98, 256), begründen lediglich eine Mithaftung, die aus denselben Gründen, wie die in den Darlehensverträgen übernommene Mithaftung sittenwidrig und damit nichtig ist. - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Naumburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03
Die Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung eines dem Hauptschuldner emotional verbundenen Mithaftenden wird bei dessen krasser finanzieller Überforderung widerleglich vermutet (BGH NJW 2002, 2705 f.; NJW 2001, 815, jeweils m. w. N.).
Rechtsprechung
KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Rufweiterleitung an Taxizentralen als unlautere Behinderung des Wettbewerbs; Informationspflichten des Betreibers einer Freecall-Nummer hinsichtlich bestehender Geschäftsverbindungen und personenbezogener Daten; Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen ...
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; TDSV § 3 Abs. 5; ; TDSV § 14 Abs. 2. S. 1; ; TDSV § 6 Abs. 1; ; TDSV § 6 Abs. 2; ; BGB § 312; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 3
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit eines Rufweiterleitungsservice an Taxizentrale, die Kontakte mit dem Service-Anbieter ablehnt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Hinweispflicht eines Serviceanbieters auf Speicherung von Telefondaten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.03.2003 - 103 O 170/02
- KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Papierfundstellen
- MMR 2004, 419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
In diesen Bereich greift die Beklagte schon deshalb nicht ein, weil sie auf den Inhalt der Telefonate keinen Einfluss nimmt (vgl. BVerfG, AfP 2003, 36 ff.).Wie Art. 19 Abs. 3 GG zeigt, können sich auch juristische Personen des Privatrechts auf die angesprochenen Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 1 berufen (vgl. BVerfG, AfP 2003, 36 ff.).
Demgegenüber kommt ein Schutz für juristische Personen in Betracht, wenn das Grundrecht auch korporativ betätigt werden kann (BVerfG AfP 2003, 36/39).
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Insoweit wirkt die Wertentscheidung des Grundgesetzes mittelbar auch auf das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 198/208/212/215 - "Lüth"; BVerfGE 73, 261 ff.;… Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage, Einf. Rdnr. 274). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Insoweit wirkt die Wertentscheidung des Grundgesetzes mittelbar auch auf das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 198/208/212/215 - "Lüth"; BVerfGE 73, 261 ff.;… Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage, Einf. Rdnr. 274).
- BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00
Anwalts-Hotline
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Demgegenüber kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf die Ausführungen des BGH in der Entscheidung "Anwalts-Hotline" (WRP 2003, 374) berufen. - BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Bei dieser Beurteilung ist eine Interessenabwägung anhand aller betroffenen schutzwürdigen Interessen insbesondere derjenigen der Mitbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit - im Rahmen der Gesamtumstände mit Blick auf die Auswirkungen des wettbewerblichen Vorgehens erfordert (BGH WRP 2001, 1068/1070 - "Telefonwerbung für Blindenwaren" m. w. N.). - OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 3/03
Auszug aus KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03
Die Akten des vorangegangenen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 103 O 107/02 Landgericht Berlin (5 U 3/03 KG) lagen vor und waren zu Informationszwecken Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung; …
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die ihren Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Senats vom 21. Oktober 2003 (AZ: 5 U 77/03) zurückweisende Entscheidung des Landgerichts ist unzulässig, §§ 769, 707 Abs. 2 Satz 2, 719 Abs. 1 ZPO. - KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07
Irreführung bei der Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als kostenlos/ Abgrenzung …
Der Beitritt zum Club der Beklagten ist daher auch kein "entgeltliches" Geschäft, für das die §§ 312 ff. BGB allein Anwendung finden (Senat, MMR 2004, 419, juris Rn. 35 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 77/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)