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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14 (https://dejure.org/2018,43281)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 5 U 84/14 (https://dejure.org/2018,43281)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 5 U 84/14 (https://dejure.org/2018,43281)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vgl. Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R; Urteil vom 17. Dezember 2015, B 2 U 8/14 R m.w.N.).

    Insoweit muss eine versicherte Tätigkeit, die zunächst im Sinne der conditio sine qua non Formel eine erforderliche Bedingung des Erfolges überhaupt gewesen ist, darüber hinaus in einer besonderen tatsächlichen und rechtlichen Beziehung zu diesem Erfolg stehen (vgl. Urteil des BSG vom 17. Dezember 2015, B 2 U 8/14 R; Urteil vom 13. November 2012, B 2 U 19/11 R).

    Denn bei dem Nichtvorhandensein konkreter äußerer Einwirkungen bzw. fehlender verwirklichter betrieblicher Risiken besteht, wie eingangs dargelegt, keine Vermutungsregelung dahingehend, dass bei Verrichtung einer versicherten Tätigkeit unmittelbar vor dem Unfallereignis der Unfall objektiv und rechtlich-wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 a.a.O.) Da das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keinen generellen "Betriebsbann", d.h. die Erfassung aller Unfälle, die sich in einem Betrieb ereignen, unabhängig davon, ob sie durch die Verrichtung verursacht sind, kennt, bedarf es nicht noch einer besonderen Feststellung des Senats dahingehend, ob der eingetretene Schlaganfall etwa durch den bestehenden Bluthochdruck der Klägerin "wesentlich" verursacht worden ist.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14
    Insoweit muss eine versicherte Tätigkeit, die zunächst im Sinne der conditio sine qua non Formel eine erforderliche Bedingung des Erfolges überhaupt gewesen ist, darüber hinaus in einer besonderen tatsächlichen und rechtlichen Beziehung zu diesem Erfolg stehen (vgl. Urteil des BSG vom 17. Dezember 2015, B 2 U 8/14 R; Urteil vom 13. November 2012, B 2 U 19/11 R).

    Vielmehr ist die Wesentlichkeit dieser Wirkursache eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der begründenden Versicherung zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 a.a.O.).

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vgl. Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R; Urteil vom 17. Dezember 2015, B 2 U 8/14 R m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 11.09.2012 - 5 U 22/12

    Zur Frage der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 84/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten L 5 U 84/14 - S 5 U 22/12 und den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten Bezug genommen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14

    Begriff der anfänglichen Übersicherung

    (vgl. das Verfahren 5 U 200/13 der Volksbank in Y e.G. gegen G) und die Abtretung der Milchgeldzahlungen (vgl. das Verfahren 5 U 84/14 der Volksbank in Y e.G. gegen die Firma X-KG).
  • OLG Jena, 17.09.2015 - 1 U 531/14

    Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!

    ee) Soweit ersichtlich, haben sich die bisher mit dieser Thematik befassten weiteren Oberlandesgerichte gleichfalls gegen eine Übertragung der aktuellen BGH-Rechtsprechung auf vergleichbare Fallgestaltungen wie vorliegend ausgesprochen und an dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2003 festgehalten (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. August 2010 - 10 U 1054/08; OLG Celle, Urteil vom 29. November 2012 - 5 U 70/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 - I-5 U 84/14).
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   KG, 28.04.2017 - 5 U 84/14   

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KG, 28.04.2017 - 5 U 84/14 (https://dejure.org/2017,69478)
KG, Entscheidung vom 28.04.2017 - 5 U 84/14 (https://dejure.org/2017,69478)
KG, Entscheidung vom 28. April 2017 - 5 U 84/14 (https://dejure.org/2017,69478)
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   SG Dresden, 08.05.2015 - S 5 U 84/14   

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SG Dresden, Entscheidung vom 08.05.2015 - S 5 U 84/14 (https://dejure.org/2015,106471)
SG Dresden, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - S 5 U 84/14 (https://dejure.org/2015,106471)
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