Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung von Unterhaltsleistungen; Erhebung einer Abänderungsklage ; Vorliegen einer verschärften Haftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93
- OLG Zweibrücken, 12.07.1994 - 5 UF 117/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 841
- FamRZ 1995, 175
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 746/80
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 27.05.1977 - 11 U 56/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 49/85
Rechtshängigkeit einer Leistungsklage - Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.10.1958 - III ZR 101/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83
Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den …
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- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 59/14
Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich …
Darüber hinaus ist - wie die Revisionserwiderung selbst einräumt - eine Kenntnis der Beklagten von der Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel weder vom Berufungsgericht festgestellt noch von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 841, 842;… Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 819 Rn. 10) in den Tatsacheninstanzen vorgebracht worden. - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
Es reicht für die verschärfte Haftung nach § 819 Abs. 1 BGB noch nicht aus, daß die uneingeschränkte Fortgeltung der ursprünglich im Vergleich festgelegten Unterhaltshöhe in Frage gestellt war (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 175, 176). - BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Hieran hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung seines Rechtsstandpunkts - entgegen kritischen Stimmen im Schrifttum (vgl. Luthin in FamRZ 1995, 175 und 472; Becker in FamRZ 1995, 667) - fest.
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 819 Abs. 1 BGB, denn der darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BGHf NJW 1958, 1725; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 841 (842);… Palandt-Thomas, aaO., § 819 BGB, Rdnr. 10) hat nicht substantiiert dargelegt und bewiesen, dass die Beklagte die Nichtigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages kannte. - VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001
Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von …
Auch bloße Zweifel am Fortbestand des Rechtsgrunds lösten die verschärfte Haftung nicht aus (OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 175).Losgelöst davon sei darauf hinzuweisen, dass der Beklagte die vollumfängliche Beweislast dafür trage, dass die Klägerin verschärft hafte, mithin dass ihr die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung der Klinik positiv gewesen bekannt gewesen sei (BGH NJW 1958, 1725; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 841).
- OLG Naumburg, 10.11.1999 - 3 WF 181/99
Zur Frage der Entreicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG München, 19.07.2007 - 261 C 32560/06 Ob insoweit Fahrlässigkeit generell ausreicht, ist in der Literatur umstritten (…vgl. Erman-Westermann, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Auflage, BGB § 819 Rn 7; Otte, JuS 1998, 305 (305) mit weiteren Nachweisen); die Rechtsprechung geht jedenfalls teilweise davon aus, dass - zumindest was § 819 Abs. 1 BGB betrifft - dass bloße Fahrlässigkeit nicht genügen soll (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. vom 31.05.1994, FamRZ 1995, 175 (176) mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 12.07.1994 - 5 UF 117/93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteils
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 31.05.1994 - 5 UF 117/93
- OLG Zweibrücken, 12.07.1994 - 5 UF 117/93