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   OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14   

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https://dejure.org/2016,23608
OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14 (https://dejure.org/2016,23608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2016 - 5 UF 87/14 (https://dejure.org/2016,23608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2016 - 5 UF 87/14 (https://dejure.org/2016,23608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kaufkraftausgleich im grenzüberschreitenden Unterhaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners; Berücksichtigung der von Eurostat herausgegebenen Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1601 BGB, § 1602 BGB, § 1603 Abs 1 BGB
    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden Unterhaltspflichtigen für das im Inland unterhaltsbedürftige Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603
    Kaufkraftausgleich im grenzüberschreitenden Unterhaltsrecht

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603
    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Die Anpassung an die unterschiedliche Kaufkraft in der Schweiz, wo der unterhaltspflichtige Vater lebt, erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass das im Ausland erzielte Einkommen entsprechend der Kaufkraft umgerechnet wird und sich nach diesem Ergebnis die Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle richtet (BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 36 f.; Krenzler/Borth/Grisebach, Anwalts-Handbuch Familienrecht, 2. Auflage 2012, Rn. 685; Rahm/Künkel/Breuer, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Auflage 2010, 71. Lieferung 10.2015, B Rn. 392).

    (1) Heranzuziehen ist dabei die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als am besten geeigneter Anpassungsmaßstab (vgl. zu den Einzelheiten BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 35; OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 54 ff.).

    Denn die genannte Tabelle stellt lediglich einen Index für die Kaufkraftunterschiede dar und enthält nicht zugleich die Umrechnung nach dem Währungswechselkurs (so aber OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 64 f.; der Bundesgerichtshof hat dies in seiner nachfolgenden Rechtsbeschwerdeentscheidung mangels Rüge hingenommen, freilich ohne diesen Punkt zu erörtern, BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 22; dabei ist die Kaufkraftbereinigung ohnehin Sache der tatrichterlichen Beurteilung, BGH, a.a.O., Rn. 34).

    Die Prüfung des Selbstbehalts kann nicht dadurch erfolgen, dass das ausländische Einkommen an die Kaufkraft im Inland angepasst und am inländischen Selbstbehalt gemessen wird (in diese Richtung aber etwa BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 44; nach beiden Methoden prüft OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 56 ff.; vgl. dazu auch Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 393), insbesondere ist dies nicht ergebnisneutral.

  • OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Auf diese Weise kann ermittelt werden, welche Geldbeträge der Unterhaltsverpflichtete an seinem ausländischen Aufenthaltsort aufwenden muss, um einen dem Inland entsprechenden Lebensstandard zu erreichen (vgl. OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 51; BGH vom 01.04.1987 - IVb 41/86, Juris Rn. 19).

    Wie auch der vorliegende Fall zeigt (siehe dazu unten), kann außerdem nur auf diese Weise der in Deutschland erforderliche Mindestkindesunterhalt gewahrt werden (vgl. auch OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 71 f.), anders als wenn die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle für das im Inland unterhaltsbedürftige Kind wegen des ausländischen Vaters mit einem Preisabschlag versehen werden (so aber ohne nähere Begründung OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 37; Wendl/Dose, 6. Auflage, § 7 Rn. 22 ff.).

    (1) Heranzuziehen ist dabei die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" als am besten geeigneter Anpassungsmaßstab (vgl. zu den Einzelheiten BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 35; OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 54 ff.).

    Denn die genannte Tabelle stellt lediglich einen Index für die Kaufkraftunterschiede dar und enthält nicht zugleich die Umrechnung nach dem Währungswechselkurs (so aber OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 64 f.; der Bundesgerichtshof hat dies in seiner nachfolgenden Rechtsbeschwerdeentscheidung mangels Rüge hingenommen, freilich ohne diesen Punkt zu erörtern, BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 22; dabei ist die Kaufkraftbereinigung ohnehin Sache der tatrichterlichen Beurteilung, BGH, a.a.O., Rn. 34).

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhaltsbedarfs und der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Wie auch der vorliegende Fall zeigt (siehe dazu unten), kann außerdem nur auf diese Weise der in Deutschland erforderliche Mindestkindesunterhalt gewahrt werden (vgl. auch OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 71 f.), anders als wenn die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle für das im Inland unterhaltsbedürftige Kind wegen des ausländischen Vaters mit einem Preisabschlag versehen werden (so aber ohne nähere Begründung OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 37; Wendl/Dose, 6. Auflage, § 7 Rn. 22 ff.).

    Die Prüfung des Selbstbehalts kann nicht dadurch erfolgen, dass das ausländische Einkommen an die Kaufkraft im Inland angepasst und am inländischen Selbstbehalt gemessen wird (in diese Richtung aber etwa BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 44; nach beiden Methoden prüft OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 56 ff.; vgl. dazu auch Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 393), insbesondere ist dies nicht ergebnisneutral.

