Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04   

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OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur Berücksichtigung der Abschreckungswirkung bei der Streitwertfestsetzung

  • aufrecht.de

    Abschreckungswirkung wird bei Bestimmung des Streitwerts mitberücksichtigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Berücksichtigung des Gesichtspunktes einer wirkungsvollen Abschreckung bei der Festsetzung eines Streitwertes urheberrechtlicher Ansprüche; Interesse an einer Rechtsdurchsetzung bei einer ex-ante Betrachtung als Ausgangspunkt für die Bemessung eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 25 GKG; 2 ZPO
    Hoher Streitwert zur Abschreckung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 88 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 342
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Urheberrechtsverletzung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04
    Angesichts der Tatsache, dass etwa das Kammergericht mit Beschluss vom 19.12.2003 einen vergleichbaren Einzelverstoß mit einem Streitwert von EUR 10.000.- bemessen hat (5 W 367/03), liegen die von dem Landgericht festgesetzten Werte noch im unteren Bereich der nach Sachlage vertretbaren Beträge.
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    In Rechtsprechung und Literatur wird ferner teilweise die Ansicht vertreten, dass sich der Gedanke einer wirksamen Abschreckung streitwerterhöhend auswirken kann (s. Fromm/ Nordemann, a.a.O.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 342 "Kartenausschnitte" und GRUR-RR 2007, 375 "Filesharing").

    Der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach wegen Überlastung der Strafverfolgungsbehörden die im UrhG verankerten Sanktionsansprüche (§§ 106 ff UrhG) sich als stumpfes Schwert erweisen (so Beschluss vom 10.03.2004, GRUR-RR 2004, 342) und deshalb zum Zwecke der Abschreckung der Streitwert hoch festzusetzen sei, kann nicht beigetreten werden.

  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu treten und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Soweit in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (KG Beschluss vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 - OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 - LG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 21 O 8723/08 -) das Gebot der Abschreckung zur Vermeidung einer Nachahmungsgefahr als streitwertbestimmender Faktor statuiert wird, überzeugt dies nicht.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 889/08

    Haftung für Filesharing durch Familienangehörige

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu wirken und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14

    Urheberechtliche Streitigkeit: Ermittlung des Streitwertes

    Ausgangspunkt der Wertbemessung ist dabei das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Durchsetzung seiner Rechte bei einer "ex-ante-Betrachtung" (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342f.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Zu berücksichtigen ist dabei auch der Gesichtspunkt der wirkungsvollen Abschreckung künftiger gleichartiger Rechtsverstöße (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2004, 342, Kammergericht, GRUR 2005, 88).

    Dies gilt selbst für nicht sehr erhebliche Verstöße gegen geistige Schutzrechte (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.3.2004 - 5 W 3/04).

  • LG Köln, 07.03.2007 - 28 O 551/06

    Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 EUR

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer und steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Gerichte (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06

    Zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu wirken und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09

    Zur Speicherung, Herausgabe und Verwertung von IP-Adressen, die beim File-Sharing

  • OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06

    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unbefugter Verwendung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.03.2006 - 207 C 471/05

    Ungenehmigte Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts im Internet: Höhe des

  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 S 6/13

    Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 W 11/08

    Streitwert von 695.000 EUR bei einem illegalen Filesharing von 139 Musikdateien

  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 237/09

    Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem

  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 5 W 173/06

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Musiktauschbörse im Internet:

  • OLG Dresden, 05.11.2012 - 11 W 692/11

    Streitwert Verwendung Fotos bei privatem EBay-Verkauf

  • LG Köln, 06.06.2007 - 28 O 384/06

    Anwaltliche Abmahnung ohne Vollmachtsurkunde

  • LG Köln, 07.09.2006 - 28 O 266/06

    Anspruch auf Unterlassung des öffentlichen Zugänglichmachens urheberrechtlich

  • LG Hamburg, 16.11.2006 - 308 O 743/06

    Urheberrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung von Kartenausschnitten im

