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   KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05   

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https://dejure.org/2005,4815
KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05 (https://dejure.org/2005,4815)
KG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 5 W 48/05 (https://dejure.org/2005,4815)
KG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 5 W 48/05 (https://dejure.org/2005,4815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Ein Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht gemäß § 8 Abs. 1 VerpackV stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des privaten Endverbrauchers im Sinne der Verpackungsverordnung; Qualifizierung eines China-Imbisses als der Pfanderhebungspflicht nicht unterliegendem Endverbraucher; Vorliegen einer unlauteren Handlung; Anforderungen an die Eignung einer beanstandeten ...

  • Judicialis

    VerpackV § 3 Abs. 10; ; VerpackV § 8 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht - Erheblichkeit bei Außer-Haus-Verkauf eines Imbissstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 357
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05
    Sie wirkt sich aber nicht im "Vorfeld des Wettbewerbshandelns" aus (zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 2000, 1076), sondern unmittelbar beim Absatz der Waren.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05
    Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14.Dezember 2004 (NVwZ 2005, 190ff.) haben nicht die Unwirksamkeit oder Unbeachtlichkeit der VerpackV zur Folge.
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfasster Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05

    Antragsbefugnis der Verbraucherverbände in Wettbewerbssachen: Unzulässigkeit

    Die Vorschriften der VerpackV über Rücknahme- und Pfanderhebungspflichten bezwecken nicht auch den Schutz der Verbraucherinteressen (Klarstellung zu Senat, Beschluss vom 15. April 2005 - 5 W 48/05).

    Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 15.April 2005 - 5 W 48/05 - eine abweichende Auffassung ergibt, wird daran nicht festgehalten.

    Jedoch gilt dies nur im Verhältnis zwischen Mitbewerbern, insbesondere den Herstellern und Vertreibern von Getränkeverpackungen, deren Marktverhalten beim Absatz der Waren durch die VerpackV geregelt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 15.April 2005 - 5 W 48/05 - m.w.N.).

  • KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07

    Wettbewerbsverstoß: Identitätsangabe beim Fernabsatz von Waren im Internet;

    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfassten Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03

    Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig -

    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
  • KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07

    Impressumspflicht bei Ebay

    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfasster Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    Vielmehr soll lediglich die Verfolgung der Bagatellfälle ausgeschlossen werden, dementsprechend ist die Schwelle auch nicht zu hoch anzusetzen (vgl. Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 3 UWG Rdn. 48; KG KGR 2005, 640, 641 zitiert nach juris).
  • KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07

    Widerrufsfolgenbelehrung beim Fernabsatz von Waren im Internet

    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfasster Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • LG Berlin, 02.08.2007 - 96 O 138/07

    Wettbewerbsverstoß: Unzureichende Belehrung über den vorvertraglichen Widerruf im

    Dementsprechend kann sich ein Anwendungsbereich besagter "Bagatellklausel" des § 3 UWG beispielsweise dann eröffnen, wenn zwar gegen zum Schutz des Verbrauchers erlassene Vorschriften verstoßen wird, der Inhalt des gebotswidrig unterlassenen Hinweises sich aber aus dem übrigen Kontext dem Verbraucher erschließt, aus sonstigen Umständen für den Verbraucher nahe liegt oder für die Kaufentscheidung von zu vernachlässigender Bedeutung ist (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 - (zugänglich unter anderem über die Homepage des Kammergerichts www.kammergericht.de ) mit Hinweisen unter anderem auf OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23f; KG, Senat GRUR-RR 2005, 357, 358; Ullmann in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2006, § 3 Rn. 42).
  • KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07

    Wettbewerbsverstoß: Tragstuhlwagentransporte mittels Krankentransportwagen;

    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfassten Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • KG, 13.02.2007 - 5 W 37/07

    Wettbewerbsrecht: Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Versandkosten im

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