Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.06.2009 - 5 W 414/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36391
OLG Koblenz, 25.06.2009 - 5 W 414/09 (https://dejure.org/2009,36391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 5 W 414/09 (https://dejure.org/2009,36391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 5 W 414/09 (https://dejure.org/2009,36391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Streitwerts bei Unterbrechung des Rechtstreits durch Insolvenz des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des Streitwerts bei Unterbrechung des Rechtstreits durch Insolvenz des Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

    210.710 EUR (200.000 EUR + 10.700 EUR) bis zum 12.06.2018 gemäß §§ 39 Abs. 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 1 Satz 1, 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 bis 5 ZPO und insgesamt noch bis zu 500 EUR ab wirksamer Aufnahme des zuvor unterbrochenen Verfahrens am 13.06.2018 gemäß § 182 InsO (niedrigste Wertstufe mangels zu erwartender Quote im Insolvenzverfahren; vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.1992 - VII ZB 13/92, juris Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.06.2009 - 5 W 414/09, juris Rn. 5).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12

    Streitwertfestsetzung - Klage auf Feststellung einer Forderung zur

    ccc) Mit der als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (BFH 26.09.2006 - X S 4/06 - ; OLG Koblenz 25.06.2009 - 5 W 414/09 - OLG Dresden 23.01.2006 - 13 W 1185/05 - jeweils in Juris; MüKo-InsO/Schumacher 2. Auflage § 182 InsO Rn. 6; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. Anhang II zu § 48 GKG (§ 182 InsO) Rn. 3; Schneider Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 2979) ist deshalb davon auszugehen, dass § 182 InsO eine gegenüber der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG speziellere Regelung darstellt.
  • LSG Sachsen, 29.06.2018 - L 1 KR 167/18
    Dies ändert indes nichts daran, dass im Falle der Aufnahme eines vor Insolvenzeröffnung eingeleiteten Klageverfahrens (§ 180 Abs. 2 InsO) eine Streitwertbemessung nach § 182 InsO für alle Gebühren ausscheidet, die bereits vor der Aufnahme entstanden sind, sodass ein Stufenstreitwert festzusetzen ist (z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. September 2006 - X S 4/06 - juris Rn. 6 ff.; Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 - juris Rn. 19 ff.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 4 Ta 167/12 - juris Rn. 17 ff.; Oberlandesgericht [OLG] A ..., Beschluss vom 23. Januar 2006 - 13 W 1185/05 - juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 W 414/09 - juris Rn. 6; Jungmann in Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 182 Rn. 6; Sinz in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 182 Rn. 17; Specovius in Braun, InsO, 6. Aufl., § 182 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht