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   FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19 U   

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FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19 U (https://dejure.org/2019,12372)
FG Münster, Entscheidung vom 23.04.2019 - 5 V 937/19 U (https://dejure.org/2019,12372)
FG Münster, Entscheidung vom 23. April 2019 - 5 V 937/19 U (https://dejure.org/2019,12372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Frage der Umsatzbesteuerung der Aufsteller von Geldspielautomaten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Unschädlich ist es insoweit, dass bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen nach der EuGH-Rechtsprechung nicht die Summe der Geldeinwürfe zugrunde gelegt wird, sondern die ausgezahlten Spielgewinne in Abzug gebracht werden und, so dass letztlich nicht der Umsatz, sondern der Gewinn des Automatenaufstellers besteuert wird (EuGH, Urt. vom 05.05.1994 - C-38/93, BStBl. II 1994, 548 "Glawe"; EuGH, Urt. vom 19.07.2012 - C-377/11, HFR 2012, 1011 "International Bingo Technology"; EuGH, Urt. vom 24.10.2013 - C-440/12, HFR 2013, 1166 "Metropol"; Klenk, in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 9 Rdn. 134.3).

    Diese EuGH-Rechtsprechung beruht darauf, dass sich die Bemessungsgrundlage gem. Art. 73 MwStSystRL danach richtet, was der Steuerpflichtige tatsächlich als Gegenleistung erhält und nicht danach, was ein bestimmter Adressat in einem konkreten Fall zahlt (EuGH, Urt. vom 24.10.2013 - C-440/12, HFR 2013, 1166 "Metropol", Rz. 38).

    Vielmehr kann sich der Grundsatz der Proportionalität der Mehrwertsteuer nur auf die Bemessungsgrundlage beziehen (EuGH, Urt. vom 24.10.2013 - C-440/12, HFR 2013, 1166 "Metropol", Rz. 38; FG Hessen, Urt. vom 22.02.2018 - 6 K 2400/17, EFG 2018, 1392 mit Anm. Wackerbeck).

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH setzt ein Umsatz gegen Entgelt voraus, dass zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen muss, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (BFH, Urt. vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFH/NV 2017, 1689 m.w.N.).

    Zwischen der bloßen Teilnahme am Kartenspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld fehle es an dem für einen Leistungsaustausch erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang (BFH, Urt. vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFH/NV 2017, 1689 m.w.N.).

    Die sonstige Leistung der Veranstalter besteht in der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance (BFH, Urt. vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFH/NV 2017, 1689 m.w.N.).

  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Zur Begründung trägt sie vor, dass nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung mit Urteil vom 02.08.2018 (V R 21/16) und Beschluss vom 25.07.2018 (XI B 103/17) das Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes nur dann anzunehmen sei, wenn ein direkter Leistungsaustausch zwischen den Parteien vorliege.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung zu Berufspokerspielern (Urt. vom 02.08.2017 - V R 21/16) entschieden, dass bei platzierungsabhängigen Preisgeldern kein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege.

    Auch in der Entscheidung des BFH vom 02.08.2018 (V R 21/16) ging es - wie in der Rechtssache "Bastova" - darum, ob die Teilnahme an Pferdeturnieren zur Erzielung von (platzierungsabhängigen) Preisgeldern zu steuerbaren Umsätzen führt.

  • BFH, 02.04.2009 - II B 157/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Abschluss des Bauvertrags vor Wirksamwerden

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Eine unbillige Härte ist dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - XI S 2/06, BFH/NV 2007, 868; BFH, Beschluss vom 02.04.2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).

    Auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte kommt eine Aussetzung der Vollziehung jedoch nur in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen (Steuer-)Bescheides nicht ausgeschlossen werden können (BFH, Beschluss vom 02.11.2004 - XI S 15/04, BFH/NV 2005, 490 und BFH, Beschluss vom 02.04.2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146).

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Vielmehr kann sich der Grundsatz der Proportionalität der Mehrwertsteuer nur auf die Bemessungsgrundlage beziehen (EuGH, Urt. vom 24.10.2013 - C-440/12, HFR 2013, 1166 "Metropol", Rz. 38; FG Hessen, Urt. vom 22.02.2018 - 6 K 2400/17, EFG 2018, 1392 mit Anm. Wackerbeck).

    Der Senat weist darauf hin, dass nicht nur der erkennende Senat, sondern auch das FG Köln (Urt. vom 30.01.2018 - 8 K 2620/15) und das Hessische FG (Urt. vom 22.02.2018 - 6 K 2400/17, EFG 2018, 1392 mit Anm. Wackerbeck) die Klagen der Geldspielautomatenbetreiber mit ähnlicher Argumentation wie der erkennende Senat im Urteil vom 30.01.2018 abgewiesen haben.

