Weitere Entscheidung unten: KG, 04.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-5 W 13/05   

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https://dejure.org/2005,3194
OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 19; ; GKG § 19 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis der Partei an höherem Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 297
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 27.07.1993 - 2 W 56/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Hier allerdings wirkt sich die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes deshalb zum Nachteil der Klägerin aus, weil sie nach der Honorarvereinbarung ohnehin höhere als die gesetzlichen Gebühren an ihren Rechtsanwalt zu vergüten hat und als - zu 90 % - kostenerstattungsberechtigte Partei bei einem höheren Streitwert einen höheren Erstattungsanspruch gegen die Beklagten hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993, 2 W 56/93, juris, kore461879400 m.N.).
  • OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95

    Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02

    Kostenhaftung des Beklagten bei Nichterhebung des Vorschusses vom Kläger nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • KG, 13.12.2001 - 8 W 372/01

    Zur Wertzusammenrechnung bei Klage und Feststellungshilfswiderklage im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen

    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297 f; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93) Für einen solchen Ausnahmefall sind hier Umstände nicht ersichtlich.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 W 32/09

    Streitwert eines Prozessvergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger

    Dabei betrifft die Streitwerterhöhung auch in diesem Fall nicht nur den Vergleich, sondern auch den Rechtsstreit (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2006, 297; OLG München Beschl. v. 30. März 2009 Az. 1 W 977/09 - zitiert nach juris; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 5706 ff.; Meyer, a.a.O., § 45 Rdnr. 43).

    Zum anderen ersetzen die Parteien durch die Einbeziehung der Hilfswiderklageforderung in den Vergleich den Eintritt der innerprozessualen Bedingung und die Entscheidung im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, so dass die kostenrechtliche Gleichbehandlung geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2006, 297; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 5708).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    Mit der gesetzgeberischen Vorgabe in § 45 Abs. 4 GKG, die Abs. 1 bis 3 des § 45 GKG "entsprechend" anzuwenden, wird die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - MDR 2006, 297; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5703).

    Vielmehr wird mit der gesetzgeberischen Vorgabe, die §§ 45 Abs. 1 bis 3 GKG "entsprechend" anzuwenden, die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - Schneider/Herget Rn. 2853).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    Mit der gesetzgeberischen Vorgabe in § 45 Abs. 4 GKG, die Abs. 1 bis 3 des § 45 GKG "entsprechend" anzuwenden, wird die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - MDR 2006, 297; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5703).

    Vielmehr wird mit der gesetzgeberischen Vorgabe, die §§ 45 Abs. 1 bis 3 GKG "entsprechend" anzuwenden, die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - Schneider/Herget Rn. 2853).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Partei eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen hat, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Daher ist unter diesen Voraussetzungen auch die obsiegende Partei (ausnahmsweise) durch einen zu niedrigen Streitwert beschwert (vgl. Senat, Beschl. v. 13.8.2009 - 6 W 182/08; im Anschluss an Oberlandesgericht Düsseldorf - 5. Zivilsenat, Beschl. v. 16.6.2005 - 5 W 13/05; MDR 2006, 297).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Die obsiegenden Antragsgegnerinnen sind durch den vom Landgericht zu niedrig festgesetzten Streitwert beschwert, weil sie zur Überzeugung des Senats eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen haben, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren aus einem Streitwert von 80.000 EUR übersteigt (in einem solchen Fall die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde ebenfalls bejahend: OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21

    Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität;

    Da bereits die Voraussetzungen für eine Werterhöhung nicht vorliegen, kann dahinstehen, ob die Regelung des § 45 Abs. 4 GKG, auf die sich die Beklagte bezieht, in der Weise wirkt, dass sie sich nicht nur auf den Gegenstandswert des Vergleichs im Sinne eines Vergleichsmehrwerts, sondern auch auf die Festsetzung des Gegenstandswerts für den durch Vergleich beendeten Rechtsstreit auswirkt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris, Rn. 13; siehe zum Meinungsstand Schindler, in: BeckOK Kostenrecht, 35. Ed., Stand: 01.10.2021, § 45 GKG Rn. 33 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    2004, 89 und vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, NVwZ-RR 2006, 654; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 C 96.526 -, NVwZ-RR 1997, 195; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08 -, juris; ebenso für den Fall einer Streitwertvereinbarung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 K 31/05 -, JurBüro 2009, 90).
  • LAG Sachsen, 01.04.2015 - 4 Ta 275/14

