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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 58/97   

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OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 58/97 (https://dejure.org/1997,6747)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.1997 - 5 W 58/97 (https://dejure.org/1997,6747)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 1997 - 5 W 58/97 (https://dejure.org/1997,6747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 611, 823, 249

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen einer vorwerfbaren Fehlbehandlung bei einer Brustoperation; Voraussetzungen für die Kürzung des auf eine ärztliche Fehlbehandlung zurückzuführenden Schadensersatzanspruchs; Rechtsnatur des Vertrags über die Durchführung einer kosmetischen Operation

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 611 823 249
    Rechtsnatur eines Vertrages über eine Schönheitsoperation; Umfang des Schadensersatzes bei mißlungener kosmetischer Operation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.09.1987 - 7 U 58/87

    Nasenscheidewandabweichung; Septumdeviation; Kosmetische Operation;

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 58/97
    Der Vertrag über die Durchführung einer kosmetischen Operation (,Schönheitsoperation") ist ein Dienstvertrag (wie OLG Köln, 7. Zivilsenat, MDR 1988, 317).
  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 58/97
    Allerdings kann ein Anspruch auf Erstattung von Kosten einer Nachoperation zur Behebung der Folgen einer ärztlichen Fehlbehandlung sehr wohl aus §§ 823, 249 BGB gegeben sein, denn zu den "Herstellungskosten" bei Verletzung einer Person gehören vor allem die Kosten der Heilbehandlung, wobei die Kosten einer aufwendigen kosmetischen Operation nicht zu ersetzen sind, sofern für sie kein ausreichender Grund vorliegt (BGHZ 63, 295).
  • OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98

    Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten

    Daraus folgt wiederum, dass er nur die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt verlangen kann (vgl. die Senatsentscheidung vom 21.8.1997 - 5 W 58/97-; Wussow-Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 5. Auflage 1990, Rdnr. 162 m.w.N.).
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   OLG Celle, 05.01.1998 - 5 W 58/97   

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OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.1998 - 5 W 58/97 (https://dejure.org/1998,36213)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 5 W 58/97 (https://dejure.org/1998,36213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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