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   OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10 - 1   

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https://dejure.org/2010,16074
OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10 - 1 (https://dejure.org/2010,16074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.12.2010 - 5 U 8/10 - 1 (https://dejure.org/2010,16074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 5 U 8/10 - 1 (https://dejure.org/2010,16074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Berufsunfähigkeit durch die Behandlung einer Thrombose

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeit bei theoretischer Möglichkeit von inneren Blutungen aufgrund von Arbeitsunfällen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Die theoretische Möglichkeit einer Gesundheitsverschlechterung genügt nicht zur Begründung der Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Eintritt der Berufsunfähigkeit durch die Behandlung einer Thrombose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die abstrakte Gefahr einer Gesundheitsverschlechterung genügt für eine Berufsunfähigkeit nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1166
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Allerdings sind solche Vereinbarungen nur unter der besonderen Voraussetzung wirksam, dass sie Ausdruck eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner sind, auf ein Ergebnis zielen, das der wahren tatsächlichen und rechtlichen Lage entspricht und der Versicherer den Versicherungsnehmer über seine Rechtsposition und ihre Veränderung durch die Abrede unmissverständlich hinweist (BGH 7.2.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633; BGH 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777).

    Denn die Unwirksamkeit einer "Außervertraglichen Vereinbarung" führt nicht dazu, dass trotz eines ausdrücklichen Hinweises auf die Kulanz von Zahlungen und die Verneinung einer Leistungspflicht von der Abgabe eines die Beklagte bindenden Anerkenntnisses (§ 5 BBUZ) auszugehen ist (BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; siehe auch - für die Krankentagegeldversicherung - BGH, Urt. v. 30.6.2010 - IV ZR 163/09 - zfs 2010, 513: selbst wenn es dem Versicherer verwehrt sei, sich auf eine einvernehmliche Regelung seiner Leistungspflicht zu berufen, weil er sie unter Ausnutzung seiner besonderen Sach- und Rechtskenntnis treuwidrig erlangt habe, bedeute das nicht, dass der Versicherungsnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hätte, ohne dass es auf den tatsächlichen Eintritt einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit ankäme).

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Führt die Tätigkeit ohne den nicht mehr ausübbaren Teil nicht zu einem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat (siehe BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 - VersR 2004, 1401; Lücke in: Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Der Kläger wäre sicher nicht gehalten, sich mit Gewissheit realisierende erhebliche Gesundheitsgefahren hinzunehmen (vgl. Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02 - VersR 2004, 1165).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Ansonsten gilt Folgendes: Ohne einen bestimmten Grad von Wahrscheinlichkeit festlegen zu müssen, ab welchem eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Lebensgefahr zu gewärtigen sein müsste, um eine Unzumutbarkeit weiterer Tätigkeit zu begründen, ist doch jedenfalls ein Mindestmaß an Prognosesicherheit im Sinne einer rational begründbaren Vorhersehbarkeit, einer ernsthaften Befürchtung erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, § 46 Rdn. 72; Lücke in: Prölss/Martin. 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 30).
  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Wer, wie der Kläger, insgesamt durch Unfälle und Verletzungen stärker gefährdet ist, trägt ein erhöhtes allgemeines Lebensrisiko (zu vergleichsweise "banalen" alltäglichen Unfällen, die wegen einer Marcumar-Behandlung schwer wiegende gesundheitliche Folgen hatten, siehe etwa BGH, Urt. v. 3.12.1997 - IV ZR 43/97 - VersR 1998, 308 [50-prozentige Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins aufgrund eines Einblutens in den Wadenmuskel nach einem Sturz in der Dusche]; OLG Koblenz, VersR 2008, 67 [Gehirnblutung nach Sturz in der Küche mit Aufschlagen des Kopfes auf eine Schrankkante]).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Allerdings sind solche Vereinbarungen nur unter der besonderen Voraussetzung wirksam, dass sie Ausdruck eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner sind, auf ein Ergebnis zielen, das der wahren tatsächlichen und rechtlichen Lage entspricht und der Versicherer den Versicherungsnehmer über seine Rechtsposition und ihre Veränderung durch die Abrede unmissverständlich hinweist (BGH 7.2.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633; BGH 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777).
  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1930/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Es genügt, wenn das zu Leistende als überobligationsmäßig zu betrachten ist, weil die festgestellte Gesundheitsbeeinträchtigung die Fortsetzung der Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht mehr gestattet (OLG Koblenz, r+s 2000, 301; Lücke in: Prölss/Martin. 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 29).
  • OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 209/90

