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   OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20   

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OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,41965)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,41965)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,41965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vortäuschung Versicherungsfall bei behaupteter mutwilliger Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81; ZPO § 286
    Nachweis der Vortäuschung des Versicherungsfalls bei behaupteter mutwilliger Beschädigung des Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entschädigung wegen Vandalismus aus einer Fahrzeugversicherung Auffälligkeiten hinsichtlich eines Fahrzeugs und seiner Beschädigungen Nachweis eines Versicherungsfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Vandalismusschaden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachweis eines vorgetäuschten Vandalismusschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 565
  • VersR 2021, 303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Bei Einwirkungen von außen, z.B. Zerkratzen von Lack, besteht schon Versicherungsschutz wegen eines Unfalls, ohne dass es auf die Motive des Einwirkenden oder seine Betriebszugehörigkeit ankommt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095; OLG Karlsruhe, VersR 2016, 590; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 35).

    Vielmehr steht, soweit - wie hier - eine Beschädigung des Fahrzeugs von außen her mittels plötzlicher, mechanischer Gewalt behauptet wird, auch der Eintritt des Versicherungsfalles "Unfall" in Rede (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095).

    Das versicherte Objekt kann zur Feststellung, ob der Versicherungsfall einer mut- oder böswilligen Beschädigung eingetreten ist, besichtigt werden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095).

    Nicht zum Nachweis des Versicherungsfalles zählt dagegen die Frage, ob der Unfall oder die mut- oder böswillige Handlung ohne oder gegen den Willen des Versicherungsnehmers geschah; denn die Unfreiwilligkeit gehört weder zum Unfallbegriff, noch zum Begriff der mut- oder böswilligen (Beschädigungs-)Handlung (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80, VersR 1981, 450; Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095).

    Den Versicherer trifft die Beweislast, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben, in vollem Umfang; eine "erhebliche Wahrscheinlichkeit", wie sie das Landgericht offenbar ausreichen lassen will, genügt nicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095).

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 5 U 384/10

    Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezichtigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Der Hinweis seines Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, der Kläger wolle sich nicht weiteren (gerichtlichen) Verfahren seiner Ehefrau aussetzen, die aus solchen Äußerungen entstehen könnten, übersieht schon, dass der Kläger in einem - wie hier - rechtlich geordneten Verfahren einen solchen Verdacht durchaus äußern dürfte, ohne die erwähnten Konsequenzen fürchten zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502; Senat, Urteil vom 16. Februar 2011 - 5 U 384/10-61, OLG Report Mitte 31/2011 Anm. 7); im Übrigen erklärt aber auch das nicht, dass er diesen Verdacht zunächst gar nicht, später dann aber sehr beharrlich und mit drastischen, seine frühere Ehefrau in ein sehr schlechtes Licht rückenden Worten ausgebreitet hat.
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Der Hinweis seines Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, der Kläger wolle sich nicht weiteren (gerichtlichen) Verfahren seiner Ehefrau aussetzen, die aus solchen Äußerungen entstehen könnten, übersieht schon, dass der Kläger in einem - wie hier - rechtlich geordneten Verfahren einen solchen Verdacht durchaus äußern dürfte, ohne die erwähnten Konsequenzen fürchten zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502; Senat, Urteil vom 16. Februar 2011 - 5 U 384/10-61, OLG Report Mitte 31/2011 Anm. 7); im Übrigen erklärt aber auch das nicht, dass er diesen Verdacht zunächst gar nicht, später dann aber sehr beharrlich und mit drastischen, seine frühere Ehefrau in ein sehr schlechtes Licht rückenden Worten ausgebreitet hat.
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 61/09