    Gegenstandswert für unechten Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei

  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

  • OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18

    Streitwertbeschwerde durch obsiegende Partei und Einlegung eines

  • OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 8 W 36/19

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

  • OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 26 W 11/23

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung zu niedrigen

  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der

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Rechtsprechung
   KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1847
KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
KG, Entscheidung vom 04.02.2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,1847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verstöße gegen marktregelnde Vorschriften sind unlauterer Wettbewerb

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2005)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • heise.de (Pressebericht, 17.04.2005)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reklamationen nur innerhalb von einer Woche? - Klausel ist unwirksam: Kunden benötigen Zeit, um die Ware zu prüfen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kunde kann Mängel bei Versandware längere Zeit geltend machen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Versandhandel: 14 Tage Umtauschfrist

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer verbraucherfeindlichen AGB-Klausel

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Online-Händler darf Reklamationsfrist nicht willkürlich verkürzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Rügefrist für Mängel in Online-AGB

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängeln im Internet-Versandhandel

Besprechungen u.ä. (3)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügefristen im Online-Handel

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB auf den Prüfstand: Rügefristen und Vorleistungspflichten

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von AGB-Klauseln über Anzeige- und Rügefristen von Mängeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 677
  • MMR 2005, 466
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.06.2004 - 5 W 88/04

    AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist eines Computerhändlers unwirksam

    Auszug aus KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05
    Soweit der Senat in seinem noch zu §§ 1, 3 UWG a.F. ergangenen Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 W 88/04 - eine von Vorstehendem abweichende Auffassung vertreten hat, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05
    Denn der Käufer kann in solchem Fall die Wochenfrist nicht vollständig zur Prüfung und Überlegung ausnutzen, sondern muss die etwaige Mängelanzeige so rechtzeitig abgeben, dass sie noch vor Büroschluss des letzten Tages der Frist bei dem Verkäufer eingeht (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 139, 190 = NJW 1998, 3119; Palandt/Heinrichs, BGB, 64.Aufl., § 309 Rdn.71; Bamberger/Roth/Becker, BGB § 309 Rdn.43; Erman/Roloff, BGB, 11.Aufl., § 309 Rdn.115, jew. m.w.N; s.a. BGH EBE/BGH 2005, 18 zu einer Zweiwochenfrist bei einem Bauvertrag).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Der Entscheidung des Kammergerichts vom 04.02.2005 (5 W 13/05, KGR 2005, 284 = MDR 2005, 677) lässt sich nicht entnehmen, dass - wie die Beklagte meint - nach wie vor eine Wochenfrist ausreiche, denn das KG hat ausgesprochen, dass jedenfalls ( Hervorhebung durch den Senat ) solche Klauseln der Inhaltskontrolle nicht standhalten, die dem Käufer nur eine tatsächliche Prüfungs- und Überlegungsfirst von weniger als einer Woche einräumten.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

    Als Mitbewerberin könnte ihr daher allenfalls ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch aus §§ 3 ff., 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zustehen, wenn mit der - vom Senat geteilten - überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (KG, MD 2005, 383 = MMR 2005, 466 = MDR 2005, 677; OLG Jena, GRUR-RR 2006, 283; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG, Rn. 11.17; 11.156; § 1 UKlaG, Rn. 14; Palandt / Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 3 UKlaG, Rn. 1; Grigoleit, NJW 2002, 1151 [1155]; Kamlah, WRP 2006, 33 [37]; Ullmann / Ullmann, jurisPK-UWG 2006 [Stand 17.01.2007], § 3, Rn. 42; Dembowski, juris-PR-WettbR 2/2007 Anm. 2) angenommen wird, dass die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetzes gegenüber dem UWG keine vorrangige Sonderregelung bilden (anders: Ullmann, GRUR 2003, 817 [823, Fn. 59]; Ullmann / Link, jurisPK-UWG 2006 [Stand 28.07.2006], § 4 Nr. 11, Rn. 147).

