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   OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05   

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https://dejure.org/2006,22623
OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05 (https://dejure.org/2006,22623)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 W 184/05 (https://dejure.org/2006,22623)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 W 184/05 (https://dejure.org/2006,22623)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.11.1993 - 5 W 2314/93

    Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Sachverständigenkosten wegen auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05
    Das stellt einen eigenständigen Streitgegenstand dar und hat nichts mit einer unselbständigen Nebenforderung zu tun (vgl. BGH Kosten-Rspr. ZPO § 4 Nr. 30, 74; OLG München NJW-RR 1994, 1484; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 95).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 12 W 5/00

    Bemessung des Streitwerts bei isolierter Geltendmachung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05
    Das stellt einen eigenständigen Streitgegenstand dar und hat nichts mit einer unselbständigen Nebenforderung zu tun (vgl. BGH Kosten-Rspr. ZPO § 4 Nr. 30, 74; OLG München NJW-RR 1994, 1484; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 95).
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 5 W 44/06

    Streitwert der Feststellungsklage zum Fortbestehen einer Unfallversicherung

    Allerdings war - entgegen der Auffassung der Kammer und der Parteien - von vornherein der Streitwert des Klageantrags zu 2) in Höhe von 928.- EUR hinzuzurechnen, da es sich insoweit nicht um eine Nebenforderung, sondern um eine Hauptforderung, nämlich einen selbständig eingeklagten Schadensposten in Form von Rechtsverfolgungskosten (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 9.2.2006 - 5 W 184/05), gehandelt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2012 - 2 O 21/12

    Höhe des Streitwerts im Zusammenhang mit vorprozessual aufgewandten

    Klagegegenstand waren mit dem Klagantrag zu 2. vorprozessual aufgewandte Rechtsanwaltskosten, die nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des hier zugrundeliegenden Rechtsstreits (im Falle des Obsiegens) hätten geltend gemacht werden können, sondern auf der Grundlage eines materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend gemacht wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2007 - VI ZB 22/07 -, zit. nach juris Rn. 4 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2006 - 5 W 184/05 -, zit. nach juris).
  • AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter

    Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).
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