  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Die während des laufenden Verfahrens gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVG übergegangenen Ansprüche hat die Antragstellerin zulässigerweise gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG mit § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO zur Zahlung an den Leistungsträger umgestellt (vgl. dazu BGH vom 27.09.2000 - XII ZR 174/98, Juris Rn. 20).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 70 Abs. 2 FamFG liegen nicht vor (vgl. zur Zulassung durch den Einzelrichter, BGH vom 16.07.2003 - VIII ZR 286/02, Juris Rn. 5).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 57/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Unterhaltsansprüchen aufgrund fiktiver

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Der Umstand, dass es sich hier um Unterhalt aufgrund fiktiver Einkünfte handelt, hindert den Anspruchsübergang nicht (vgl. BGH vom 14.03.2001 -XII ZR 57/99, Juris Rn. 8 ff. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der als selbständige Rechtsanwältin tätigen Mutter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Um das in der Schweiz in Schweizer Franken fiktiv anzusetzende Einkommen des Antragsgegners an dem in Euro ausgedrückten deutschen notwendigen Selbstbehalt messen zu können, ist dieses außerdem nach dem jeweils relevanten Devisenkurs in Euro umzurechnen (so auch zutreffend OLG Dresden vom 04.12.2015 - 20 UF 875/15, Juris Rn. 49 und OLG Karlsruhe vom 27.08.2015 - 2 UF 69/15, Juris Rn. 62 und dortiger Tenor; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 9 Rn. 86 ff.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 375 ff., vgl. insb. Rn. 384, 392, 395).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Ein solcher Verstoß gegen Treu und Glauben kommt im Allgemeinen nur in Betracht, wenn dem Pflichtigen ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (vgl. BGH vom 09.07.2003 - XII ZR 83/00, Juris Rn. 24).
  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    (2) Die Leistungsfähigkeit des im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen ist zu ermitteln, indem die auf deutsche Verhältnisse zugeschnittenen Mindestbedarfswerte auf die im Ausland geltende Kaufkraft umgerechnet werden (vgl. BGH vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12, Juris Rn. 29).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87

    Überleitung des Unterhaltsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14
    Bei einer Erkrankung kommt es darauf an, ob der Unterhaltsschuldner eine zumutbare und erfolgversprechende Therapie unterlassen hat zu einer Zeit, als seine Einsicht und die Fähigkeit danach zu handeln, bestanden hat und er sich der Möglichkeit bewusst war, er werde in Folge der unterlassenen Behandlung weiterhin nicht in der Lage sein, Unterhalt zu leisten (vgl. BGH vom 13.01.1988 - IVb ZR 15/87, Juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des

  • KG, 16.02.2001 - 18 UF 4043/00

    Unterhaltspflicht bei alkoholbedingtem Verlust des Arbeitsplatzes

  • OLG Hamm, 06.06.2017 - 11 UF 206/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Wie diese Verschränkung der Lebensstellungen in ein angemessenes Maß des Unterhalts umzusetzen ist, ist nicht unumstritten (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.8.2016 - 5 UF 87/14 -, FamRZ 2017, 282),   in seinen Einzelheiten aber der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten (BGH, Beschluss vom 9.7.2014 - XII ZB 661/12, FamRZ 2014, 1536).
  • VG Freiburg, 28.04.2017 - 4 K 902/15

    Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei ausländischen

    Es ist mithin zwischen der Kaufkraftparität und dem vergleichenden Preisniveau zu unterscheiden (vgl. zum Folgenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2016 - 5 UF 87/14 -, juris; Többens, FamRZ 2016, 597; sowie die Informationen von Eurostat (jew. Stand 02.05.2017) unter http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/purchasing-power-parities/data; http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/purchasing-power-parities/overview; http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Glossary:Price_level_index_(PLI)/de).

    4.2.2.4 Bei der Übertragung eines Betrags in einer Nicht-Euro-Währung auf deutsche Verhältnisse ist daher, ausgehend von den Tabellen zum "Vergleichenden Preisniveau", zusätzlich der nominale Wechselkurs heranzuziehen und in einem zweistufigen Verfahren zunächst der in Rede stehende Betrag in Euro umzurechnen und anschließend mit dem Quotienten der Preisniveauindizes zu multiplizieren (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2016 - 5 UF 87/14 -, juris; Többens, FamRZ 2016, 597).

  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 7 UF 872/18

    Unterhaltspflichtiger Elternteil beantragt Unterhaltsabänderung -

    Die Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB scheitert daher in Fällen der von der gemeinsamen Sorge abweichenden gerichtlichen Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht daran, dass das Erfordernis der "gemeinsamen elterlichen Sorge" nicht erfüllt wäre (vgl. Staudinger/Peschel-Gutzeit (2007), Rn. 232 ff. zu § 1629 BGB; OLG Stuttgart, FamRZ 2017, 282, Rn. 3 und 26).
  • AG Blomberg, 24.09.2021 - 3 F 51/21

    Möglichkeit für ein unterhaltsberechtigtes Kind zur Forderung eines

    Das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 05.08.2016, Az. 5 UF 87/14, Rn. 59, abgedr. FamRZ 2017, 282 ff.) billigte einem in der Schweiz - dem Staat mit dem nach der zitierten OECD-Statistik höchsten Preisniveau aller OECD-Mitgliedsstaaten - lebenden Unterhaltsschuldner aufgrund der dort höheren Kosten für 2016 unter Rückgriff auf die zuvor dargestellte Methode des Vergleichs der Kaufkraftparitäten einen Selbstbehalt gegenüber seinen minderjährigen Kindern von rund 1.764 Euro statt der zu dieser Zeit nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) geltenden 1.080 Euro monatlich zu.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2024 - 5 WF 167/23

    Kaufkraftanpassung bei der Verfahrenskostenhilfe

    Insofern ist die vorliegende Konstellation vergleichbar dem System der Selbstbehalte des Unterhaltsrechts (vgl. dazu Senat vom 05.08.2016 - 5 UF 87/14, juris Rn. 56).
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