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   OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07   

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OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 W 129/07 (https://dejure.org/2007,952)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz & Co - Zu diversen rechtlichen Problematikendes Fernabsatzhandels im Rahmen einer Internethandelsplattform wie eBay.

  • LawCommunity.de

    Widerrufsbelehrung bei eBay

  • webshoprecht.de

    Probleme Widerruf, Widerrufsbelehrung, Mehrwertsteuer, Sofort kaufen und Übernahme der eBay-Kosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwendung des eBay-Logos Verkäufer trägt eBay-Gebühren ist abmahnfähig

  • JurPC

    §§ 312 c Abs. 1 S. 1, 355 Abs. 2 S. 2, 357 Abs. 2 S. 2, 312 d Abs. 2 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10, 14 BGB-Info-V; 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 PangV; 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG
    "Sofort kaufen"

  • stroemer.de

    Sofort Kaufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einmonatige Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen"; Verwendung der Formulierung aus der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V (" Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung") für den Beginn der ...

  • kanzlei.biz

    Die Formulierung "Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung" in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 312 c Abs. 1 S. 1; ; BGB § ... 355 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 357 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 312 d Abs. 2; ; BGB-Info-V § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; BGB-Info-V § 14; ; PangV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; PangV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2

  • info-it-recht.de

    Diverse Rechtsfragen bei eBay; Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Wertersatz, Übernahme der eBay-Kosten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trotz Aufforderung "Sofort kaufen" gelten übliche Widerrufsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Formulierung über Fristbeginn - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsche Widerrufsbelehrung ist nur eine Bagatelle

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    EBay-Banner "Verkäufer trägt eBay-Gebühren" ist abmahnfähig!

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrige Belehrung gemäß BGB-InfoV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist - auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite - nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 137 (Ls.)
  • MMR 2008, 44
  • MIR 2007, Dok. 366
  • K&R 2007, 655
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen" beträgt einen Monat ( Fortführung von HansOLG MMR 06, 675 ).

    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot gemäß Anlage Ast.1 unter "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und in seinen AGB unter "WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT" heißt (HansOLG MMR 06, 675; ebenso KG MMR 06, 678).

    Der Vertrag kommt durch das Anbieten der Ware zur Versteigerung, welches ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers ist, nach Ablauf des Auktionszeitraums zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ohne weiteres Zutun zustande (s.dazu auch Hoffmann, Anm. zu HansOLG MMR 2006, 675, 676).

  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot gemäß Anlage Ast.1 unter "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und in seinen AGB unter "WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT" heißt (HansOLG MMR 06, 675; ebenso KG MMR 06, 678).
  • OLG Hamburg, 19.06.2007 - 5 W 92/07

    Hinweis zur Haftung des Käufers für Verschlechterung der Sache nach § 357 Abs.3

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Wie der Senat in anderer Sache bereits entschieden hat, kann die Belehrung über die Haftung des Verbrauchers für die Verschlechterung von Sachen nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren gemäß § 312 c Abs. 2 S.1 Nr. 2 BGB in Textform noch bis zur Lieferung der Ware an den Verbraucher erfolgen, da es sich insoweit um eine Spezialbestimmung des Fernabsatzrechts zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs handelt, die in ihrem Anwendungsbereich § 357 Abs. 3 S.1 BGB vorgeht (Beschluss vom 19.6.2007 zum Aktz. 5 W 92/07).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dies sind jedenfalls solche Normen, deren Beachtung sich im Markt, d.h. zum Zeitpunkt der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirken ( Senat NJW 2007, 2264 ).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 152/06

