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   KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11181
KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03 (https://dejure.org/2003,11181)
KG, Entscheidung vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 (https://dejure.org/2003,11181)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03 (https://dejure.org/2003,11181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für eine urheberrechtsverletzende Nutzung eines Stadtplanausschnitts auf einer Internetpräsentation

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2 ZPO; 12, 25 GKG
    Streitwert für unbefugte Nutzung von Stadtplanausschnitten 10.000 EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 2; GKG § 12 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 3
    Streitwert für eine Urheberrechtsverletzung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Soweit in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (KG Beschluss vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 - OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 - LG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 21 O 8723/08 -) das Gebot der Abschreckung zur Vermeidung einer Nachahmungsgefahr als streitwertbestimmender Faktor statuiert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Angesichts der Tatsache, dass etwa das Kammergericht mit Beschluss vom 19.12.2003 einen vergleichbaren Einzelverstoß mit einem Streitwert von EUR 10.000.- bemessen hat (5 W 367/03), liegen die von dem Landgericht festgesetzten Werte noch im unteren Bereich der nach Sachlage vertretbaren Beträge.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.03.2006 - 207 C 471/05

    Ungenehmigte Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts im Internet: Höhe des

    Diesem entsprechen auch die Urteile anderer höherer Gerichte (Vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2003, Az: 5 W 367/03; OLG Hamburg, Beschluss vom 10.3. 2004, Az: 5 W 3/04).
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