    Der in jüngerer Zeit insbesondere vom Kammergericht (Beschluss vom 04.02.2005 - 5 W 13/05, KGR 2005, 284 = MD 2005, 383 = MMR 2005, 466 = MDR 2005, 677) und von Köhler (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 11.17; 11.156; § 1 UKlaG, Rn. 14) vertretenen Gegenansicht ist nicht zu folgen; soweit diese Ansicht auch dem unveröffentlichten Beschluss des Senats vom 19.07.2006 - 6 W 89/06 - ohne eigene Begründung zu Grunde gelegt worden war, wird hieran für Fälle der vorliegenden Art nicht festgehalten, wie der Senat schon in anderer Sache zum Ausdruck gebracht hat (Beschluss vom 12.02.2007 - 6 W 152/06).

  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist (hinsichtlich der hinreichenden Bekanntheit der Fristen) auch dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln (vgl. allgemein zu AGB-Regelungen: Senat, KGR 2005, 284, juris Rdn. 11; zustimmend wohl Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UKlaG Rdn. 14).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Verbotsvorschriften des BGB zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, wenn sich die AGB-Regelungen zulasten der Verbraucher erst nach Vertragsabschluss - bei der Durchführung des Vertrages - auswirken (Senat, MMR 2005, 466; Senat, NJW 2007, 2266; OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2006, 4 U 3/06, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2007, I - 20 U 176/06, juris Rdnrn. 23 ff.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UklaG Rdn. 14; derselbe, GRUR-RR 2007, 337, 341; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042; a.A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdnrn. 23 ff.; OLG Köln, WRP 2007, 1111).

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob Regelungen schon dann eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion haben, wenn sie "als Verbraucherschutzvorschrift" zu qualifizieren sind (vgl. BGH, GRUR 2007, 159, Tz. 15 - Anbieterkennzeichnung im Internet; dahingehend Senat, MMR 2005, 466; ablehnend in dieser Allgemeinheit: OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 14.09.2006 - 327 O 441/06

    Salvatorische Klausel in AGB kann abgemahnt werden

    Die Aufzählung in § 3 UkIaG ist jedoch trotz anderer Stimmen in der Literatur (Ullmann, GRUR 2003, 817, 823 in Fn. 59; offen gelassen von HansOLG, Az.: 5 W 9/06, S. 3) nicht abschließend (KG MMR 2005, 466, 467; Köhler, GRUR 2004, 381, 387 f.; ders., in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.17; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. 2006, § 3 UkIaG Rn. 1).

    Daraus kann sich die Antragsgegnerin - auch erhebliche - wirtschaftliche Vorteile verschaffen, so etwa dann, wenn auf der Grundlage der salvatorischen Klausel solche Vertragsbestimmungen angepasst werden, die für den Absatz der Ware und den Gewinn von Bedeutung sind Dies gilt z.B. für den Umfang von Gewährleistungsansprüchen oder Haftungsausschlüsse aufgrund unwirksamer Bestimmungen über Anzeige- und Rügepflichten (vgl. etwa KG MMR 2005, 466, 467).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

    Denn dieses stellt keine vorrangige abschließende Regelung dar (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rdnr. 11.17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2005, 5 W 13/05; Senat, Urteil vom 11.04.2005, 20 U 216/05).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 4 U 3/06

    Unzulässige AGB, Unterlassungsklagengesetz, Gesetzesverstoß, Bagatellgrenze

    Die Möglichkeit der anspruchsberechtigten Stellen im Sinne des § 3 UKlaG, nach § 1 UKlaG dagegen vorzugehen, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr verwendet oder empfohlen werden, steht vielmehr als gesonderte Anspruchsberechtigung neben dem Anspruch eines Mitbewerbers, der nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG einen Konkurrenten auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann, wenn in der Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich ein Wettbewerbsverstoß zu sehen sein könnte (KG MMR 2005, 466; Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4 Rdn. 11.17; 11.156).
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