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   KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20   

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https://dejure.org/2020,18966
KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20 (https://dejure.org/2020,18966)
KG, Entscheidung vom 23.06.2020 - 5 W 1031/20 (https://dejure.org/2020,18966)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 5 W 1031/20 (https://dejure.org/2020,18966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 2 S 1 UWG, § 40 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Sofortige Beschwerde in Wettbewerbssachen: Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung; Ausdruck von elektronisch eingereichten Farbeingängen in schwarz-weiß für die Papierakte

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 14 UWG 2004, § 40 ZPO
    Kammergericht verlangt Farbausdrucke für Papierakten vom Landgericht Berlin

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Prozessrecht: Schwarz-Weiß-Ausdrucke von Farbeingängen

  • lto.de (Pressebericht, 20.07.2020)

    KG rüffelt LG Berlin: Schwarz-Weiß-Ausdrucke sind unzumutbar

  • haufe.de (Pressebericht, 23.08.2020)

    Bitte in Farbe - Schwarzweiß-Aktenkopien verletzen Anspruch auf rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1116
  • MDR 2020, 1143
  • GRUR 2020, 1238
  • AnwBl 2020, 621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Auszug aus KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20
    Da das deutsche Verfahrensrecht hierzu keine Regelungen enthält, bestimmt sich die internationale Zuständigkeit insoweit nach den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit in entsprechender Anwendung (vgl. BGHZ 134, 116, 117; BGHZ 173, 57, Rn. 21-23 - Cambridge Institute), im Bereich des unlauteren Wettbewerbs also nach § 14 UWG (Hess a.a.O.; Spätgens/Danckwerts in: Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 5. Aufl., § 85 Rn. 60, m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

    Auszug aus KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20
    Da das deutsche Verfahrensrecht hierzu keine Regelungen enthält, bestimmt sich die internationale Zuständigkeit insoweit nach den Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit in entsprechender Anwendung (vgl. BGHZ 134, 116, 117; BGHZ 173, 57, Rn. 21-23 - Cambridge Institute), im Bereich des unlauteren Wettbewerbs also nach § 14 UWG (Hess a.a.O.; Spätgens/Danckwerts in: Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 5. Aufl., § 85 Rn. 60, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 1246/20

    Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in

    Auszug aus KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20
    In Anbetracht des bisherigen Verfahrensverlaufs erscheint es hier mit Blick auf die diesbezügliche, aktuelle verfassungsrichterliche Rechtsprechung (zuletzt BVerfG WRP 2020, 847) erwägenswert, die Antragsgegnerin am Verfahren zu beteiligen und eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, um beiden Parteien Gelegenheit zu geben, ergänzend vorzutragen.
  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den

    Es ist nicht ersichtlich, dass das Rechtsschutzziel des Antragstellers hierdurch maßgeblich beeinträchtigt oder gar vereitelt werden würde (vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 W 1031/20, Rn. 7, juris).
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