  • FG Köln, 30.01.2018 - 8 K 2620/15

    Erzielen der steuerbaren und nicht steuerbefreiten Umsätze aus Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Der Senat weist darauf hin, dass nicht nur der erkennende Senat, sondern auch das FG Köln (Urt. vom 30.01.2018 - 8 K 2620/15) und das Hessische FG (Urt. vom 22.02.2018 - 6 K 2400/17, EFG 2018, 1392 mit Anm. Wackerbeck) die Klagen der Geldspielautomatenbetreiber mit ähnlicher Argumentation wie der erkennende Senat im Urteil vom 30.01.2018 abgewiesen haben.

    Der Senat lässt die Beschwerde gem. § 128 Abs. 3 Satz 1, 2 i.V.m. § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick darauf zu, dass der BFH die Revision gegen die Urteile des FG Münster vom 30.01.2018 (5 K 419/15, Az. des BFH XI R 23/18) und des FG Köln vom 30.01.2018 (8 K 2620/15; Az. des BFH XI R 26/18) zugelassen hat.

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Ferner verweist die Antragstellerin auf das Urteil des BFH vom 16.09.2015 (X R 43/12), wonach bei einem reinen Glücksspiel keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliege, weil es an der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehle.

    bb) Ernstliche Zweifel an der Steuerbarkeit der Geldspielautomatenumsätze ergeben sich auch nicht aus den Aussagen des BFH im Urteil vom 16.09.2015 (X R 43/12).

  • FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 419/15

    Befreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten von der

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtsauffassung des Antragsgegners bestünden auch deshalb, weil der BFH die Revision gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 30.01.2018 (5 K 419/15 U, EFG 2018, 872) zugelassen habe.

    Der Senat lässt die Beschwerde gem. § 128 Abs. 3 Satz 1, 2 i.V.m. § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick darauf zu, dass der BFH die Revision gegen die Urteile des FG Münster vom 30.01.2018 (5 K 419/15, Az. des BFH XI R 23/18) und des FG Köln vom 30.01.2018 (8 K 2620/15; Az. des BFH XI R 26/18) zugelassen hat.

  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Bereits in der Rechtssache "Tolsma" (Urt. vom 03.03.1994 - C-16/93) habe der EuGH entschieden, dass eine Dienstleistung nur dann gegen Entgelt erbracht werde und damit steuerpflichtig sei, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehe, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden und wenn die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bilde.

    So legten manche Personen zum Teil erhebliche Beträge in eine Sammelbüchse des Musikanten, ohne zu verweilen, während sich andere die Musik für geraume Zeit anhörten, ohne irgendeine Vergütung zu leisten (EuGH, Urt. vom 03.03.1994 - C-16/93, HFR 1994, 357 "Tolsma").

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 23.04.2019 - 5 V 937/19
    Bei der notwendigen Abwägung im Einzelfall sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, Beschluss des BFH vom 23.08.2007 - VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799).

    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso nicht auszuschließen ist wie der Misserfolg (BFH, Beschluss vom 23.08.2007 - VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799).

  • BFH, 25.07.2018 - XI B 103/17

    Zur Steuerbarkeit der Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

  • BFH, 28.03.2007 - III B 118/05

    NZB: Erledigung der Hauptsache, Rechtsschutzbedürfnis

  • BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06

    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

  • BFH, 03.06.2009 - IV B 48/09

    Freibetrag zur Abfindung weichender Erben: keine fristgerechte Verwendung des

  • EuGH, 19.07.2012 - C-377/11

    International Bingo Technology - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil

  • BFH, 22.02.2017 - V B 122/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielen mit Geldeinsatz steuerpflichtig - Rüge

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 26/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18:

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 23/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2019 - XI R 13/18:

  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

  • FG Münster, 08.10.2018 - 5 V 2855/18

    AdV: Steuerbarkeit von Geldspielautomatenumsätzen nicht ernstlich zweifelhaft

  • FG Münster, 16.07.2019 - 5 K 2887/16

    Klageweise Anfechtung eines Haftungsbescheides; Haftung für Ansprüche aus dem

    Wegen der Begründung wird beispielhaft auf das Urteil des Senats vom 30.01.2018 (5 K 419/15U, EFG 2018, 871 mit Anm. Wackerbeck) und die Beschlüsse des Senates vom 08.10.2018 (5 V 2855/18 U, juris) und vom 23.04.2019 (5 V 937/19 U, EFG 2019, 1015 mit Anm. Wackerbeck) verwiesen.
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