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   OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17   

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OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17 (https://dejure.org/2018,22272)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2018 - 5 U 861/17 (https://dejure.org/2018,22272)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 5 U 861/17 (https://dejure.org/2018,22272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hohe Anforderungen an Aufklärung bei Leistenoperation

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hohe Anforderungen an Aufklärung bei Leistenoperation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 630 e; ZPO § 139; ZPO § 448; ZPO § 538
    Unterzeichneter Aufklärungsbogen ist nur Indiz für Inhalt und Umfang des Aufklärungsgesprächs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 937
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Einwand der Behandlungsseite, der Patient hätte sich einem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich (vgl. nur BGH, NJW 2015, 74, 76).

    Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, darf der Tatrichter grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen (vgl. nur BGH, NJW 2015, 74, 76).

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Eine solche ist dann gegeben, wenn eine echte Wahlmöglichkeit besteht, also für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. nur BGH, NJW-RR 2011, 1173 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Dabei musste das Landgericht auch prüfen, inwiefern die Indizwirkung einer schriftlichen Einwilligungserklärung den erforderlichen Anfangsbeweis für eine Parteivernehmung des Arztes nach § 448 ZPO zu erbringen vermag (vgl. nur BGH, NJW 1999, 863, 864) oder ob es sich mit der Anhörung begnügt.
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Eine wirksame Einwilligung des Patienten setzt dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 310).
  • BGH, 05.05.1998 - VI ZR 24/97

    Beweisantritt Zeugnis "NN"

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Daher hätte das Landgericht von einer Vernehmung (Anm.: der OP-Schwester) nicht ohne vorherige Fristsetzung zur Beibringung des Namens absehen dürfen (BGH, NJW 1998, 2368).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    Hingegen lassen sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer ärztlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich keine Ersatzansprüche begründen (vgl. nur BGH, NJW 1984, 655).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
    In der Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses, das sich eine Partei als für sie günstig zu eigen macht, kann daher eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs liegen (vgl. nur BGH, NJW-RR 2010, 495).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im

    Prof. h.c. Dr. h.c. T. zu den zwischen den Parteien umstrittenen Fragen eingeholt, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des hier zur Entscheidung stehenden Behandlungsfalls eine Fortführung der Schwangerschaft und ein Zuwarten auf einen natürlichen Weheneintritt oder eine Sectio "echte Behandlungsalternativen" zur medikamentösen Geburtseinleitung mit Cytotec waren und speziell in Bezug auf die Sectio für den Fall, dass sie am 23./24.2.2010 noch keine echte Behandlungsalternative war, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des hier zur Entscheidung stehenden Behandlungsfalls, sprich der gesundheitlichen Situation des Kindes und der Mutter hier eine Konstellation vorlag, in der eine sogenannte vorgezogene Aufklärung über eine sekundäre Sectio hätte erfolgen müssen.Die Einschaltung des Sachverständigen war geboten, weil die Bestimmung des notwendigen Aufklärungsumfangs im Streitfall einer Hinzuziehung des medizinischen Sachverständigen bedarf (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.1.2018 - 5 U 861/17, bei Juris Rn. 26; Lafontaine/Trost in: JurisPK BGB, 10. Aufl., § 630e Rn. 88 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2021 - 3 U 100/20

    Abweisung der Amtshaftungsklage, da ärztliche Behandlungsfehler und

    Insofern löst allein ein Verstoß gegen § 630e Abs. 2 S. 2 BGB keine Ansprüche aus (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.01.2018 - 5 U 861/17 -, Rn. 34, juris).
  • LG München II, 08.06.2021 - 1 O 2310/19

    Keine Schadensersatzansprüche nach Implantation einer Hüftgelenksendoprothese

    Allein dieser Umstand ist jedoch kein Beleg dafür, dass ein ausreichendes Aufklärungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat (OLG Koblenz Urt. v. 17.1.2018 - 5 U 861/17, BeckRS 2018, 12969 Rn. 15 -17), vor allem da die Zeugin Dr. He... nach eigenen Angaben die handschriftlichen Ergänzungen größtenteils vor dem von ihr geführten Aufklärungsgespräch mit dem Kläger vorgenommen hat.
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