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   OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67   

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OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 1967 - 5 W 33/67 (https://dejure.org/1967,9509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2005 - 15 E 951/05

    Durch eine juristische Person repräsentierter, sachlich Betroffener als

    OVG Saarland, Beschluss vom 4.2.2000 - 3 X 9/99 -, AS 28, 221 (gemeinnütziger Schießsportverein); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.1967 - 5 W 33/67 -, MDR 1968, 331 (Wassersportverein); KG, Beschluss vom 21.12.1954 - 5 U 1610/54 -, NJW 1955, 469.
  • BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Vermögenslage eines Vereins

    Ferner bat er den Kläger unter Hinweis auf die Beschlüsse des Kammergerichts vom 21. Dezember 1954 (NJW 1955, 469) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. November 1967 (MDR 1968, 331) um Mitteilung, ob die zur Führung des Revisionsverfahrens erforderlichen Mittel von den Vereinsmitgliedern aufgebracht werden könnten, und gegebenenfalls um nähere Angaben darüber, warum die Mittel für die Führung des Prozesses zwar in der ersten und zweiten Instanz, jedoch nicht in der dritten Instanz aufgebracht werden könnten.

    In Übereinstimmung damit entspricht es allgemeiner Auffassung, daß insbesondere einem nichtwirtschaftlichen Verein das Armenrecht nur bewilligt werden darf, wenn jedenfalls die Vereinsmitglieder als die an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten die zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht in zumutbarer Weise aufbringen können (Kammergericht NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf MDR 1968, 331 [OLG Düsseldorf 08.11.1967 - 5 W 33/67]).

  • OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Bewilligung für einen eingetragenen

    Auch einem gemeinnützigen eingetragenen Idealverein darf PKH nur bewilligt werden, wenn seine Mitglieder vermögenslos sind (vgl. Kammergericht, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331; Zöller/Geimer, 28. Aufl. 2010, § 116, Rn. 13).
  • OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84

    Prozeßkostenhilfe; Vermögenslosen GmbH; Prozeßkosten; Gesellschafter;

    Entscheidend ist vielmehr, wie das RG (RGZ 148, 196 [197]) und ihm folgend die spätere Rechtspr. (KG, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 ..) ausgeführt haben, ob der in Frage stehende Dritte ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an der Prozeßführung hat, ob sich also das Obsiegen oder Unterliegen der jur.
  • BVerwG, 11.03.1996 - 1 A 26.93

    Rechtsmittel

    Wirtschaftlich beteiligt an der Prozeßführung eines ideellen Vereins sind auch dessen Mitglieder (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 [OLG Düsseldorf 08.11.1967 - 5 W 33/67] ; Schneider, Der Betrieb, 1978, 287 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 63/89

    Entschädigung für die Beschädigung eines Kirchengebäudes durch Militärfahrzeuge;

    Ähnlich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1968, 331) ausgesprochen, daß Vereinsmitglieder ein wirtschaftliches Interesse am Obsiegen ihres Vereins haben, so daß deren wirtschaftliche Potenz Prozeßkostenhilfe (damals Armenrecht) für den eingetragenen Verein ausschließe.
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