Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.12.2016

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   KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15   

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https://dejure.org/2018,10449
KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2018,10449)
KG, Entscheidung vom 13.03.2018 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2018,10449)
KG, Entscheidung vom 13. März 2018 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2018,10449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein

    § 3a UWG, § 7 HeilMWerbG, § 78 AMG, § 1 AMPrV, § 3 AMPrV
    Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1 Euro-Gutscheins durch einen Apotheker bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel an einen Kunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung eines Gutscheins über 1 EUR bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

  • online-und-recht.de

    Apothekengutschein rechtswidrig, aber kein verfolgbarer Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung eines Gutscheins über 1 EUR bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Apothekengutschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.03.2018)

    Apotheker darf doch 1-Euro-Gutschein geben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 104 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | 1-Euro-Gutschein keine spürbare wettbewerbsrechtliche Beeinträchtigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    1-EUR-Apothekengutschein rechtswidrig aber kein Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 815
  • GRUR-RR 2018, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 15 - Bonuspunkte; GRUR 2010, 1136 TZ 17 - Unserer Dankeschön Für Sie; GRUR 2014, 593 TZ 17 - Sofort-Bonus).

    Abweichendes kann zum einen allenfalls dann gelten, wenn der Gutscheineinlösung wesentliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, GRUR 2010, 1136 TZ 18 - Unser Dankeschön Für Sie; GRUR 2013, 1264 TZ 13 - RezeptBonus).

    Abweichendes kann zum anderen allenfalls dann gelten, wenn die Vorteile vom Apotheker nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, GRUR 2010, 1136 TZ 18 - Unser Dankeschön Für Sie; GRUR 2013, 1264 TZ 13 - RezeptBonus).

    Das Verbot der Abgabe von Gutscheinen an Patienten soll verhindern, dass Kassenpatienten sowie auch privat Versicherte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (soweit deren Kosten von den Versicherungen übernommen werden) im Ergebnis "verdienen" (oder zumindest einen Teil ihnen auferlegter Zuzahlungen ersparen), denn nur vor diesem Hintergrund verspricht eine solche Werbung auch einen wirtschaftlichen Erfolg (BGH, GRUR 2010, 1136 TZ 20 - Unser Dankeschön Für Sie).

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG aF (gültig bis 12.8.2013) waren Zuwendungen oder sonstige Werbegaben bei einer geringwertigen Kleinigkeit auch dann zulässig, wenn sie entgegen den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften gewährt wurden (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 21 - Bonuspunkte; GRUR 2010, 1136 TZ 24 - Unserer Dankeschön Für Sie).

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Diese Entscheidung stellt maßgeblich darauf ab, dass die vorgenannte Arzneimittelpreisbindung für EU-ausländische Apotheken (insbesondere Versandapotheken) wie eine mengenmäßige Beschränkung wirke und diese Maßnahme nicht durch (im Verfahren des EuGH) vorgetragene und festgestellte hinreichende Gründe des Gemeinwohls (vergleiche hierzu auch BGH, GRUR 2017, 635 TZ 43 ff - Freunde werben Freunde) gerechtfertigt sei.

    Diese Begründung berührt allerdings die Wirksamkeit und auch Anwendbarkeit der Regelungen über die Arzneimittelpreisbindung für den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln nicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 17), sondern nur das Verhältnis des deutschen Arzneimittelpreisrechts im Verhältnis zu ausländischen (Versand-) Apotheken (vergleiche BGH, GRUR 2017, 635 TZ 38 ff - Freunde werben Freunde).

    So hat der BGH in seiner - nach Inkrafttreten der Änderung des § 7 Abs. 1 HWG aF am 13.8.2013 getroffenen - Entscheidung vom 26.2.2014 (MMR 2014, 387 TZ 8) weiterhin ausdrücklich und maßgeblich darauf abgestellt, dass gemäß seiner bisherigen Rechtsprechung eine lauterkeitsrechtlich spürbare Interessenverletzung deshalb gegeben sei, weil der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteige (OLG München, aaO, juris Rn. 74 geht insoweit wohl von einem Versehen des BGH aus; ohne diesbezügliche Problematisierung BGH, GRUR 2017, 635 juris Rn. 17 - Freunde werben Freunde, zu nicht geringwertigen Kleinigkeiten als dortige Zuwendung).

    In dem hier vorliegenden Bereich der Gesundheit durfte und darf der nationale Gesetzgeber eine Regelung in Bezug auf die Gesundheitsaspekte von Produkten eigenständig regeln (vergleiche BGH, GRUR 2017, 635 TZ 28 - Freunde werben Freunde), mithin grundsätzlich auch eine eigene Wertung der lauterkeitsrechtlichen Spürbarkeit vornehmen.

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Abweichendes kann zum einen allenfalls dann gelten, wenn der Gutscheineinlösung wesentliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, GRUR 2010, 1136 TZ 18 - Unser Dankeschön Für Sie; GRUR 2013, 1264 TZ 13 - RezeptBonus).

    Abweichendes kann zum anderen allenfalls dann gelten, wenn die Vorteile vom Apotheker nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, GRUR 2010, 1136 TZ 18 - Unser Dankeschön Für Sie; GRUR 2013, 1264 TZ 13 - RezeptBonus).

    Vorstehende arzneimittelrechtliche Bindung an den Apothekenabgabepreis ist nach den Maßstäben des Grundgesetzes (insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) in den gerichtlichen Entscheidungen nicht beanstandet worden (BVerfG, Beschluss vom 2.2.2017, 2 BvR 787/16, juris Rn. 27ff; NJW 2016, 2401 juris Rn. 20 ff; BGH, GRUR 2013, 1264 TZ 10 - RezeptBonus; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, juris Rn. 14).

    Auch wenn bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigen Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von einem Euro die Wertgrenze noch nicht (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 22 - Bonuspunkte; GRUR 2013, 1264 TZ 20 - RezeptBonus).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 15 - Bonuspunkte; GRUR 2010, 1136 TZ 17 - Unserer Dankeschön Für Sie; GRUR 2014, 593 TZ 17 - Sofort-Bonus).

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG aF (gültig bis 12.8.2013) waren Zuwendungen oder sonstige Werbegaben bei einer geringwertigen Kleinigkeit auch dann zulässig, wenn sie entgegen den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften gewährt wurden (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 21 - Bonuspunkte; GRUR 2010, 1136 TZ 24 - Unserer Dankeschön Für Sie).

    Auch wenn bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigen Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von einem Euro die Wertgrenze noch nicht (BGH, GRUR 2010, 1133 TZ 22 - Bonuspunkte; GRUR 2013, 1264 TZ 20 - RezeptBonus).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Soweit er Aktionen einer allgemeinen Kundenbindung bzw. besseren Auslastung seiner Apotheke geltend macht (Senioren-Freitag am 29.8.2014, Wiedereröffnung der Apotheke vom 6.10. bis 24.12.2014), hat das Landgericht zu Recht einen relevanten unternehmensbezogenen Anlass verneint (vergleiche hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, juris Rn. 19 ff).

    Vorstehende arzneimittelrechtliche Bindung an den Apothekenabgabepreis ist nach den Maßstäben des Grundgesetzes (insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) in den gerichtlichen Entscheidungen nicht beanstandet worden (BVerfG, Beschluss vom 2.2.2017, 2 BvR 787/16, juris Rn. 27ff; NJW 2016, 2401 juris Rn. 20 ff; BGH, GRUR 2013, 1264 TZ 10 - RezeptBonus; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, juris Rn. 14).

    Diese Begründung berührt allerdings die Wirksamkeit und auch Anwendbarkeit der Regelungen über die Arzneimittelpreisbindung für den innerdeutschen Verkauf von Arzneimitteln nicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.8.2017, 13 ME 122/17, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 17), sondern nur das Verhältnis des deutschen Arzneimittelpreisrechts im Verhältnis zu ausländischen (Versand-) Apotheken (vergleiche BGH, GRUR 2017, 635 TZ 38 ff - Freunde werben Freunde).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Mit seiner Berufung wiederholt und vertieft der Beklagte seinen erstinstanzlichen Vortrag und verweist insbesondere auf die Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15) zur Unvereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem Europarecht.