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess: Zueigenmachen der in einem gerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Im Übrigen haben sowohl der Kläger als auch die Beklagte im Rahmen ihrer Berufungserwiderung mehrfach und zum Teil wiederholt auf den Inhalt der beigezogenen Akten Bezug genommen; insbesondere die Beklagte hat dadurch auch erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie sich dem Standpunkt des Landgerichts anschließt und sich die auf diese Weise eingeführten Tatsachen im Rahmen ihres Vortrags zu eigen machen will; spätestens damit ist dem Beibringungsgrundsatz jedenfalls genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZR 61/09, GRUR-RR 2010, 407).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Das bedeutet: Die tatrichterliche Beweiswürdigung muss auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen dürfen sich nicht als bloße Vermutungen erweisen; eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit ist indessen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22. November 2006 - IV ZR 21/05, VersR 2007, 1429; Senat, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Entsprechendes gilt für die Beschädigung oder Zerstörung durch Unfall: Steht fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (BGH, Urteil vom 25. November 1963 - II ZR 54/61, VersR 1964, 131, 133 f. = BGHZ 40, 297 ff., dort insoweit nicht abgedruckt; OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 10).
  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 96/13

    Beweismaß für Vandalismusschäden in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Der Beweis ist geführt, wenn eine Beschädigung des Fahrzeugs zu einem konkreten Zeitpunkt nachgewiesen oder unstreitig ist, die nur mit absichtlicher Beschädigung erklärt werden kann (Senat, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13; OLG Köln, RuS 2014, 65; OLG Frankfurt, ZfS 2018, 515; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 38).
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Entsprechendes gilt für die Beschädigung oder Zerstörung durch Unfall: Steht fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (BGH, Urteil vom 25. November 1963 - II ZR 54/61, VersR 1964, 131, 133 f. = BGHZ 40, 297 ff., dort insoweit nicht abgedruckt; OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis des Versicherungsfalls bei auf Gewalteinwirkung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Bei Einwirkungen von außen, z.B. Zerkratzen von Lack, besteht schon Versicherungsschutz wegen eines Unfalls, ohne dass es auf die Motive des Einwirkenden oder seine Betriebszugehörigkeit ankommt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095; OLG Karlsruhe, VersR 2016, 590; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 35).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20
    Nicht zum Nachweis des Versicherungsfalles zählt dagegen die Frage, ob der Unfall oder die mut- oder böswillige Handlung ohne oder gegen den Willen des Versicherungsnehmers geschah; denn die Unfreiwilligkeit gehört weder zum Unfallbegriff, noch zum Begriff der mut- oder böswilligen (Beschädigungs-)Handlung (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80, VersR 1981, 450; Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    Gelingt dem Versicherungsnehmer dieser Nachweis, trifft den Versicherer die Beweislast in vollem Umfang, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, weil die Unfreiwilligkeit des Schadensereignisses nicht zum Begriff des Unfalls gehört (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 5 U 8/20, juris Rn. 22; Senat, Urteil vom 24. Juni 2015 - 12 U 421/14, juris Rn. 22 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 U 16/12, juris Rn. 34; Senat, Urteil vom 16. März 2006 - 12 U 292/05, juris Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 15. Juni 2004 - 9 U 164/03, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).

    Kann der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung allerdings aus, um die Einstandspflicht des Versicherers zu begründen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 5 U 8/20, juris Rn. 22; Senat, Urteil vom 16. März 2006 - 12 U 292/05, juris Rn. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.09.2020 - 5 U 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29337
OLG Schleswig, 17.09.2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,29337)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.09.2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,29337)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. September 2020 - 5 U 8/20 (https://dejure.org/2020,29337)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren erstatten

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Förde Sparkasse muss vereinnahmte Gebühren bei Immobiliendarlehen zurückzahlen

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21

    Wirksamkeit zweier Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auch der Bankensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts habe in einem Urteil vom 17. September 2020 - 5 U 8/20 - die als "Urkundengebühr" bezeichnete Gebühr nicht beanstandet.

    Sollte sich der Auszug auf den Rechtsstreit 5 U 8/20 beziehen, ergebe sich daraus lediglich, dass der Bankensenat deren Hinweis auf § 307 BGB übergangen hat.

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