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   OLG Koblenz, 23.09.1996 - 5 W 429/96   

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OLG Koblenz, 23.09.1996 - 5 W 429/96 (https://dejure.org/1996,6635)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.09.1996 - 5 W 429/96 (https://dejure.org/1996,6635)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. September 1996 - 5 W 429/96 (https://dejure.org/1996,6635)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1352
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2019 - 9 W 12/19

    Kostenerstattungsanspruch eines Scheinbeklagten: Auslegung der Klageschrift bei

    Wer sich in einer solchen Situation ohne hinreichenden Grund in das Prozessrechtsverhältnis anderer Parteien hineindrängt, bedarf des Schutzes einer Kostenfreistellung (§ 269 Abs. 3 ZPO) nicht (vgl. OLG München, OLGZ 1981, 1989, 1990; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, Rn. 8, zitiert nach Juris).
  • LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11

    Auslegung der Prozesshandlung "Parteibezeichnung" im Falle einer existenten im

    Schutzbedürftig ist die von der Fehlbezeichnung betroffene scheinbare Prozesspartei nur dann, wenn sie nicht ohne weiteres erkennen konnte, dass sie mit der Klage und der gerichtlichen Entscheidung nicht gemeint ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, zitiert nach juris).

    Darüber hinaus wäre die Beklagte nicht schutzbedürftig, wenn sie sich ohne hinreichenden Grund in das Prozessrechtsverhältnis anderer Parteien hineingedrängt hätte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Die Unrichtigkeit kann jederzeit von Amts wegen berichtigt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. September 1996 - 5 W 429/96 -, juris; Althammer, Zöller, ZPO, 32. Aufl., vor § 50 Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

    Ist die Identität der Partei (OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1997, 32; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1352) nicht gewahrt, liegt hingegen eine subjektive Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO vor.
  • OLG Celle, 08.11.2012 - 13 Verg 7/12

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Antragsgegnerin

    aa) Eine solche kommt nur dann in Betracht, wenn die Identität der Partei durch die Änderung der (fehlerhaften) Bezeichnung gewahrt bleibt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. September 1996 - 5 W 429/96, juris Rn. 8; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 50 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., vor § 50 Rn. 7).
  • OLG Köln, 07.03.2007 - 5 U 164/06

    Rubrumberichtigung bei unrichtiger Parteibezeichnung; Leistungsfreiheit eines

    Eine solche Berichtigung war schon von Amts wegen vorzunehmen (OLG Hamm JurBüro 1977, 1420; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 1997, 32; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1352, Vollkommer in Zöller 26. Aufl., 2006, vor § 50 Rn. 7; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2003 - 21 W 24/03

    Abgrenzung von Rubrumsänderungen und Parteiwechsel

    Die durch den angefochtenen Beschluss vollzogene Berichtigung des Klägerrubrums stellt nicht lediglich eine grundsätzlich zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung unter Wahrung der Parteiidentität dar, sondern erweist sich bei näherer Betrachtung als echter Parteiwechsel, der nicht wirksam durch eine Berichtigung des Urteils gemäß § 319 Abs. 1 ZPO erzwungen werden kann (vgl.: OLG Düsseldorf MDR 1977, 144; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1352; OLG Frankfurt JurBüro 1980, 1893).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2018 - L 9 BA 20/18
    Notwendig wäre es daher allein gewesen, sich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23. September 1996 - 5 W 429/96 -, juris, Rn. 8, für den Fall des Erlasses eines Versäumnisurteils mit versehentlich vom Gericht veranlasster falscher Parteibezeichnung: Dem Schutzbedürfnis wird dadurch genügt, dass der Betroffene auf die Falschbezeichnung hinweist durch kurzes Schreiben oder Anruf bei der Geschäftsstelle des Gerichts).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2019 - 27 W 6/19
    Ungenaue und unrichtige Parteibezeichnungen können von Amts wegen berichtigt werden, wenn die Identität der Partei trotz Berichtigung gewahrt bleibt (OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1352; Vollkommer in Zöller, ZPO, vor § 50 Rn. 7).
  • OLG Celle, 06.03.2019 - 14 U 146/18

    Wer das Land statt den Bund verklagt, läuft in die Verjährungsfalle!

    Die Berichtigung der Berichtigung ist möglich, wenn die ursprünglich richtige Parteibezeichnung durch eine spätere "Richtigstellung" falschgeworden ist [OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1352; Zöller-Vollkommer, a. a. O.].
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