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   OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 48/96   

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OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 48/96 (https://dejure.org/1998,16825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.1998 - 5 UF 48/96 (https://dejure.org/1998,16825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 5 UF 48/96 (https://dejure.org/1998,16825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1460
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2017 - 18 UF 118/16

    Familiengerichtliche Entziehung der elterlichen Sorge der Kindesmutter wegen

    Ein Beschwerdeführer muss im Interesse des Kindeswohls sogar eine Schlechterstellung hinnehmen (BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf vom 26.06.1998 - 5 UF 48/96, FamRZ 1998, 1460, juris Rn. 32; OLG Hamm vom 04.04.2011 - 8 UF 161/10, NJW-RR 2011, 1447, juris Rn. 65; Keidel/Sternal a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
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