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9953
OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,9953)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,9953)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,9953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Vorliegen einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit; Ermessensfehler wegen nicht nachvollziehbarer umfassender Interessenabwägung

  • Judicialis

    ZPO § 800; ; ZPO § 769 Abs. 1; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Prozessgerichtes über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei schlüssigem Vortragen des Ermessensfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 15.06.1988 - 3 W 1805/88

    Entscheidung; Richter; Rechtsmittel; Entsprechende Vorschrift; Rechtslage;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Nur wenn der Beschwerdeführer einen Ermessensfehler des Erstgerichts oder die greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses schlüssig vorträgt, ist ausnahmsweise die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft (OLG Dresden JurBüro 1999, 270; 1997, 102; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1435 f.; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 381; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG München NJW-RR 1988, 1532; OLG Celle NdsRpfl.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Sie setzt vielmehr voraus, dass die Entscheidung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist und deshalb als besonders krasses Unrecht angesehen werden muss (BGH NJW 1993, 135; NJW-RR 1999, 1585).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 5 WF 108/98

    Offenkundige Gesetzeswidrigkeit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Nur wenn der Beschwerdeführer einen Ermessensfehler des Erstgerichts oder die greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses schlüssig vorträgt, ist ausnahmsweise die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft (OLG Dresden JurBüro 1999, 270; 1997, 102; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1435 f.; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 381; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG München NJW-RR 1988, 1532; OLG Celle NdsRpfl.
  • BGH, 20.07.1999 - X ZB 12/99

    Keine witere Beschwerde zum BGH im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Sie setzt vielmehr voraus, dass die Entscheidung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist und deshalb als besonders krasses Unrecht angesehen werden muss (BGH NJW 1993, 135; NJW-RR 1999, 1585).
  • OLG München, 26.09.1985 - 25 W 2449/85

    Einstweilige Anordnungen; Rechtsbehelfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Die damit verbundene Bewertung der Hauptsache würde zu einer systemfremden und unzweckmäßigen Einwirkung des nachfolgend zuständigen Berufungsgerichts auf das Verfahren vor dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges führen (OLG Dresden a.a.O.; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG München NJW-RR 1987, 767, 768).
  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 6 W 14/97

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Prozeßgerichts nach § 769 ZPO

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Die damit verbundene Bewertung der Hauptsache würde zu einer systemfremden und unzweckmäßigen Einwirkung des nachfolgend zuständigen Berufungsgerichts auf das Verfahren vor dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges führen (OLG Dresden a.a.O.; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 366; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216; OLG München NJW-RR 1987, 767, 768).
  • OLG Dresden, 10.09.1998 - 14 W 487/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2004 - 5 W 3/04
    Nur wenn der Beschwerdeführer einen Ermessensfehler des Erstgerichts oder die greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses schlüssig vorträgt, ist ausnahmsweise die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft (OLG Dresden JurBüro 1999, 270; 1997, 102; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1435 f.; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 381; OLG Celle JurBüro 1997, 101; OLG Köln FamRZ 1997, 1093; OLG München NJW-RR 1988, 1532; OLG Celle NdsRpfl.
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 25 WF 28/97

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Beschwerde, Einstweilige

  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
  • KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05

    Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Seit dem In-Kraft-Treten des ZPO-RG 2001 am 1. Januar 2002 ist auch eine Ausnahmebeschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft (BGH, NJW 2004, 2224; NJW 2002, 1577; BGH, NJW 2004, 2853; OLG Frankfurt/Main, a.a.O.; Zöller/Herget, a.a.O.; Zöller/Gummer, a.a.O., vor § 567 Rdn. 7ff.; a.A. noch - ohne nähere Auseinandersetzung mit der h.M.: OLG Naumburg, JurBüro 2004, 208).
  • LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08

    Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS; Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
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