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   OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11   

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https://dejure.org/2011,3502
OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,3502)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2011 - 5 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,3502)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 5 WF 100/11 (https://dejure.org/2011,3502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 127 Abs. 2, 117 Abs. 2 Satz 2, 127 Abs. 3 ZPO
    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen eines Beteiligten

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 117 Abs. 2 S. 2, 2. Halbs., 127 Abs. 2 und 3
    Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 649
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 7 WF 872/10

    Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
    Insofern ist der vorliegende Fall gänzlich anders gelagert als es die den von den Antragstellern in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) und des OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 125) zugrunde liegenden Sachverhalte sind.

    Der von Viefhues (jurisPR-FamR 6/2011 Anm.6) in einer Anmerkung zu der oben erwähnten Entscheidung des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) vertretenen Auffassung, wonach, sofern man in Streitfällen die Entscheidung des Gerichts über das Einsichtsrecht als beschwerdefähig ansehe, dies konsequent auch für den Gegner des Verfahrenskostenhilfeantrags gelten müsse, dem keine Einsicht in die Unterlagen gewährt werde, schließt sich der Senat nicht an.

  • OLG Koblenz, 14.12.2009 - 11 UF 766/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
    Eine rechtsirrtümliche Rechtsbehelfsbelehrung begründet nicht die Anfechtbarkeit einer nicht anfechtbaren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2007, 1071; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 908).
  • OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 9 WF 222/10

    Vollstreckungsabwehrklage: Recht des Gläubigers auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
    Insofern ist der vorliegende Fall gänzlich anders gelagert als es die den von den Antragstellern in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) und des OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 125) zugrunde liegenden Sachverhalte sind.
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 69/11

    Prozesskostenhilfebewilligung durch das Beschwerdegericht bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
    Mit Rücksicht darauf wird den Antragstellern im Falle ihrer - durch Einreichung einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst geeigneten Belegen noch glaubhaft zu machenden - Bedürftigkeit auch Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen sein (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1137).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11
    Eine rechtsirrtümliche Rechtsbehelfsbelehrung begründet nicht die Anfechtbarkeit einer nicht anfechtbaren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2007, 1071; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 908).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die

    Die Finanzierungskosten für die Anschaffung eines Pkw sind als besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZPO vom Einkommen abzusetzen, wenn der Antragsteller auf die Nutzung des Pkw beruflich angewiesen ist und die Raten in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen (OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 649; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 1233; MünchKomm/ZPO-Motzer, 4. Aufl., § 115, Rn. 40).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2017 - 20 VA 1/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag des Gegners auf Einsicht in Erklärung über

    Derartige materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Ehegatten als Beteiligte gegeneinander bestehen regelmäßig aus § 1379 Abs. 1, § 1580 S. 1, S. 2 i. V. m § 1605 Abs. 1 BGB, wobei im Rahmen des § 117 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO nach wohl überwiegender Ansicht allein die rechtliche Existenz eines solchen Anspruchs genügt (so z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010, 7 WF 872/10, Rn. 10; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2011, Az. 5 WF 100/11, Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014, Az. 2 WF 167/14, Rn. 12, jeweils zitiert nach juris; Wache in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. § 117 ZPO, Rn. 28; Viefhues in Münchener Kommentar zum FamFG, § 77 FamFG, Rn. 10; jeweils m. w. N.), um nicht die Klärung der Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche im Einzelfall in das Verfahrenskostenhilfeverfahren zu verlagern.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 5 WF 36/14

    Kein Anspruch auf Überlassung von Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Gegners

    Dieser Anspruch muss weder konkret fällig, noch muss er Gegenstand des Verfahrens sein (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, FamRZ 2012, 649 (650); Viefhues, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Auflage 2013, § 77 FamFG, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 117 ZPO, Rn. 20).

    Doch berechtigt dies nicht zur Beschwerde, wenn das Gericht von der ihm nach § 117 Abs. 2 S. 2, HS 2 ZPO eingeräumten Befugnis keinen Gebrauch macht, obwohl dessen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, FamRZ 2012, 649 (650); Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 117 ZPO, Rn. 20).

