Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.03.1994 - 5 UF 210/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4777
OLG Zweibrücken, 29.03.1994 - 5 UF 210/91 (https://dejure.org/1994,4777)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.03.1994 - 5 UF 210/91 (https://dejure.org/1994,4777)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. März 1994 - 5 UF 210/91 (https://dejure.org/1994,4777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltbegehrendes Kind; Im Anschluß an das Abitur; Studium; Rechtswissenschaften; Psychologie; Unterhalt; Freiwilliges soziales Jahr; Volljähriges Kind; Wartezeit; Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601, § 1606, § 1610 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt während der Ableistung eines

    a) Die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (für einen sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.05.2007 - 4 UF 94/07 -, juris Rz 7 ; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.03.1994 - 5 UF 210/91 - juris LS = NJW-RR 1994, 1225; Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage § 2 Rn. 489) entsprach in der Vergangenheit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken Urteil vom 29.3.1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 mwN; OLG Naumburg Beschluss vom 10.5.2007 - 4 UF 94/07 - FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl OLG Hamm Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • OLG Naumburg, 10.05.2007 - 4 UF 94/07

    Ausbildungsunterhalt - Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

    Während einer solchen Wartezeit muss das volljährige Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1225).
  • OLG Naumburg, 12.01.2010 - 8 WF 274/09

    Ausbildungsunterhalt: Anspruch bei Abbruch des Studiums und Bemühungen um einen

    In derartigen Fällen besteht - vor Antritt der Berufsausbildung - kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 789; ferner OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1225).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11

    Rentenversicherung - Anspruch auf Halbwaisenrente - Übergangzeit - unvermeidbare

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. März 1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 4 UF 94/07, FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2006 - L 12 RA 123/04

    Waisenrentenanspruch - Europäischer Freiwilligendienst

    Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterhalt gegen ihren Vater für die Zeit ihres Freiwilligendienstes hätte die volljährige Klägerin aber nicht gehabt (so zum freiwilligen sozialen Jahr OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. März 1994 - 5 UF 210/91 -, NJW-RR 1994, 1225), sofern angesichts dessen, dass der Klägerin während ihres Freiwilligendienstes augenscheinlich freie Unterkunft und Verpflegung gewährt wurde und sie auch ein Taschengeld erhielt, überhaupt ein Unterhaltsbedarf bestanden haben sollte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht