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   FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08   

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https://dejure.org/2008,16641
FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08 (https://dejure.org/2008,16641)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.06.2008 - 5 V 61/08 (https://dejure.org/2008,16641)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 5 V 61/08 (https://dejure.org/2008,16641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Veräußerungsgewinns auf Antrag zur Einkommensteuer; Möglichkeit einer Anrechnung von Veräußerungen und Betriebsaufgaben vor dem 1. Januar 1996 auf den Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG); Steuerfestsetzung unter ...

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16
    Keine erneute Gewährung des Freibetrags gem § 16 Abs. 4 EStG bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erneute Gewährung des Freibetrags gem § 16 Abs. 4 EStG bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 15.08.2008 - 5 K 54/08

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft (hier einer Limited

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08
    Am 27. März 2008 haben die Antragsteller unter dem Az. 5 K 54/08 Klage erhoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogene Gerichtsakte 5 K 54/08, die beigezogen ESt-Akten (2 Bände) und Rechtsbehelfsakte Bezug genommen.

  • BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83

    Bei einer Veranlagung unter Nachprüfungsvorbehalt ist eine Abweichung von der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08
    Zudem handelt sich bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - wie hier dem ESt-Bescheid 1998 - lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (z.B. BFH, Urteil vom 4. August 1983, IV R 79/83, BStBl II 1984, 6 und Beschluss vom 7. Dezember 1991, V B 48/91, BFH/NV 1992, 508).
  • BFH, 10.12.1991 - VII B 219/91

    Ermessen bei der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08
    Zudem handelt sich bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - wie hier dem ESt-Bescheid 1998 - lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (z.B. BFH, Urteil vom 4. August 1983, IV R 79/83, BStBl II 1984, 6 und Beschluss vom 7. Dezember 1991, V B 48/91, BFH/NV 1992, 508).
  • BFH, 27.12.1991 - V B 48/91

    Prüfungsumfang bei einer gegen einen Änderungsbescheid gerichteten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08
    Zudem handelt sich bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - wie hier dem ESt-Bescheid 1998 - lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung, die einer späteren abweichenden Beurteilung nicht entgegensteht (z.B. BFH, Urteil vom 4. August 1983, IV R 79/83, BStBl II 1984, 6 und Beschluss vom 7. Dezember 1991, V B 48/91, BFH/NV 1992, 508).
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08
    Diesen Bescheid hat der Antragsteller nicht angefochten (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 1994, IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    Nach der Begründung des BFH kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut von § 16 Abs. 4 EStG nicht darauf an, ob der Freibetrag zu Recht gewährt worden ist oder nicht (Urteil vom 21. Juli 2009 X R 2/09, BStBl II 2009, 963 - vorgehend Finanzgericht -FG- Düsseldorf, Urteil vom 29. Mai 2009 8 K 4495/07 E, Der Betrieb -DB- 2009, 1156; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 2. Juni 2008 5 V 61/08, Entscheidungen der FG -EFG- 2008, 1294).

    Wenn der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit vorbehalten will, die Vergünstigung in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, muss er die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2015 X B 111/15, BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteile vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785 betreffend erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG; vom 21. Juli 2009 X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 2. Juni 2008 5 V 61/08, EFG 2008, 1294; FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. April 2009 3 V 30/09, Juris; jeweils zu § 16 Abs. 4 EStG).

  • FG Düsseldorf, 16.12.2008 - 8 K 4495/07

    Freibetrag für Veräußerungsgewinne; Verbrauch bei endgültiger rechtswidriger

    Der Verbrauch des Freibetrages tritt auch dann ein, wenn er in der Vergangenheit zu Unrecht gewährt worden ist und die Steuervergünstigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 02. Juni 2008 5 V 61/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1294; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08. März 1994 IX R 12/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1994, 785, unter 2. der Gründe, zur vergleichbaren Problematik beim Objektverbrauch nach § 7b EStG a.F.).
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