Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 23.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.08.1999 - 5 UF 106/99   

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https://dejure.org/1999,6197
OLG Hamm, 13.08.1999 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/1999,6197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1999 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/1999,6197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1999 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/1999,6197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 501
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11568
OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,11568)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.05.2000 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,11568)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 5 UF 106/99 (https://dejure.org/2000,11568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Kind; Alter; Volljährig; Unterbrechung; Teilurteil; Darlegungslast; Fiktives Einkommen

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1603; ; ZPO § 86; ; ZPO § 241; ; ZPO § 246; ; ZPO § 301

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Das Gericht muß nur feststellen, daß bei dem Verpflichteten nach Art, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH, FamRZ 1996, 345 = NJW 1996, 517).

    Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345).

  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Der Ansatz fiktiven Einkommens bei unzureichender Arbeitssuche schafft erst die Möglichkeit, auf nachträgliches höheres Einkommen oder Vermögen zuzugreifen (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104; kritisch Bäumel, FRP 2000, 17 allerdings aus Sicht der Situation in den neuen Bundesländern).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85

    Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Die bloß theoretische Chance eines Arbeitsplatzes reicht dafür nicht aus; es muss aufgrund tatrichterlicher Würdigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, nach den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten und nach der subjektiven Arbeitsbereitschaft feststehen, dass trotz ausreichender Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (BGH, FamRZ 1993, 789 = NJW-RR 1993, 898; FamRZ 1986, 885; 1987, 144 = NJW 1987, 898; FamRZ 1987, 912 = NJW-RR 1987, 962; FamRZ 1996, 345).
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Eine solche Pflicht kann in Betracht kommen, wenn der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGHR ZPO § 138 Abs. 3, Bestreiten, substantiiertes 2; BGHZ 12, 49,50; 86, 23,30; BGH, NJW 1974, 1822; NJW 1980, 591), was insbesondere der Fall ist, wenn die vom Gegner behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Anderen liegen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (BGHZ 85, 16, 27; NJW 1961, 826, 828; siehe auch BGH, Urteil vom 24. November 1998, VI ZR 388/97).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 6 UF 127/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
    Diesen Vortrag muss der Unterhaltsschuldner substantiiert bestreiten und deshalb im einzelnen die Gründe angeben, weshalb es dazu gekommen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 926; NJW-RR 1994, 1097), hier also weshalb er keine neue Arbeitsstelle gefunden hat.
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Gemäß § 241 ZPO ist der Rechtsstreit gleichwohl ohne Unterbrechung fortgesetzt worden und in der Lage, in der er sich bei Eintritt der Volljährigkeit befand, auf die Klägerin übergegangen (OLG Zweibrücken 23. Mai 2000 - 5 UF 106/99 - OLGR Zweibrücken 2001, 133; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 241 Rn. 5).
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