    Das Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren ist ein nichtstreitiges, der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes gerichtsförmiges Verfahren, in dem sich als Beteiligte nur der Antragsteller, der Verfahrenskostenhilfe begehrt, und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, FamRZ 2012, 649 (650); Fischer, in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 127 ZPO, Rn. 16).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13

    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung;

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in seiner Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79, 91; ferner BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, FamRZ 2012, 649).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2014 - 2 WF 167/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Befugnis des Gerichts zur Überlassung

    Auch muss der Auskunftsanspruch nicht Gegenstand des Verfahrens sein, für das Verfahrenskostenhilfe beantragt ist (MünchKommZPO/Viefhues, 3. Aufl., § 77 FamFG Rn. 6; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 Tz. 8; OLG Koblenz FamRZ 2011, 389 Tz. 9; OLG Naumburg FuR 2014, 432 Tz.10, 12).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 2 WF 311/17

    Verfahrenskostenhilfe: Zugänglichmachung der Belege aus Erklärung für den

    Nach ganz herrschender Meinung genügt die rechtliche Existenz eines derartigen Anspruchs (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2017 zu 20 VA 1/17, OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2017 zu Az.: 7 WF 872/10, Rdn. 10; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 12. Oktober 2011 zu Az.: 5 WF 100/11, Rdn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014 zu Az.: 2 WF 167/14, Rdn. 12, alle zit.n. juris; Wache, in: Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Rdn. 28 zu § 117 ZPO; Viefhues, in: Münchner Kommentar zum FamFG, Rdn. 10 zu § 77 FamFG).
  • AG Bremen, 03.04.2012 - 67 F 3685/11 VKH1
    Dem lag die Überlegung zugrunde, dass es in Fällen, in denen der Gegner auf die Kenntnis der Angaben, die Gegenstand der Erklärung des Antragstellers sind, ohnehin einen zivilrechtlichen Anspruch hat, verfahrensökonomisch erscheine, den Gegner sogleich in das Verfahren einzubeziehen, um etwaige Unrichtigkeiten in der Erklärung so früh wie möglich erkennen zu können (BT-Drucks. 16/6308, S. 325; vgl. hierzu auch Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 12.10.2011, 5 WF 100/11).

    OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010 - 7 WF 872/10 - FamRZ 2011, 389; OLG Bremen, FamRZ 2012, 649; AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 12.06.2012, 174 F 5559/12.

  • OLG Schleswig, 15.12.2014 - 13 WF 189/14

    Familiensache: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in die

    Der Gesetzgeber hat diese Befugnis dem Gericht jedoch allein im Interesse der Richtigkeitsgewähr der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe eingeräumt, nicht aber einen (verfahrensrechtlichen) Anspruch des Antragsgegners begründen wollen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2012, 649 f; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 805 f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Oktober 2014, Az. 9 WF 1163/14, iuris; MüKo-ZPO/Motzer, 4. Aufl. 2013, § 117, Rdnr. 25; Zöller-Geimer, ZPO, Kommentar, 30. Aufl. 2014, § 117, Rdnr. 20; vgl. auch Viefhues, FuR 2013, 488, 493 : "kein Anspruch des Verfahrensgegners").
  • OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in Familiensachen: Beschwerde des

    3 Das Beschwerdegericht folgt der hierzu herrschenden Auffassung, wonach im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren dem Antragsgegner gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts, ihm Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Antragstellers zu gewähren, grundsätzlich kein Beschwerderecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Antragsgegner entsprechend der Ausnahmeregelung des § 117 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. ZPO gegen den dortigen Antragssteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers hat (vgl. bei Zöller, 30. Aufl., ZPO, § 117 Rn. 20; § 118 Rn 1; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 23 mN; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 mwN; OLG Oldenburg FamRZ 2013, 805).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2012 - 4 WF 216/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die

    Soweit sich das Gericht dafür entscheidet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Beteiligung des Gegners der Entscheidung zugrunde zu legen, ist dieser dadurch nicht beschwert (OLG Bremen, 5 WF 100/11, juris Rn. 9).
  • AG Eisleben, 22.05.2013 - 3 F 191/13 VKH1

    Verfahrenskostenhilfe: Anspruch des Antragsgegners auf Einsicht in die

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