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   OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14   

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OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14 (https://dejure.org/2015,943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.01.2015 - 5 W 89/14 (https://dejure.org/2015,943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 (https://dejure.org/2015,943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens zur Klärung von auf ein Grundstück einwirkenden Geräusch- und Geruchsimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1
    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens zur Klärung von auf ein Grundstück einwirkenden Geräusch- und Geruchsimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geräusch- und Geruchsimmissionen als Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren auch zur Feststellung von Geruchs- und Lärmimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geräusch- und Geruchsimmissionen als Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens? (IMR 2015, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 793
  • BauR 2015, 880
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08

    Selbständiges Beweisverfahren und Geruchsimmissionen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris; Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1; unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).

    Zur Klärung der Frage, ob die dort normierte Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, kann anerkanntermaßen (jedenfalls auch) die Einholung eines Sachverständigengutachtens beitragen (siehe OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris, auch zur Beurteilung der Wesentlichkeitsschwelle i.S.d. § 906 BGB unter Berücksichtigung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz als Orientierungshilfe; OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris: erhebliche Geruchsbelästigungen könnten z.B. auf der Grundlage von olfaktometrischen Emissionsmessungen festgestellt werden).

    Dass es in einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren gegebenenfalls weiterer Beweiserhebungen, insbesondere eines Ortstermins bedarf, falls ein Vergleich mit Richtwerten sich als unzureichend erweist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris; siehe auch OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 756, juris Rdn. 151), schließt die selbstständige Beweiserhebung, wie oben ausgeführt, nicht aus (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris).

  • OLG Celle, 26.11.2008 - 4 U 91/08

    Ansprüche auf Unterlassung von Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Zur Klärung der Frage, ob die dort normierte Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, kann anerkanntermaßen (jedenfalls auch) die Einholung eines Sachverständigengutachtens beitragen (siehe OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris, auch zur Beurteilung der Wesentlichkeitsschwelle i.S.d. § 906 BGB unter Berücksichtigung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz als Orientierungshilfe; OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris: erhebliche Geruchsbelästigungen könnten z.B. auf der Grundlage von olfaktometrischen Emissionsmessungen festgestellt werden).

    Dass es in einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren gegebenenfalls weiterer Beweiserhebungen, insbesondere eines Ortstermins bedarf, falls ein Vergleich mit Richtwerten sich als unzureichend erweist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris; siehe auch OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 756, juris Rdn. 151), schließt die selbstständige Beweiserhebung, wie oben ausgeführt, nicht aus (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 30).
  • LG Hamburg, 30.07.1999 - 307 T 74/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Hänge die Intensität festzustellender Geräuschemissionen nämlich maßgeblich von Variablen wie etwa von der Entschließung des Betreibers einer lärmenden Maschine ab, sei die beantragte Begutachtung eine bloße "Momentaufnahme" und in einem künftigen Rechtsstreits nicht gemäß § 493 ZPO verwertbar (dem folgen: Huber in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 12; Herget in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 9; LG Hamburg, MDR 1999, 1344, für Lärm durch die Besucher einer Gaststätte).
  • OLG Celle, 29.06.2011 - 4 U 199/09

    Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Falle der Beachtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris; Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1; unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 9 W 139/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    So hat etwa das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22.11.1991 (MDR 1992, 807) die Klärung von Geräuschbelästigungen in einer Wohnung und eine Bewertung der gemessenen Werte im Verhältnis zur TA Lärm im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens abgelehnt.
  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 34 U 86/03

    Unterlassungsanspruch wegen Lärm und weiterer Beeinträchtigungen durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Dass es in einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren gegebenenfalls weiterer Beweiserhebungen, insbesondere eines Ortstermins bedarf, falls ein Vergleich mit Richtwerten sich als unzureichend erweist (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 91/08 - juris; siehe auch OLG Hamm, NVwZ-RR 2007, 756, juris Rdn. 151), schließt die selbstständige Beweiserhebung, wie oben ausgeführt, nicht aus (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris).
  • OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12

    Nachbarschutz: Anspruch auf Beseitigung der Lärmbelästigung durch Froschquaken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14
    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris; Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1; unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).
  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Unmittelbarer Antragsgegenstand in diesem Sinne ist die Sache auch, wenn die festzustellenden Eigenschaften nicht in ihr selbst angelegt sind, sondern sich erst durch ihre Beziehung zur sie umgebenden Außenwelt ergeben, und zwar auch dann, wenn diese Umgebungsbedingungen - wie bei den hier verfahrensgegenständlichen Geräuschimmissionen - Schwankungen unterliegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris; Kratz, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.07.2019, § 485 ZPO Rn. 35; offengelassen von VG Ansbach, Beschluss vom 06.05.2019 - AN 17 X 18.1897 - BeckRS 2019, 9258).

    Dann aber kann - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - für die Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, nichts anderes gelten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793).

    Dass ein Immissionsgutachten allein den für die rechtliche Bewertung maßgeblichen Sachverhalt möglicherweise noch nicht vollständig und endgültig aufzuklären geeignet ist, schadet nicht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793).

    Das Herbeiführen einer vollständigen Entscheidungsreife ist ohnehin und naturgemäß dem eigentlichen Rechtsstreit vorbehalten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793).

    Umgekehrt kann die Feststellung die maßgeblichen Richtwerte massiv überschreitender Geräuschimmissionen die Antragsgegnerin als potentiellen zukünftigen Prozessgegner zum Einlenken bewegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 5 W 89/14 - MDR 2015, 793; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 W 171/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15

    Unterlassung; Geruchsimmissionen

    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08BeckRS 2011, 02549; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).
  • OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20

    Üble Gerüche durch Ziegenhaltung des Nachbarn: Anspruch auf Unterlassung der

    Die GIRL kann jedoch als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden (BGH NJW 05, 660; 01, 3054 99, 356; OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 576; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Das Herbeiführen einer vollständigen Entscheidungsreife ist ohnehin und naturgemäß dem Hauptsacherechtsstreit vorbehalten (s. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, MDR 2015, 793).
  • VG Ansbach, 06.05.2019 - AN 17 X 18.01897

    Keine Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (hier bzgl.

    Die Kammer lässt es dahingestellt, ob die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bereits daran scheitert, dass - wenn man der Rechtsprechung insoweit folgt - von Teilen der land- und oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, die Feststellung von Lärmstörungen, wie sie beispielsweise von einer Gaststätte ausgehen sollen, könnten nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein, da sie nicht den Zustand einer Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 Unterfall 1 ZPO beträfen (vgl. LG Hamburg, B.v. 30.7.1999 - 307 T 74/99 - BeckRS 1999, 11726; OLG Frankfurt a.M., B.v. 17.9.2015 - 16 W 48/15 - IBRRS 2016, 0056; a.A. dagegen: OLG Saarbrücken, B.v. 5.1.2015 - 5 W 89/14 - NJOZ 2015, 576; ThürOLG, B.v. 15.4.2008 - 4 W 171/08 - IBRRS 2008, 1798).
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