Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 25.01.2010

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   OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09 - K26   

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https://dejure.org/2009,9865
OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09 - K26 (https://dejure.org/2009,9865)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2009 - 5 W 161/09 - K26 (https://dejure.org/2009,9865)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 5 W 161/09 - K26 (https://dejure.org/2009,9865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit vonÜbernachtungskosten

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 287; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 758a Abs. 4 Satz 2; ; JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; JVEG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; JVEG § 20; ; JVEG § 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Eine Anreise, bei welcher der Prozessbevollmächtigte der Klägerin seine Wohnung schon vor 6.00 Uhr morgens - und damit zur Nachtzeit i.S.d. § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO - hätte verlassen müssen, kann diesem aber nicht abverlangt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212; OLG Celle, RVGreport 2009, 193; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).

    Jedenfalls dann, wenn eine derart frühe Anreise erforderlich ist, können Übernachtungskosten im Einzelfall ausnahmsweise auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein (vgl. zu einem Zeitaufwand ab 10 Stunden OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444; Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Eine Anreise, bei welcher der Prozessbevollmächtigte der Klägerin seine Wohnung schon vor 6.00 Uhr morgens - und damit zur Nachtzeit i.S.d. § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO - hätte verlassen müssen, kann diesem aber nicht abverlangt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212; OLG Celle, RVGreport 2009, 193; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Dies gilt nicht nur für die Zeitversäumnis einer Partei, die eine natürliche Person ist, sondern auch für den Fall, dass eine juristische Person eines ihrer Organe oder einen sachkundigen Mitarbeiter zu dem Termin entsandt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 2.12.2008 - VI ZB 63/07 - NJW 2009, 1001).
  • OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Jedenfalls dann, wenn eine derart frühe Anreise erforderlich ist, können Übernachtungskosten im Einzelfall ausnahmsweise auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein (vgl. zu einem Zeitaufwand ab 10 Stunden OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444; Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05

    Kostenfestsetzung: Höhe der Entschädigung für Terminswahrnehmung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Dass es sich regelmäßig um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) handelt, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt, ist allgemein anerkannt, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH - Beschl. v. 13.12.2007 - IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 W 15/09

    Höhe der zu erstattenden Reisekosten bei langer Anreise mit der Deutschen Bahn;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Eine Anreise, bei welcher der Prozessbevollmächtigte der Klägerin seine Wohnung schon vor 6.00 Uhr morgens - und damit zur Nachtzeit i.S.d. § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO - hätte verlassen müssen, kann diesem aber nicht abverlangt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212; OLG Celle, RVGreport 2009, 193; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1654).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 257/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung eines Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09

    Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
    Bei Benutzung der Bahn sind die Reisekosten für die erste Klasse als notwendig i.S.d. § 91 ZPO anzusehen (vgl. Senat, Beschl. v. 2.4.2009 - 5 W 58/09 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung;

  • KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähige Kosten eines auswärtigen

    In Anbetracht des Umstandes, dass das Landgericht Berlin den Termin zur mündlichen Verhandlung auf 9:30 Uhr anberaumt hatte, war dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine Anreise am selben Morgen nicht zumutbar (vergleiche hierzu im Einzelnen: OLG Saarbrücken, AGS 2010, 48, Tz. 16 des Jurisausdrucks).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21727
OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09 (https://dejure.org/2010,21727)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.01.2010 - 5 W 161/09 (https://dejure.org/2010,21727)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 5 W 161/09 (https://dejure.org/2010,21727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückforderung rechtswidriger (staatlicher) Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen bei Vorgreiflichkeit eines Prozesses beim Europäischen Gericht; Fälle des Ausschlusses einer Aussetzung bei Vorgreiflichkeit im Hinblick auf europäisches Recht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückforderung rechtswidriger (staatlicher) Beihilfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09
    ren T-102/07 und T-120/07 ausgesetzt.".

    Nach entsprechendem Hinweis vom 03.02.2009 und Gelegenheit zur Stellungnahme für beide Parteien hat das Landgericht Mühlhausen durch Beschluss vom 17.03.2009 den Rechtsstreit bis zur "rechtskräftigen" Entscheidung des "Europäischen Gerichtshofs" in der Sache T-120/07 bzw. dem verbundenen Verfahren T-102/07 und T-120/07 gemäß § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit der Entscheidung ausgesetzt.

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09
    Die deutschen Normen sind also nur dann im Hinblick auf Art. 24 Abs. 1 GG nicht anzuwenden, wenn die Anwendung des deutschen Rechts die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung verhindert und sie dadurch die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs erschweren (vgl. BGH Urteil vom 05.07.2007, IX ZR 221/05, Rn. 27 m.w.N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09
    Das Hauptziel der Rückerstattung liegt dabei aber darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit der Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde ( EuGH, Rs. C-277/00, Slg. 2004, I-3925 Rn.76; Verordnung (EG-VO) Nr. 659/1999 des Rates der Europäischen Union vom 22.03.1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 93 des EG-Vertrages zu Ziffer (13) Satz 1 und 2) Mit der Rückzahlung verliert nämlich der Empfänger den Vorteil, den er auf dem Markt gegenüber seinen Konkurrenten besaß, und es wird die Lage vor der Zahlung der Beihilfe wiederhergestellt (EuGH, Rs. C-277/00, Slg. 2004, I-3925 Rn.75).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09
    Es ist völlig herrschende Meinung, dass der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. z.B. EuGH, Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 31; Rs. C-404/00 Slg. 2003, I-6695 Rd. 21; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09
    Es ist völlig herrschende Meinung, dass der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. z.B. EuGH, Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 31; Rs. C-404/00 Slg. 2003, I-6695 Rd. 21; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58).
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