    Allergie; Erkrankung; Beruf; Lackierer; Erwerbsunfähigkeitsgrad; Handschuhe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Hinzu kommt, dass in den wertend auszulegenden Begriff der Unzumutbarkeit auch Erwägungen der Vermeidbarkeit einfließen (siehe hierzu mit Blick auf dem Versicherungsnehmer zuzumutende Schutzmaßnahmen OLG Hamm, r+s 1991, 178; Lücke in: Prölss/Martin. 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 33).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Denn die Unwirksamkeit einer "Außervertraglichen Vereinbarung" führt nicht dazu, dass trotz eines ausdrücklichen Hinweises auf die Kulanz von Zahlungen und die Verneinung einer Leistungspflicht von der Abgabe eines die Beklagte bindenden Anerkenntnisses (§ 5 BBUZ) auszugehen ist (BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; siehe auch - für die Krankentagegeldversicherung - BGH, Urt. v. 30.6.2010 - IV ZR 163/09 - zfs 2010, 513: selbst wenn es dem Versicherer verwehrt sei, sich auf eine einvernehmliche Regelung seiner Leistungspflicht zu berufen, weil er sie unter Ausnutzung seiner besonderen Sach- und Rechtskenntnis treuwidrig erlangt habe, bedeute das nicht, dass der Versicherungsnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hätte, ohne dass es auf den tatsächlichen Eintritt einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit ankäme).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10
    Führt die Tätigkeit ohne den nicht mehr ausübbaren Teil nicht zu einem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat (siehe BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 - VersR 2004, 1401; Lücke in: Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 28).
  • OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05

    Leistungsausschluss aus einer privaten Unfallversicherung bei durch

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer - nachvollziehbar und unmissverständlich - darauf hinweisen, wie sich seine vertragliche Rechtsposition darstellt und in welcher Weise sie durch die Abrede verändert oder beeinträchtigt wird (BGH, Urt. v. 07.02.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633; BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; Senat, Urt. v. 08.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2018 - 5 U 37/17

    Rückzahlung Krankentagegeld bei Bezug Berufsunfähigkeitsrente

    Eine "Kulanzleistung", die in den Bedingungen nicht geregelt ist und daher bisweilen auch als "außervertragliche" Leistung bezeichnet wird (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 5 U 8/10-1, VersR 2011, 1166; Urteil vom 30. November 2011 - 5 U 123/09-31, juris), fällt nicht darunter.
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (BGH, Urt. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, VersR 2011, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 27. März 2019, aaO.; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 5 U 8/10, VersR 2011, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2013 - 5 W 69/13

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit einer an idiopathischer

    Denn in diesem Fall tritt vollständige Berufsunfähigkeit ein, ohne dass es darauf ankäme, welchen zeitlichen Anteil diese Verrichtung im Verhältnis zu anderen zur beruflichen Tätigkeit gehörenden Verrichtungen einnimmt (vgl. Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 5 U 20/13

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähgkeits-Zusatzversicherung

    Die Absicherung solcher, in dieser Form und im selben Maß auch im gewöhnlichen Alltag - z.B. bei Autofahrten - zu gewärtigender Lebensrisiken ist nicht Vertragszweck der Berufsunfähigkeitsversicherung(Senat, Urt. v. 08.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Denn die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung führt, worauf die Beklagte sich zu Recht beruft, nicht dazu, dass trotz eines ausdrücklichen Hinweises auf die Kulanz von Zahlungen und die Verneinung einer Leistungspflicht von der Abgabe eines den Versicherer bindenden Anerkenntnisses (§ 5 Abs. 1 B-BUZ) auszugehen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; siehe auch - für die Krankentagegeldversicherung - BGH, Urt. v. 30.6.2010 - IV ZR 163/09 - zfs 2010, 513; Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2010 - 5 W 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15765
OLG Köln, 26.04.2010 - 5 W 8/10 (https://dejure.org/2010,15765)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2010 - 5 W 8/10 (https://dejure.org/2010,15765)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2010 - 5 W 8/10 (https://dejure.org/2010,15765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schmerzensgeldes bei chronischer Schmerzstörung des rechten Arms durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

  • Wolters Kluwer

    Umfang eines Schmerzensgeldanspruchs bei chronischer Schmerzstörung des rechten Arms durch ärztlichen Behandlungsfehler während einer Operation

  • rechtsportal.de

    BGB § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes bei chronischer Schmerzstörung des rechten Arms durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes bei chronischer Schmerzstörung des rechten Arms durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Naumburg, 16.02.2010 - 5 U 8/10   

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https://dejure.org/2010,39251
OLG Naumburg, 16.02.2010 - 5 U 8/10 (https://dejure.org/2010,39251)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.02.2010 - 5 U 8/10 (https://dejure.org/2010,39251)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 5 U 8/10 (https://dejure.org/2010,39251)
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