    Preisangabe: Unerhebliche Beeinträchtigung bei Mitteilung der erforderlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Die Unterbringung des Hinweises auf die Umsatzsteuer lediglich in den AGB eines Internetanbieters genügt nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung, wie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat (s.auch Senat, Urteil v. 14.2.2007 zum Aktz. 5 U 152/06).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dazu gehört, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen geführt wird (BGH NJW 2003, 3055,3056 - Internet-Reservierungssystem; Senat GRUR-RR 05, 27, 28 - Internetversandhandel).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07
    Dazu gehört, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen geführt wird (BGH NJW 2003, 3055,3056 - Internet-Reservierungssystem; Senat GRUR-RR 05, 27, 28 - Internetversandhandel).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Dies entspricht der nahezu einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566, 3567 f Rn. 17 ff; OLG Stuttgart, MMR 2008, 616, 617; KG, MMR 2007, 185, 186 und NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg, MMR 2008, 44 und GRUR-RR 2007, 174 f; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 776, 777 f; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 88, 89 f; MüKoBGB/Wendehorst, 6. Aufl., § 312c Rn. 112 f; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 355 Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 126b Rn. 3; Bonke/Gellmann, NJW 2006, 3169 ff; Ludwig, ZGS 2011, 58, 60; Schmidt-Räntsch, WuB IV D. § 312c BGB 1.11; Woitkewitsch/Pfitzer, MDR 2007, 61 ff; s. auch Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/4987, S. 20; insoweit - für gewöhnliche Webseiten - zustimmend wohl auch Reiff, ZJS 2012, 432, 440 ff; ders. in Festschrift für Bernd von Hoffmann, 2011, S. 823, 834 f; ders., VersR 2011, 540, 541 f; krit. hingegen Härting, Internetrecht, 4. Aufl., Rn. 715).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Vor diesem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund müssen die dem Verbraucher gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, BT-Drucks. 14/2658, S. 40; KG NJW 2006, 3215, 3216 und MMR 2007, 185, 186; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174 und MMR 2008, 44; OLG Köln GRUR-RR 2008, 88 ff.; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 776, 777 f.; OLG Stuttgart MMR 2008, 616, 617; MünchKomm.BGB/Wendehorst aaO § 312c Rdn. 104 ff.; Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 355 Rdn. 41; Palandt/Ellenberger aaO § 126b Rdn. 3; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 126b Rdn. 4; Link in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 188; a.A. LG Flensburg MMR 2006, 686, 687; LG Paderborn MMR 2007, 191; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 126b Rdn. 5; AnwK-BGB/Noack/Kremer, § 126b Rdn. 16).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Das Irreführungsverbot soll allerdings nicht dazu dienen, die Verwendung unzulässiger AGB zu unterbinden (Bornkamm, aaO., § 5 Rn. 7.143a gegen OLG Hamburg, MMR 2008, 44 ).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV kann sich nämlich entgegen der vom OLG Hamburg ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung (Beschluss vom 12.09.2007 - 5 W 129/07 - Rn. 10 der Entscheidungsgründe nach "Juris") der Unternehmer nur berufen, wenn er das Muster unverändert (ausgenommen die Umsetzung der Gestaltungshinweise und die nach § 14 Abs. 3 BGB zugelassenen weiteren Angaben) verwendet (Palandt-Grüneberg, § 14 BGB-InfoV Rn. 3; Föhlisch MMR 2007, 139, 142; LG Stuttgart MMR 2006, 341, 342f).
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das Urteil des BGH GRUR 2011, 638 - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der eBay-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713, Senat, Urteil vom 22.11.2011 - 4 U 98/11 - s. auch Köhler/ Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.143: "Irreführend ist es, wenn ein Anbieter bei eBay unter der Option "sofort kaufen" eine Ware anbietet und damit dem Verkehr signalisiert, dass es sich um ein bindendes Angebot handelt, obwohl seine AGB deutlich machen, dass sein Angebot nicht bindend sein soll (OLG Hamburg MMR 2008, 44, 45 = CR 2008, 116)").
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 6 W 54/08

    AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

    Zu diesem Problembereich gibt es divergierende OLG-Entscheidungen (vgl. einerseits OLG Hamm, OLGR 2007, 387; KG, KGR 2007, 148; OLG Naumburg, OLGR 2008, 300; OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 und andererseits OLG Köln, OLGR 2007, 695; OLG Hamburg, OLGR 2008, 129).
  • LG Berlin, 11.03.2008 - 15 O 524/07

    Anforderungen an die Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen

    Soweit der Antragsgegner sich nunmehr unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 12. September 2007 zu 5 W 129/07 auf den Standpunkt stellt, seine Belehrung sei ordnungsgemäß oder zumindest nur unerheblich unrichtig, so vermag die Kammer sich dem nicht anzuschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2008 - L 4 KR 68/08
    Dieser hat bereits in seinem Beschluss vom 12. September 2007, Az: 5 W 129/07 (in Juris) ausgeführt, dass es zumindest keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß iSd § 3 UWG darstellt, wenn der Mustertext eines Gesetzes dargestellt werde, selbst wenn dieser unvollständig ist.
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