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   OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18   

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OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18 (https://dejure.org/2018,24777)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2018 - 5 W 36/18 (https://dejure.org/2018,24777)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 5 W 36/18 (https://dejure.org/2018,24777)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/oder ein faires und willkürfreies Verfahren (BGH, Beschl. v. 29.11.1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschl. v. 23.08.2005 - 5 W 237/05-69 - OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf ein Verhalten des Richters im laufenden Verfahren gestützt, kann trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann, wenn dies nicht zu einer Umgehung des Verwirkungstatbestandes des § 43 ZPO führt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.9.2004 - 16 W 126/04 - OLG Hamm, Beschl. v. 11.7.2011 - 32 W 11/11).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04

    Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Denn das Ablehnungsverfahren ist kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle (Senat, Beschl. v. 10.09.2007 - 5 W 199/07-68; Senat, Beschl. v. 12.11.2007 - 5 W 284/07-98; OLG Köln, OLGR Köln 2005, 535).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Der Kläger befand sich hinsichtlich der neu entstehenden Ablehnungsgründe während der Verhandlung in keiner anderen Situation als eine Partei, die noch keinen Ablehnungsantrag gestellt hat (zum Verlust des Ablehnungsrechts der Partei in diesem Fall: BGH, Beschl. v. 5.2.2008 - VIII ZB 56/07 - MDR 2008, 582).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf ein Verhalten des Richters im laufenden Verfahren gestützt, kann trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann, wenn dies nicht zu einer Umgehung des Verwirkungstatbestandes des § 43 ZPO führt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.9.2004 - 16 W 126/04 - OLG Hamm, Beschl. v. 11.7.2011 - 32 W 11/11).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/oder ein faires und willkürfreies Verfahren (BGH, Beschl. v. 29.11.1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschl. v. 23.08.2005 - 5 W 237/05-69 - OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Maßgebend ist, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG, Beschl. v. 05.04.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30; BGH, Beschl. v. 30.01.1986 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Insofern gebieten es auch die Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie, die in der Regelung des § 43 ZPO zum Ausdruck kommen, nicht, die Norm über ihren Wortlaut hinaus anzuwenden (BGH, Beschl. v. 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - MDR 2016, 902).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 15 W 73/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 - Die Justiz 1993, 54) folgt nichts anderes.
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
    Maßgebend ist, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG, Beschl. v. 05.04.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30; BGH, Beschl. v. 30.01.1986 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Über die notwendige Gesamtwürdigung geltend gemachter Ablehnungsgründe hinaus ist in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zwar anerkannt, dass eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei in der Gesamtschau den Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens erwecken kann (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 8 W 2476/15, MDR 2016, 352 = juris, Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 5 W 36/18, juris, Rn. 12; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 42 Rn. 54 m. w. N.).
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