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   OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08   

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https://dejure.org/2010,11465
OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08 (https://dejure.org/2010,11465)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2010 - 5 U 821/08 (https://dejure.org/2010,11465)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 5 U 821/08 (https://dejure.org/2010,11465)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 3 HTWiG
    Abrechnung nach Haustürwiderruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor dem Ombudsmann des Bundesverbandes der Deutschen Banken auf einen späteren Prozess vor den ordentlichen Gerichten; Bestehen einer Überrumpelungssituation i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages bei ...

  • Betriebs-Berater

    Abrechnung nach Hautürwiderruf

  • Justiz Thüringen

    § 3 HTürGG vom 01.01.1992, § 242 BGB
    Haustürgeschäft: Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 3
    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages nach dem HWiG; Umfang der Rückgewährpflicht der Darlehensgeber und -nehmer; Höhe der Verzinsung der Kapitalnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05

    Schutzzweck der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Für diese Konstellation habe der BGH bereits das genaue Gegenteil der landgerichtlichen Annahme mit Urteil vom 19.09.2006 (XI ZR 242/05) entschieden.

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 19.09.2006 (Az.: XI ZR 242/05) festgehalten, dass bei einem wirksamen Widerruf eines Realkreditvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz a.F. zwar Anspruch auf marktübliche Verzinsung der vom Darlehensnehmer gezahlten und der Bank zur Verfügung gestellten Raten bestehe.

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Soweit dem das Erstgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2003 (Az. XI ZR 322/01) nicht gefolgt sei, müsse festgehalten werden, dass sich diese Entscheidung mit der hier in Frage stehenden Problematik nicht befasse.

    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. ZIP 2004, 209 - Entscheidung vom 18.11.2003 zum Aktenzeichen: XI ZR 322/01; Urteil vom 22.11.2002, Az.: XI ZR 740/01) sind dem Kläger durch die Beklagte zum einen die auf das Darlehen erbrachten Zinsen und Tilgungsleistungen zu erstatten, wobei er einen Anspruch auf deren marktübliche Verzinsung hat.

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Denn vorliegend ist zu sehen, dass die von der Beklagten zitierte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 07.11.2000, Az.: XI ZR 27/00) nicht entsprechend herangezogen werden kann.
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Es erfolgt keine Änderung der bestehenden Rechtslage, sondern es wird eine anderenfalls ipso jure eintretende Veränderung verhindert (vgl. insoweit BGH, NJW 1996, 57).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Für die Berechnung sei maßgebend die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.11.2002 (Az. XI ZR 47/01).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Das Erstgericht habe sich dabei an der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.04.2007 (Az. XI ZR 17/06) orientiert.
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Der Bundesgerichtshof verweist in der eben genannten Entscheidung auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1992 und 1998 (BGH WM 1992, 566 und BGH WM 1998, 1325).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.05.2008 (Az.: XI ZR 149/07) greift auch zur Überzeugung des Senates vorliegend deshalb nicht ein, weil in dem dort behandelten Fall gerade das Vorliegen eines Anspruches nach § 3 Haustürwiderrufsgesetz a.F. verneint worden ist und sich die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages im Hinblick auf eine fehlende Vollmacht zu dessen Abschluss ergeben hat, mithin die allgemeinen Regelungen der §§ 812 ff. BGB heranzuziehen waren.
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Diese kann bereits angenommen werden, wenn der Verbraucher ohne die Haustürsituation den Vertrag nicht oder zumindest nicht in seiner konkreten Fassung abgeschlossen hätte (vgl. BGH Urteil vom 22.03.2007, Az.: VII ZR 268/05).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2010 - 5 U 821/08
    Der Bundesgerichtshof verweist in der eben genannten Entscheidung auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 1992 und 1998 (BGH WM 1992, 566 und BGH WM 1998, 1325).
  • LG Erfurt, 05.08.2016 - 9 O 1128/15
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass bei der Rückabwicklung von Realkrediten nicht ohne weiteres von einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2006, Az.: XI ZR 242/05, Rz. 14; Urt. v. 18.02.1992, Az.: XI ZR 134/91; OLG Jena, Urt. v. 19.10.2010, Az.: 5 U 821/08).
  • LG Münster, 29.09.2015 - 14 O 336/14

    Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bzgl. mehrerer Darlehensverträge;

    (vgl. BGH Urteil vom 19.09.2006, Az. XI ZR 242/05; OLG Jena Urteil vom 19.10.2010, 5 U 821/08).
  • LG Münster, 03.12.2015 - 14 O 188/15
    Ob sich die vom BGH im Beschluss vom 22.09.2015 dargestellten Grundsätze auch auf den Realkreditvertrag übertragen lassen und der XI. Zivilsenat damit von seiner ursprünglichen Rechtsprechung (XI ZR 422/01, XI ZR 219/04, XI ZR 242/05; OLG Jena, 5 U 821/08), wonach bei einem Realkreditvertrag die vermutete Nutzung In Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nicht gelten soll, Abstand nehmen wollte, mag daher in diesem Fall dahinstehen, da den hiesigen Berechnungen gar kein Wertersatz für die Zins- und/oder Tilgungsleistungen zugrunde gelegt wurde.
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