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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10   

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https://dejure.org/2011,22336
OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,22336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.01.2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,22336)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,22336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Schwesterschiffs im Sinne der Schwesterschiffklausel der Besonderen Bedingungen für Flusskasko-Versicherungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Schwesterschiffs im Sinne der Schwesterschiffklausel der Besonderen Bedingungen für Flusskasko-Versicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Rostock, 05.05.2010 - 6 O 76/07

    Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der sog. Schwesterschiffklausel bei während

    Auszug aus OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10
    Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Rostock vom 05.05.2010 - Az.: 6 O 76/07- in der Fassung des Beschlusses vom 23.06.2010 geändert und die Klage wird abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichtes Rostock vom 05.05.2010 - Az.: 6 O 76/07, abgeändert durch Beschluss vom 23.06.2010 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08

    Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch

    Auszug aus OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10
    Die Höhe des Nutzungsausfalles ist nach dem Hinweis des Gerichts auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.12.2008 - Az.: VI ZR 48/08 - berechnet worden und der Höhe nach unbestritten geblieben.
  • OLG Hamburg, 18.05.2004 - 6 U 222/03
    Auszug aus OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10
    b) Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem vergleichbaren Fall die Schwesterschiffklausel für anwendbar gehalten (Urteil vom 18.05.2004, 6 U 222/03).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88

    Ersatzansprüche eines Leichtereigners

    Auszug aus OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10
    Stünde der Schubleichter dementsprechend im Eigentum eines Dritten, ergäbe sich eine entsprechende Haftung (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 35 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58419
KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,58419)
KG, Entscheidung vom 29.11.2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,58419)
KG, Entscheidung vom 29. November 2011 - 5 U 90/10 (https://dejure.org/2011,58419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    EasyJet unterliegt in Rechtsstreit - Airline darf keine Kreditkartengebühr verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Airline darf keine Kreditkartengebühr verlangen - Buchung ist Bestandteil logistischer und organisatorischer Aufgaben für die keine gesonderte Vergütung verlangt werden darf

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Zur Begründung wird zunächst auf das Urteil des BGH NJW 2010, 2719, Rn 38 ff, verwiesen.

    (BGH NJW 2009, 3570, Rn 15; BGH  NJW 2010, 2719, Rn  40; BGH NJW 2011, 1726, Rn 15 ff).

    Klärungsbedarf wird danach - gerade auch im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZR 168/10 und NJW 2010, 2719) und des OLG Dresden (GRUR 2011, 248) nicht allein durch die in diesem Rechtsstreit von der Beklagten vertretenen Rechtspositionen begründet.

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    (BGH NJW 2009, 3570, Rn 15; BGH  NJW 2010, 2719, Rn  40; BGH NJW 2011, 1726, Rn 15 ff).

    (vgl. BGH NJW 2009, 3570, Rn 17).

  • OLG Dresden, 17.08.2010 - 14 U 551/10

    Zur Werbung mit Flugpreisen ohne Angabe von Zusatzkosten in Form eines

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Ergänzend wird auf  eine Entscheidung des OLG Dresden (GRUR 2011, 248) verwiesen:.

    Klärungsbedarf wird danach - gerade auch im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZR 168/10 und NJW 2010, 2719) und des OLG Dresden (GRUR 2011, 248) nicht allein durch die in diesem Rechtsstreit von der Beklagten vertretenen Rechtspositionen begründet.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 168/10

    Flugbuchungsportal muss "Servicegebühr" als Teil des Endpreises angeben / Opt-out

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Diese Entscheidung ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZR 168/10).

    Klärungsbedarf wird danach - gerade auch im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZR 168/10 und NJW 2010, 2719) und des OLG Dresden (GRUR 2011, 248) nicht allein durch die in diesem Rechtsstreit von der Beklagten vertretenen Rechtspositionen begründet.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Art. 56 AEUV ist demzufolge im Bereich der Verkehrsdienstleistungen einschließlich der Personenluftbeförderung nicht unmittelbar anwendbar (vgl. z.B. EuGH TranspR 2011, 121, Rn 29).

    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher nach dem AEUV durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik erreicht werden (vgl. z.B. EuGH TranspR 2011, 121, Rn 30).

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    (vgl. BVerfG NJW 2009, 572, Rn 19 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    (BGH NJW 2009, 3570, Rn 15; BGH  NJW 2010, 2719, Rn  40; BGH NJW 2011, 1726, Rn 15 ff).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls, zu denen der Verbraucherschutz gehört, gerechtfertigt werden, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. EuGH, NJW 2004, 139, Rn 67), sofern sie auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht.
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Allein der Umstand, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer Mitgliedstaat, bedeutet jedoch nicht, dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2004, C-262/02).
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10
    Eine derartige pauschale Verweisung auf den erstinstanzlichen Vortrag in der Berufungsbegründung ist im Hinblick auf § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO unzureichend (vgl. BGH NJW 2000, 1576; BGH NJW-RR 2008, 584; Ball in: Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 520, Rn 42).
  • LG Köln, 23.12.2010 - 31 O 384/10

    Erhebung einer unvermeidbaren sog. Ticket Service Charge i.R.d. Bezahlung von

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

  • KG, 09.12.2011 - 5 U 147/10

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der von einer Fluggesellschaft auf ihrer Internetseite

    Dort hat der Senat die Unvermeidbarkeit ebenfalls bejaht und ausgeführt (Beschl. v. 29.11.2011 - 5 U 90/10, Umdr. S. 6-7, 12):.

    Wie schon im Parallelfall (Senat, Beschl. v. 29.11.2011 - 5 U 90/10, Umdr. S. 6) liegt auch hier nach der Einschätzung des Senats die Annahme nahe, dass es sich bei der Schaffung der "Bezahlmöglichkeit" mittels einer Karte, die in den maßgeblichen Verbraucherkreisen nicht gängig sowie kostenpflichtig und daher für die meisten Verbraucher - weil ohne Gegenwert - wirtschaftlich sinnlos ist, um den Versuch einer Umgehung von Art. 23 Abs. 1 Satz 2, 3 Buchst. d der Verordnung handelt, indem der formale Anschein einer Vermeidbarkeit geschaffen wird.

  • OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12

    Kreditkartenzuschlag - Wettbewerbsverstöße bei Flugvermittlung im Internet:

    Auch unter dieser Prämisse unterliegt die Klausel der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2009, 3570; BGH NJW 2010, 2719; KG, Urteil vom 29.11.2011 -5 U 90/10 = BeckRS 2012, 12578), ist als solche mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und verstößt gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 1, 11 BGB (vgl. BGH NJW 2009, 3570).
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