    Die Entscheidung des EuGH zur Unvereinbarkeit einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Art. 34, Art. 36 AEUV (GRUR 2016, 1312 TZ 22 ff, TZ 29 ff - Deutsche Parkinson Vereinigung) steht dem vorliegend nicht notwendig entgegen.

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 72/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    So hat der BGH in seiner - nach Inkrafttreten der Änderung des § 7 Abs. 1 HWG aF am 13.8.2013 getroffenen - Entscheidung vom 26.2.2014 (MMR 2014, 387 TZ 8) weiterhin ausdrücklich und maßgeblich darauf abgestellt, dass gemäß seiner bisherigen Rechtsprechung eine lauterkeitsrechtlich spürbare Interessenverletzung deshalb gegeben sei, weil der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteige (OLG München, aaO, juris Rn. 74 geht insoweit wohl von einem Versehen des BGH aus; ohne diesbezügliche Problematisierung BGH, GRUR 2017, 635 juris Rn. 17 - Freunde werben Freunde, zu nicht geringwertigen Kleinigkeiten als dortige Zuwendung).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14

    Gewährung eines Loses mit Gewinn eines Einkaufsgutscheins als Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe

    Auszug aus KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15
    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Gewährung sogenannter Bonustaler aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 79/10

    Wettbewerbsverstoß beim grenzüberschreitenden Internet-Versandhandel mit

  • LG Berlin, 13.05.2015 - 97 O 12/15

    Wettbewerbsverstoß: Ausgabe von 1-Euro-Gutscheinen durch eine Apotheke beim

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 929/14

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechts für

  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber - wie hier - gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen als in einer anderen Apotheke, die keine entsprechende Werbeprämie gewährt (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 - juris Rn. 37; vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - juris Rn. 17; ebenso KG, Urteil vom 13. März 2018 - 5 U 97/15 - juris Rn. 32; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 34; Landesberufsgericht für die Heilberufe München, Urteil vom 17. Mai 2013 - LBG-Ap 1/12 - juris Rn. 62; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 - juris Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

    dd) Soweit der Kläger unter der Überschrift "fehlerhafte Ermessenausübung" unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 13. März 2018 - 5 U 97/15 - rügt, die Beklagte hätte die fehlende wettbewerbsrechtliche Spürbarkeit der beanstandeten Vorgehensweise im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung prüfen müssen (S. 13 bis 19 der Antragsbegründung), rechtfertigen diese Ausführungen ebenfalls nicht die Zulassung der Berufung.
  • OLG Frankfurt, 20.05.2021 - 6 U 39/20

    Schadensersatzanspruch des Mitbewerbers bei Verstoß gegen eine

    Die Spürbarkeitsklausel des § 3a UWG entspricht daher dem Schutzzweck des UWG (§ 1 S. 1) und dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Erwägungsgrund 6 S. 2 UGP-RL; KG WRP 2018, 839 Rn 42; Lettl WRP 2019, 1265).
  • BGH, 04.10.2019 - I ZR 60/18
    Das Urteil des Senats vom 6. Juni 2019 wird in Randnummer 5 Zeilen 2 f. dahin berichtigt, dass es statt "(KG, GRUR-RR 2018, 839)" richtig heißt "(KG, GRUR-RR 2018, 308WRP 2018, 839)".
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.12.2016 - 5 U 97/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,79301
OLG Celle, 15.12.2016 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2016,79301)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.12.2016 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2016,79301)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 5 U 97/15 (https://dejure.org/2016,79301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Baukostenüberschreitung ohne konkretes Bauleistungssoll!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Baukostenüberschreitung ohne konkretes Bauleistungssoll! (IBR 2020, 28)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03

    Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde -

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 5 U 97/15
    Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten aber nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (vgl. OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957 ).
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