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   OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01 - 67   

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https://dejure.org/2005,5093
OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01 - 67 (https://dejure.org/2005,5093)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.04.2005 - 5 U 842/01 - 67 (https://dejure.org/2005,5093)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. April 2005 - 5 U 842/01 - 67 (https://dejure.org/2005,5093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines Herzinfarktes auf den Grad der Berufsunfähigkeit; Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer Lebensversicherung; Pensionszusage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Anspruch auf Leistungen aus der von einer ...

  • Judicialis

    BGB § 1273; ; BGB § 1279; ; BGB § 1282 Abs. 1; ; BGB § 1228 Abs. 2; ; VVG § 74 Abs. 1; ; VVG § 75 Abs. 2; ; BUZ-BB § 4 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; ZPO § 529; ZPO § 520
    Berufungsgericht ist nicht an erstinstanzlich fehlerhaft festgestellte Erkrankung gebunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ-BB § 4 Nr. 3
    Abtretung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eintritt des Versicherungsfalls "Berufsunfähigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gestresster Geschäftsführer berufsunfähig? - OLG Saarbrücken: Tagesablauf vernünftig planen und Aufgaben delegieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 250
  • VersR 2006, 778
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01
    Die medizinische Prognose der Dauerhaftigkeit einer die berufliche Tätigkeit beeinträchtigenden Krankheit setzt einen gesundheitlichen Zustand voraus, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Aussicht mehr auf eine Besserung rechtfertigt (BGH VersR 1984, 630; VersR 1989, 903, 904; 1990, 729, 730).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01
    Die medizinische Prognose der Dauerhaftigkeit einer die berufliche Tätigkeit beeinträchtigenden Krankheit setzt einen gesundheitlichen Zustand voraus, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Aussicht mehr auf eine Besserung rechtfertigt (BGH VersR 1984, 630; VersR 1989, 903, 904; 1990, 729, 730).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19

    Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde

    Dabei ist vornehmlich danach differenziert worden, ob die Versicherung vom Arbeitgeber zur Rückdeckung einer Versorgungszusage und aus diesem Grunde ausschließlich im Eigeninteresse genommen war (OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2011 - 20 U 168/10, juris Rn. 21) oder ob auch das Interesse des Versicherten an der Erfüllbarkeit der Pensionsverpflichtung seines Arbeitgebers gesichert werden sollte (OLG Saarbrücken VersR 2006, 778 unter II A [juris Rn. 26]; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. Teil D Rn. 11 f.; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Teil E Rn. 58 f.; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 1. Aufl. § 46 Rn. 255 und 3. Aufl. § 46 Rn. 236).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10

    Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten

    Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung dient mithin gerade dazu, Ansprüche des Versorgungsberechtigten für den Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers zu sichern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 03.05.2006, 5 U 578/00, juris, Tz. 52, VersR 2007, 780 = r+s 2009, 203; Urt. v. 13.04.2005, 5 U 842/01, juris, Tz. 24, VersR 2006, 778 = NJW-RR 2006, 250; Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vorbemerkung zu den §§ 150-171 VVG Rn. 45).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Zwar mag es sein, dass von einer fortbestehenden Berufsunfähigkeit auszugehen sein kann, wenn mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, dass die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit zu einer Aktualisierung der gesundheitlich bedingten beruflichen Einschränkungen führen wird (Senat, Urt.v. 13.04.2005 - 5 U 842/01 - NJW-RR 2006, 250; VersRHdb-Rixecker, 2. Aufl., § 46 Rdn. 67).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Da es für dieses Merkmal darauf ankommt, dass eine Besserung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht absehbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - Iva ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Senat, Urt. v. 13.4.2005 - 5 U 842/01 - VersR 2006, 778; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 172 Rdn. 37, 39), kann vielmehr auch eine chronisch-intermittierend verlaufende Erkrankung wie die vorliegende, mit deren häufigem, unkalkulierbaren Auftreten gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urt. v 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777), im vorbeschriebenen Sinne dauerhaft sein.
  • LG Frankenthal, 08.11.2012 - 3 O 511/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit bei einem

    Bei einem Selbstständigen kann Berufsunfähigkeit nur dann angenommen werden, wenn es ihm nicht möglich ist, durch Steuerung seines beruflichen Einsatzes bzw. Umorganisation der Arbeit seinen beruflichen Alltag so zu gestalten, dass die gesundheitlichen Störungen sich nicht mehr in erheblichem Maße auswirken (OLG Saarbrücken, 13. April 2005, 5 U 842/01, OLG Brandenburg, 11. März 2010, 12 U 139/09, OLG Köln, 9. Januar1991, 5 U 3/91).(Rn.20).

    Demzufolge kann bei einem Selbstständigen Berufsunfähigkeit nur dann angenommen werden, wenn es ihm nicht möglich ist, durch Steuerung seines beruflichen Einsatzes bzw. Umorganisation der Arbeit seinen beruflichen Alltag so zu gestalten, dass die gesundheitlichen Störungen sich nicht mehr in erheblichem Maße auswirken (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2005, Az. 5 U 842/01, abgedruckt NJW-RR 2006, 250; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2010, Az. 12 U 139/09; OLG Köln, Urteil vom 09.01.1991, Az. 5 U 3/91, abgedruckt RuS 1992, 248).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 13.04.2005 - 5 U 842/01-67 - NJW-RR 2006, 250; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).
  • LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07

    Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang

    Vielmehr muss auch dem Gewicht der Einzelverrichtungen, den prägenden Tätigkeiten, die wegen der Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr ausgeübt werden können, Rechnung getragen werden (BGH vom 27.02.2008- IV ZR 45/06; OLG Saarbrücken ZfS 2006, 42; OLG Oldenburg NVersZ 2001, 410; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 169; OLG Karlsruhe r + s 2001, 434; OLG Koblenz VersR 2000, 1401; OLG Hamm VersR 1998, 442 sowie R & S 2000, 37).
  • OLG Köln, 16.04.2010 - 20 U 177/09

    Fälligkeit von Geldleistungen eines Versicherers erst mit Beendigung der zur

    Die im Rahmen der Darlegung von bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit erforderliche Prognose der Dauerhaftigkeit setzt aber voraus, dass das die berufliche Tätigkeit - quantitativ in bedingungsgemäßem Anteil oder qualitativ ihre prägenden Verrichtungen beeinträchtigende - Leiden selbst ununterbrochen vorhanden ist oder sich jedenfalls bei Ausübung des Berufs notwendigerweise in diesem Maße aktualisiert (OLG Saarbrücken VersR 2006, 778 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.1991 - 3 O 511/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einem Selbstständigen

    Demzufolge kann bei einem Selbstständigen Berufsunfähigkeit nur dann angenommen werden, wenn es ihm nicht möglich ist, durch Steuerung seines beruflichen Einsatzes bzw. Umorganisation der Arbeit seinen beruflichen Alltag so zu gestalten, dass die gesundheitlichen Störungen sich nicht mehr in erheblichem Maße auswirken (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2005, Az. 5 U 842/01, abgedruckt NJW-RR 2006, 250; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2010, Az. 12 U 139/09; OLG Köln, Urteil vom 09.01.1991, Az. 5 U 3/91, abgedruckt RuS 1992, 248).
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