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   VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16   

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VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16 (https://dejure.org/2016,8832)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.04.2016 - 5 V 832/16 (https://dejure.org/2016,8832)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. April 2016 - 5 V 832/16 (https://dejure.org/2016,8832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Unzuverlässigkeit des Taxiunternehmens und Erteilung eines Personenbeförderungsscheins

  • Verwaltungsgericht Bremen

    PBefG § 12; PBefG § 13; PBefG § 15; PBefG § 47; PBZugV § 1
    Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung; Personenbeförderungsgenehmigung; Taxi; Taxigenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen bei

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 -, Rn. 7, juris).

    Dass Aufzeichnungen der erforderlichen Einnahmeursprungsdaten durch die Antragstellerin lediglich unvollständig und zum Teil fehlerhaft erfolgt sind, etwa weil die Kilometerstände am Ende einer Schicht niedriger waren als zu Beginn, stellt einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften im Sinne des Personenbeförderungsrechts dar (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12 - und vom 21. Dezember 2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Zielrichtung des Kriteriums der Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit eines Beförderungsunternehmers ist es, solche Unternehmer von dieser gewerblichen Tätigkeit auszuschließen, bei denen zu erwarten ist, dass sie den ihnen nach dem Personenbeförderungsgesetz und nach den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften obliegenden Pflichten nicht nachkommen werden oder bei denen beim Betrieb des Unternehmens Schäden und Gefahren für die Allgemeinheit zu befürchten sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 -, juris Rn. 30).

    Ob die nach diesen Kriterien und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie der Zielrichtung der einschlägigen Bestimmungen erfolgte prognostische Einschätzung der Zuverlässigkeit des Betroffenen im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG gerechtfertigt ist, ist schließlich vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass die Versagung einer Genehmigung ebenso wie ein Berufsverbot tief in das Recht der freien Berufswahl und zugleich in die private und familiäre Existenz eingreift und solche Einschränkungen verfassungsrechtlich nur zulässig sind, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 -, juris Rn. 29).

  • FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 3747/12

    Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Aus derartigen Aufzeichnungen, die auch Gegenstand der Prüfungsaufgaben der Genehmigungsbehörde sind, müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (vgl. FG Köln, Beschluss vom 27. August 2013 - 3 V 3747/12 -, Rn. 55, juris m. w. N).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Liegt keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe vor, vermitteln die Vorschriften einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Bei dem Begriff des "schweren Verstoßes" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollständigen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, juris Rn. 30 und vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 3 Bs 182/11

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Bei dem Begriff des "schweren Verstoßes" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollständigen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09 -, juris Rn. 30 und vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, juris Rn. 9).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Die Antragstellerin hat keine ordnungsgemäßen Einnahmeursprungsaufzeichnungen (sog. Schichtzettel) geführt, die den Anforderungen aus § 22 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes und den §§ 63 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 - XI R 25/02 - BFHE 205, 249) genügen und von denen die obergerichtliche Rechtsprechung für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durch Taxiunternehmen und ihren Verantwortlichen ausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandburg, Beschlüsse vom 23. September 2011 - OVG 1 S 152.11 - und vom 21. Dezember 2011 - OVG 1 S 178.11 / 1 S 184.11 -).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Liegt keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe vor, vermitteln die Vorschriften einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09

    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16
    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung zu befristen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 07. Januar 2010 - 5 E 3286/09 -, Rn. 6, juris m. w. N.).
  • VG Bremen, 15.01.2018 - 5 V 35/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Einnahmeursprungsaufzeichnungen;

    Die fehlende bzw. mangelhafte Dokumentation von Fahrten zur Personenbeförderung anhand von Schichtzetteln durch die Angestellten eines Taxiunternehmens vermag die Unzuverlässigkeit des Taxiunternehmers zu begründen (Fortführung VG Bremen, Beschluss vom 25.04.2016 - 5 V 832/16).

    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Ge- -4- nehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung zu befristen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 03. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, Rn. 6, juris; VG Bremen, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 V 832/16 -, Rn. 14, juris).

    Durch die darin liegende Verkürzung der Steuerlast wird die Allgemeinheit in erheblichem Maße geschädigt (VG Bremen, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 V 832/16 -, Rn. 21, juris).

    Dies ist hier nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da der Antragsteller im Eilverfahren nur eine kurz befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache daher hinter der des Hauptsacheverfahrens zurückbleibt (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 V 832/16 -, Rn. 24, juris).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. September 2022 - 11 CE 22.1606, juris Rn. 18; VG Bremen, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 V 832/16, juris Rn. 17; Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Bd. 1, § 13 Rn. 19 (Stand: Jan. 2017).
  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

    Diese Grundsätze gelten auch für den Fall der Wiedererteilung der Taxigenehmigung (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 25. April 2016 - 5 V 832/16 -, juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. September 2014 - 7 L 1187/14 -, juris Rn. 11).
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