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   OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87   

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https://dejure.org/1987,4048
OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 894
  • MDR 1987, 502
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2005 - 15 E 951/05

    Durch eine juristische Person repräsentierter, sachlich Betroffener als

    für einen solchen Fall Hans. OLG, Beschluss vom 3.2.1987 - 5 W 2/87 -, MDR 1987, 502: Schadenersatzklage eines gemeinnützigen, im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Jugendwohlfahrtvereins gegen untreue Vorstandsmitglieder.
  • OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03

    Anlageberatung; Beratungsfehler

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1987, 894 = MDR 1987, 502).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - L 8 B 8/09

    Rentenversicherung

    Ob etwas anderes ausnahmsweise dann gilt, wenn der Verein den größten Teil seiner Mittel aus der öffentlichen Hand bezieht (so OLG Hamburg, Beschluss v. 03.02.1987, 5 W 2/87, MDR 1987, 502), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15

    Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren juristischer Personen

    Dem Rechtsmittelausschluss steht auch nicht das unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 3. Februar 1987 - 5 W 2/87 -) erfolgte Vorbringen der Klägerin entgegen, dass ihr Gesellschaftszweck die Mitwirkung an der Durchführung von Aufgaben der öffentlichen und freien Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe für psychisch erkrankte Menschen sei, sie ihre Geldmittel aus der öffentlichen Hand erhalte und ihre Gesellschafterinnen deshalb nicht die entscheidenden Wirtschaftsfaktoren bzw. deshalb am Gegenstand des Rechtstreits nicht wirtschaftlich beteiligt seien.
  • OVG Saarland, 04.02.2000 - 3 X 9/99

    Prozesskostenhilfe; Ernstliche Richtigkeitszweifel und grundsätzliche Bedeutung

    Zöller, a.a.O., Rdnr. 13 und Musielak, a.a.O., Rdnr. 15, beide unter Hinweis auf OLG Hamburg, MDR 87, 502 beziehungsweise NJW-RR 1987.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 3 (6) Ta 124/96

    Gemeinnütziger Verein; Eingetragener Verein ; Wirtschaftliche Beteiligte ;

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  • OVG Sachsen, 13.04.2011 - 4 C 25/10

    Prozesskostenhilfe, juristische Person, gemeinnütziger Verein, wirtschaftliche

    Der Ausnahmefall eines gemeinnützigen Vereins, dessen erforderliche Mittel im Wesentlichen die öffentliche Hand zur Verfügung stellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 3. Februar 1987, MDR 1987, 502), ist folglich hier nicht gegeben.
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